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							Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Fahrzeughersteller                     : DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
WS5X             WS5X                       ohne                       66,6                     800      2460    01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 43

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAO1, KAO2, KAO3




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.10.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : DB


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 33

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAO1, KAO2, KAO3
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                               für Typ : R1ES
Zubehör                                      : B450L27517R14


Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
                                               Typ : R1ES; (Baureihe W213)
Zubehör                                      : B450L27517R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 130 Nm für Typ : R1ES
                                               150 Nm für Typ : R1ES
                                               150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen   Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99              GA9; 57F; KAO1;      Coupé; Cabrio;
                                                                    KAO2                 Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76B; 76O
R1ES           e1*2007/46*1560*..      143          275/40R18 103   GA9; 57F; KAO2       Baureihe W213;
                                                                                         E300de;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I; 76B; 76O
R1ES           e1*2007/46*1560*..      110 - 270 275/40R18 103      GA9; 57F; KAO1;      Baureihe W213; nicht
                                                                    KAO2                 All Terrain; nicht
                                                    275/40R18 99Y   GA9; 5JK; 57F; KAO1; E300de; nicht E300e;
                                                                    KAO2                 Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76B; 76O




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen   Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103            58P; KAO1; KAO2      Baureihe W213;
                                                                                        E300de;
                                                                                        E300 e;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                        76B
212            e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103         57F; 58P; KAO2       Baureihe W213;
                                                                                        E300de;
                                                                                        E300e; Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        75I; 76B; 76O; 840
212            e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103         57F; 58P; KAO1;      Baureihe W213;
                                                                   KAO2                 E300de;
                                                                                        E300e; nur Limousine
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        75I; 76B; 840
212            e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/40R18 97          GCM; 688             Baureihe W212; nicht
                                                 265/35R18 97      GCM; 57F; 689; KAO1; AMG-Paket;
                                                                   KAO2; KAO3           Stufenheck;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 840


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 43

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAO1, KAO2, KAO3
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör                                    : B450L27517R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 212; 212K



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 05.10.2021
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Zubehör                                    : B450L27517R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : R2CW; 204 K; R2CS; 204
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : R1EC (Baureihe W213)
Zubehör                                    : B450L27517R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 251; 164
Zubehör                                    : B450L27517R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 163; F2CLA
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   für Typ : F2CLA; 204; 204 K; 212; 212K
                                             130 Nm   ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                             140 Nm   für Typ : F2CLA
                                             150 Nm   für Typ : R2CS; R2CW; 163; 164; 212; 251
                                             150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC
Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
R2CS         e1*2018/858*00017*.. 147 - 195 245/40R18 97             GB5; 57F; KAO1;         nicht All Terrain;
                                                                     KAO2                    Kombilimousine;
                                                 265/35R18 97        11A; 248; 57F; 689;     Heckantrieb;
                                                                     KAO1; KAO2              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/40R18 97        YAR; 11A; 248; 57F;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                     KAO1; KAO2              725; 73C; 74D; 76B;
                                                 275/35R18 99        11A; 248; 57F; 688;     76O
                                                                     KAO1
R2CW           e1*2018/858*00016*.. 125 - 195 245/40R18 97           GB5; 57F; KAO1;         Limousine;
                                                                     KAO2                    Allradantrieb;
                                                 265/35R18 97        11A; 248; 57F; 689;     Heckantrieb;
                                                                     KAO1; KAO2              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/40R18 97        YAR; 11A; 248; 57F;     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                     KAO1; KAO2              721; 725; 73C; 74D;
                                                 275/35R18 99        11A; 248; 57F; 688;     76B; 76O
                                                                     KAO1




