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							Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 1 DAIMLER                                                    Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 31.08.2021
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                Fahrzeughersteller              DAIMLER (D)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 52
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TVAZ8BP52D666           PCD112 ET52            ohne                        66,6                   1350      2312    07/17
TVAZ8SA52D666           PCD112 ET52            ohne                        66,6                   1350      2312    07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der B efestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                             180 Nm für Typ : 639/2; 639/4
 Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer,Vito Mixto,EQV
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen    Auflagen
 639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 195/65R16         51G                   V-Klasse; Vito; Vito
                                          205/65R16 103                           Tourer; Vito Mixto;
                                          215/60R16 99      5JK                   ab
                                                                                  e1*2007/46*0458*08;
                                          215/65R16 106                           ab
                                                                                  e1*2007/46*0457*09;
                                          225/55R16 99      5JK                   Marco Polo;
                                          225/60R16 102 5LA                       Allradantrieb;
                                          235/60R16 104                           Frontantrieb;
                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12K; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                  74D; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 1 DAIMLER                                                Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/4        L275                   65 - 110 195/65R16C        51G; 56G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                    65 - 160 205/65R16C        51G                       12A; 51A; 7AR; 71K;
                                             225/60R16 102                               721; 725; 73C; 74D
                                             225/60R16C        51G
                                    65 - 170 195/65R16C        51G; 52J; 56G
                                    170      205/65R16C        51G; 52J
639/4         e1*2007/46*0458*..    70 - 100 195/65R16C        51G; 56G                  bis
639/5         e1*2007/46*0459*..,   70 - 165 205/65R16C        51G                       e1*2007/46*0459*05;
              L720                           225/60R16 102     11A; 248                  bis
                                             225/60R16C        11A; 248; 51G             e1*2007/46*0458*07;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AR; 7FI;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D; 76U

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 110 195/65R16C           51G; 56G                  Heckantrieb;
                                 65 - 160 205/65R16C           51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/60R16 102                                  12A; 51A; 7AR; 71K;
                                          225/60R16C           51G                       721; 725; 73C; 74D
                                 65 - 170 195/65R16C           51G; 52J; 56G
                                 170      205/65R16C           51G; 52J

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 100 195/65R16C            51G; 56G                  bis
                                70 - 165 205/65R16C            51G                       e1*2007/46*0457*08;
                                         225/60R16 102         11A; 248                  Allradantrieb;
                                         225/60R16C            11A; 248; 51G             Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D; 76U




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 1 DAIMLER                                                 Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 140 195/65R16             51G                       V-Klasse; Vito; Vito
                                           205/65R16 103                                  Tourer; Vito Mixto;
                                           215/60R16 99         5JK                       ab
                                                                                          e1*2007/46*0458*08;
                                              215/65R16 106                               ab
                                                                                          e1*2007/46*0457*09;
                                              225/55R16 99      5JK                       Marco Polo;
                                              225/60R16 102     5LA                       Allradantrieb;
                                              235/60R16 104                               Frontantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74D; 76U


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 1 DAIMLER                                                 Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.08.2021
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50951
ANLAGE: 1 DAIMLER                                                 Radtyp: TVAZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.08.2021
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7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: A 447 905 0500 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
       zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
       geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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