Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
WS5X WS5X ohne 66,6 800 2460 01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 43
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAO1, KAO2, KAO3
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 33
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAO1, KAO2, KAO3
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1ES
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : R1ES; (Baureihe W213)
Zubehör : B450L27517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : R1ES
150 Nm für Typ : R1ES
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F; KAO1; Coupé; Cabrio;
KAO2 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 76O
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 275/40R18 103 GA9; 57F; KAO2 Baureihe W213;
E300de;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 76O
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/40R18 103 GA9; 57F; KAO1; Baureihe W213; nicht
KAO2 All Terrain; nicht
275/40R18 99Y GA9; 5JK; 57F; KAO1; E300de; nicht E300e;
KAO2 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103 58P; KAO1; KAO2 Baureihe W213;
E300de;
E300 e;
Kombilimousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76B
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 57F; 58P; KAO2 Baureihe W213;
E300de;
E300e; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 76O; 840
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 57F; 58P; KAO1; Baureihe W213;
KAO2 E300de;
E300e; nur Limousine
Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 840
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/40R18 97 GCM; 688 Baureihe W212; nicht
265/35R18 97 GCM; 57F; 689; KAO1; AMG-Paket;
KAO2; KAO3 Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76B; 840
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 43
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAO1, KAO2, KAO3
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 212; 212K
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R2CW; 204 K; R2CS; 204
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1EC (Baureihe W213)
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 251; 164
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 163; F2CLA
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2CLA; 204; 204 K; 212; 212K
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2CLA
150 Nm für Typ : R2CS; R2CW; 163; 164; 212; 251
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 195 245/40R18 97 GB5; 57F; KAO1; nicht All Terrain;
KAO2 Kombilimousine;
265/35R18 97 11A; 248; 57F; 689; Heckantrieb;
KAO1; KAO2 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 YAR; 11A; 248; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
KAO1; KAO2 725; 73C; 74D; 76B;
275/35R18 99 11A; 248; 57F; 688; 76O
KAO1
R2CW e1*2018/858*00016*.. 125 - 195 245/40R18 97 GB5; 57F; KAO1; Limousine;
KAO2 Allradantrieb;
265/35R18 97 11A; 248; 57F; 689; Heckantrieb;
KAO1; KAO2 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 YAR; 11A; 248; 57F; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
KAO1; KAO2 721; 725; 73C; 74D;
275/35R18 99 11A; 248; 57F; 688; 76B; 76O
KAO1
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 5 von 20
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 245/35R18 92 GA2; 11A; 27I; 57F; bis
KAO1; KAO2; KAO3 e1*2001/116*0431*36;
Coupe; Heckantrieb;
255/35R18 94 11A; 27I; 57F; 68B; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAO1; KAO2; KAO3 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76B; 840
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T; Nur Baureihe 204;
KAO1; KAO2; KAO3 Limousine;
Heckantrieb;
255/35R18 94 11A; 24M; 57F; 68B; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAO1; KAO2; KAO3 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76B;
840
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/40R18 97 GB5; 57F; 67O; KAO1; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. KAO2; KAO3 neue C-KLASSE;
Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
255/35R18 94Y 11A; 248; 57F; 6B2; Limousine;
KAO1; KAO2 Allradantrieb;
255/40R18 95Y 11A; 248; 57F; 6B3; Heckantrieb; nicht
KAO1; KAO2 Hybrid;
265/35R18 97 11A; 248; 57F; 6B4; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAO1 12A; 51A; 576; 6AZ;
265/40R18 97 YAR; 11A; 248; 57F; 71K; 721; 725; 73C;
KAO1; KAO2 74D; 76B; 76O; 840
275/35R18 95Y 11A; 248; 27I; 57F;
688; KAO1
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/40R18 97Y YBG; 5IM; 57F; KAO1; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. KAO2; KAO3 neue C-KLASSE;
Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
255/35R18 94Y 11A; 248; 5HI; 57F; Limousine;
6B2; KAO1; KAO2 Allradantrieb;
255/40R18 99 11A; 248; 57F; 6B3; Heckantrieb; nur
KAO1; KAO2 Hybrid;
265/35R18 97Y 11A; 248; 5IM; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
6B4; KAO1 12A; 51A; 576; 6AZ;
265/40R18 101 YAR; 11A; 248; 57F; 71K; 721; 725; 73C;
KAO1; KAO2 74D; 76B; 76O; 840
275/35R18 99 11A; 248; 27I; 57F;
67B; KAO1; KAO2
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y 57F; 67O; KAO1 Nur Baureihe 205;