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen   Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 245/35R18 92        GA2; 11A; 27I; 57F;  bis
                                                               KAO1; KAO2; KAO3     e1*2001/116*0431*36;
                                                                                    Coupe; Heckantrieb;
                                             255/35R18 94      11A; 27I; 57F; 68B;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               KAO1; KAO2; KAO3     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 729; 73C; 74D;
                                                                                    76B; 840
204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   245/35R18 92Y     11A; 24M; 57F; 68T;  Nur Baureihe 204;
                                                               KAO1; KAO2; KAO3     Limousine;
                                                                                    Heckantrieb;
                                             255/35R18 94      11A; 24M; 57F; 68B;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               KAO1; KAO2; KAO3     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                    840
204           e1*2001/116*0431*.. 85 - 245   245/40R18 97      GB5; 57F; 67O; KAO1; Nur Baureihe 205;
204 K         e1*2001/116*0457*..                              KAO2; KAO3           neue C-KLASSE;
                                                                                    Cabrio;
                                                                                    Kombilimousine; Coupe;
                                             255/35R18 94Y     11A; 248; 57F; 6B2;  Limousine;
                                                               KAO1; KAO2           Allradantrieb;
                                             255/40R18 95Y     11A; 248; 57F; 6B3;  Heckantrieb; nicht
                                                               KAO1; KAO2           Hybrid;
                                             265/35R18 97      11A; 248; 57F; 6B4;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               KAO1                 12A; 51A; 576; 6AZ;
                                             265/40R18 97      YAR; 11A; 248; 57F;  71K; 721; 725; 73C;
                                                               KAO1; KAO2           74D; 76B; 76O; 840
                                             275/35R18 95Y     11A; 248; 27I; 57F;
                                                               688; KAO1
204           e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/40R18 97Y      YBG; 5IM; 57F; KAO1; Nur Baureihe 205;
204 K         e1*2001/116*0457*..                              KAO2; KAO3           neue C-KLASSE;
                                                                                    Cabrio;
                                                                                    Kombilimousine; Coupe;
                                             255/35R18 94Y     11A; 248; 5HI; 57F;  Limousine;
                                                               6B2; KAO1; KAO2      Allradantrieb;
                                             255/40R18 99      11A; 248; 57F; 6B3;  Heckantrieb; nur
                                                               KAO1; KAO2           Hybrid;
                                             265/35R18 97Y     11A; 248; 5IM; 57F;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               6B4; KAO1            12A; 51A; 576; 6AZ;
                                             265/40R18 101     YAR; 11A; 248; 57F;  71K; 721; 725; 73C;
                                                               KAO1; KAO2           74D; 76B; 76O; 840
                                             275/35R18 99      11A; 248; 27I; 57F;
                                                               67B; KAO1; KAO2
204           e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y      57F; 67O; KAO1       Nur Baureihe 205;
                                             255/40R18 95      11A; 248; 57F; 68W;  neue C-KLASSE; nur
                                                               KAO1                 Fzg.-Breite 1839mm;
                                             265/35R18 93Y     11A; 248; 57F; 689;  Allradantrieb; nicht
                                                               KAO1                 Hybrid;
                                             265/40R18 97      YAR; 11A; 248; 57F;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               KAO1                 12A; 51A; 71K; 721;
                                             275/35R18 95      11A; 248; 27I; 57F;  725; 73C; 74D; 76B;
                                                               688; KAO1            76O; 840




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen
                                                                                Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 245/35R18           GA2; 11A; 24M; 51G;
                                                                                Nur Baureihe 204; Nur
                                                               57F; KAO1; KAO2; 4-MATIC; Limousine;
                                                               KAO3             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            255/35R18 94       GAX; 11A; 24M; 57F;
                                                                                12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                               KAO1; KAO2; KAO3 721; 725; 729; 73C;
                                                                                74D; 76B; 840
204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 245/35R18 92    11A; 22I; 22M; 24M;  bis
                                                           57F; 68T; KAO1;      e1*2001/116*0457*24;
                                                           KAO2; KAO3           Kombi; Heckantrieb;
                                            255/35R18 94   11A; 22I; 22M; 24M;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           57F; 68B; KAO1;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           KAO2; KAO3           725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                840
204 K         e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 11A; 22I; 22M;  Nur 4-MATIC; bis
                                                           24M; 5GM; 57F; KAO1; e1*2001/116*0457*24;
                                                           KAO2; KAO3           Kombi;
                                            255/35R18 94   GAX; 11A; 22I; 22M;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24M; 57F; KAO1;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           KAO2; KAO3           721; 725; 729; 73C;
                                                                                74D; 76B; 840

Verkaufsbezeichnung:     CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
F2CLA        e1*2007/46*1912*..    285 - 310 235/45R18 M+S 52J                           AMG CLA 45; AMG
                                                                                         CLA
                                             245/40R18 97                                45S; Kombi; Limousine;
                                             255/40R18 99                                Allradantrieb;
                                             265/35R18 97      11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 76O
F2CLA         e1*2007/46*1912*..   225       235/40R18 91      11A;   26N; 27I           AMG CLA 35; Kombi;
                                             245/40R18 93      11A;   24J; 26N; 27I      Limousine;
                                             255/40R18 95      11A;   24J; 24M; 26J;     Allradantrieb;
                                                               27B;   27H                Frontantrieb;
                                             265/35R18 93      11A;   24J; 24M; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27B;   27H                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 76O

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99         GA9; 57F; KAO1;           Coupé; Cabrio;
                                                               KAO2                      Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76B; 76O




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen   Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143          275/40R18 103     GA9; 57F; KAO2       Baureihe W213;
                                                                                    E300de;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    75I; 76B; 76O
R1ES          e1*2007/46*1560*..   110 - 270 275/40R18 103     GA9; 57F; KAO1;      Baureihe W213; nicht
                                                               KAO2                 All Terrain; nicht
                                             275/40R18 99Y     GA9; 5JK; 57F; KAO1; E300de; nicht E300e;
                                                               KAO2                 Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    76B; 76O
R1ES          e1*2007/46*1560*..   143 - 155 275/40R18 103     58P; KAO1; KAO2      Baureihe W213;
                                                                                    E300de;
                                                                                    E300 e;
                                                                                    Kombilimousine;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                    76B
212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103      57F; 58P; KAO2       Baureihe W213;
                                                                                    E300de;
                                                                                    E300e; Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    75I; 76B; 76O; 840
212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103      57F; 58P; KAO1;      Baureihe W213;
                                                               KAO2                 E300de;
                                                                                    E300e; nur Limousine
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    75I; 76B; 840
212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/40R18 97       GCM; 688             Baureihe W212; nicht
                                             265/35R18 97      GCM; 57F; 689; KAO1; AMG-Paket;
                                                               KAO2; KAO3           Stufenheck;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 729; 73C; 74A;
                                                                                    76B; 840




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97         GCM; 5IM; 57F; 689;       Kombi; Heckantrieb;
                                                               KAO1; KAO2; KAO3          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                             275/35R18 99      5JK; 57F; 67B; 688;       725; 729; 73C; 74A;
                                                               KAO1; KAO2; KAO3          76B; 840

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18           11A; 24J; 24M; 51J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           103W                56G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/55R18 105       11A; 24D; 24J             725; 73C; 74A; 75I;
                                           285/50R18 109       11A; 24C; 24D             76O

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
163          e1*96/79*0083*..  110 - 215 285/50R18 109         11A; 24K                  10B; 11G; 11H; 12K;
                               255       285/50R18             10N; 11A; 24K; 51G        51A; 71K; 721; 725;
                                                                                         729; 73C; 74D; 75I
164           e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/55R18 105      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             285/50R18 109     11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         DEL


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 05.10.2021
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       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 05.10.2021
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       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehm en.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 05.10.2021
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       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
       sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
       Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
       den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/45R18
                     Hinterachse:                        275/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1340kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/40R18
                     Hinterachse:                          275/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R18
                     Hinterachse:                          245/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                  Vorderachse:                           225/45R18


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 05.10.2021
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                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/40R18
                    Hinterachse:                         265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
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zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 05.10.2021
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
840) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
     an der Hinterachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R18
     Hinterachse: 275/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R18



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 05.10.2021
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      Hinterachse: 255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/45R18
     Hinterachse: 245/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          245/40R18
                   Hinterachse:                          265/35R18
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAO1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse KM8080 KBA: 52289 Lochkreis 5x112 ET: 33
KAO2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Ra dtyp ist zulässig:
      Vorderachse KM8080 KBA: 52289 Lochkreis 5x112 ET: 43
KAO3) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse KM8080 KBA: 52289 Lochkreis 5x112 ET: 48
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/45R18
                    Hinterachse:                         265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
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zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     F2CLA
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
       Handelsbez.:     CLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 325              y = 310                  VA
             26P                     x = 275              y = 260                  VA
             27B                     x = 280              y = 280                  HA
             27I                     x = 230              y = 230                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 325        y = 310            20                VA
             26N                  x = 325        y = 310             8                VA
             27F                  x = 280        y = 280            20                HA
             27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     F2CLA
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
       Handelsbez.:     CLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 280              y = 280                  HA
             27I                     x = 230              y = 230                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 325        y = 310            30                VA
             26N                  x = 325        y = 310             8                VA
             27F                  x = 280        y = 280            30                HA
             27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             26P                     x = 240              y = 285                  VA
             27B                     x = 300              y = 350                  HA
             27I                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 350            30                VA
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             27F                  x = 300        y = 350            30                HA
             27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 245              y = 350                  VA
             26P                     x = 195              y = 300                  VA
             27B                     x = 340              y = 260                  HA
             27I                     x = 290              y = 210                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 245        y = 350             8                VA
             26J                  x = 245        y = 350            17                VA
             27H                  x = 340        y = 260             8                HA
             27F                  x = 340        y = 260            28                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204 K
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0457*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             26P                     x = 240              y = 285                  VA
             27B                     x = 300              y = 350                  HA
             27I                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 350            30                VA
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             27F                  x = 300        y = 350            30                HA
             27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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