255/40R18 95 11A; 248; 57F; 68W; neue C-KLASSE; nur
KAO1 Fzg.-Breite 1839mm;
265/35R18 93Y 11A; 248; 57F; 689; Allradantrieb; nicht
KAO1 Hybrid;
265/40R18 97 YAR; 11A; 248; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAO1 12A; 51A; 71K; 721;
275/35R18 95 11A; 248; 27I; 57F; 725; 73C; 74D; 76B;
688; KAO1 76O; 840
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 6 von 20
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen
Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 245/35R18 GA2; 11A; 24M; 51G;
Nur Baureihe 204; Nur
57F; KAO1; KAO2; 4-MATIC; Limousine;
KAO3 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 94 GAX; 11A; 24M; 57F;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
KAO1; KAO2; KAO3 721; 725; 729; 73C;
74D; 76B; 840
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 245/35R18 92 11A; 22I; 22M; 24M; bis
57F; 68T; KAO1; e1*2001/116*0457*24;
KAO2; KAO3 Kombi; Heckantrieb;
255/35R18 94 11A; 22I; 22M; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68B; KAO1; 12A; 51A; 71K; 721;
KAO2; KAO3 725; 73C; 74D; 76B;
840
204 K e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 11A; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24M; 5GM; 57F; KAO1; e1*2001/116*0457*24;
KAO2; KAO3 Kombi;
255/35R18 94 GAX; 11A; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 57F; KAO1; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
KAO2; KAO3 721; 725; 729; 73C;
74D; 76B; 840
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 285 - 310 235/45R18 M+S 52J AMG CLA 45; AMG
CLA
245/40R18 97 45S; Kombi; Limousine;
255/40R18 99 Allradantrieb;
265/35R18 97 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 235/40R18 91 11A; 26N; 27I AMG CLA 35; Kombi;
245/40R18 93 11A; 24J; 26N; 27I Limousine;
255/40R18 95 11A; 24J; 24M; 26J; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb;
265/35R18 93 11A; 24J; 24M; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F; KAO1; Coupé; Cabrio;
KAO2 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 7 von 20
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 275/40R18 103 GA9; 57F; KAO2 Baureihe W213;
E300de;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 76O
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/40R18 103 GA9; 57F; KAO1; Baureihe W213; nicht
KAO2 All Terrain; nicht
275/40R18 99Y GA9; 5JK; 57F; KAO1; E300de; nicht E300e;
KAO2 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 76O
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103 58P; KAO1; KAO2 Baureihe W213;
E300de;
E300 e;
Kombilimousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76B
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 57F; 58P; KAO2 Baureihe W213;
E300de;
E300e; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 76O; 840
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 57F; 58P; KAO1; Baureihe W213;
KAO2 E300de;
E300e; nur Limousine
Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 840
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/40R18 97 GCM; 688 Baureihe W212; nicht
265/35R18 97 GCM; 57F; 689; KAO1; AMG-Paket;
KAO2; KAO3 Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76B; 840
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97 GCM; 5IM; 57F; 689; Kombi; Heckantrieb;
KAO1; KAO2; KAO3 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
275/35R18 99 5JK; 57F; 67B; 688; 725; 729; 73C; 74A;
KAO1; KAO2; KAO3 76B; 840
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18 11A; 24J; 24M; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H;
103W 56G 12A; 51A; 71K; 721;
255/55R18 105 11A; 24D; 24J 725; 73C; 74A; 75I;
285/50R18 109 11A; 24C; 24D 76O
Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
163 e1*96/79*0083*.. 110 - 215 285/50R18 109 11A; 24K 10B; 11G; 11H; 12K;
255 285/50R18 10N; 11A; 24K; 51G 51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74D; 75I
164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/55R18 105 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
285/50R18 109 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
DEL
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehm en.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
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Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
(Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
840) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Hinterachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAO1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse KM8080 KBA: 52289 Lochkreis 5x112 ET: 33
KAO2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Ra dtyp ist zulässig:
Vorderachse KM8080 KBA: 52289 Lochkreis 5x112 ET: 43
KAO3) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse KM8080 KBA: 52289 Lochkreis 5x112 ET: 48
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 325 y = 310 VA
26P x = 275 y = 260 VA
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 325 y = 310 20 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 20 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 325 y = 310 30 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 30 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.