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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 51
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      66R0855
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                              Ronal                                    Ronal
Montageposition:                        Vorderachse                            Hinterachse
Radausführung:                          66R0855.27                             66R0855.07
Radausführungskennz:                    66R0855.27                             66R0855.07
Radgröße:                                8½Jx20H2                                  8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                         40 mm                                    30 mm
Lochkreisdurchmesser:                     112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                     5                                       5
Mittenlochdurchmesser:                   76,00 mm                                  76,00 mm
Zentrierart:                          Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                          3 Ø76 Ø66.45                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                       815 kg                                   925 kg
 Reifenabrollumfang:                        2403 mm                          2336 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                           ZP50706     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                           ZP50706     150 Nm
                Schaftlänge 28 mm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
212G                          e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8½Jx20H2, ET40 8½Jx20H2, ET30
100 bis 225   Mercedes E-Klasse        235/30R20        235/30R20           A01) bis A10)
              (W212, Limousine,        K03)             K04)                BF1) E111) T88)
              Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen
              in 16Zoll)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 51
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                        e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20H2, ET40 8½Jx20H2, ET30
155 bis 285   Mercedes GL- Klasse    265/50R20         265/50R20           A01) bis A10)
                                     K01)              K04)                BF2) ER2) N275)
                                     265/50R20 M+S     265/50R20 M+S       A01) bis A10)
                                     K01)              K04)                BF2) ER2)
                                     275/50R20         275/50R20           A01) bis A10)
                                     K01)              K02)                BF2) ER1)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8½Jx20H2, ET40 8½Jx20H2, ET30
100 bis 243   Mercedes GLC            235/45R20        235/45R20           A02) bis A10)
              (X253, ohne                              A94)                BF2)
              Verbreiterung)          245/45R20        245/45R20           A02) bis A10)
                                                       A94)                BF2)
                                      255/45R20        255/45R20           A02) bis A10)
                                                                           BF2)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8½Jx20H2, ET40 8½Jx20H2, ET30
120 bis 243   Mercedes GLC            235/45R20        235/45R20           A02) bis A10)
              (X253, mit                               A94) N245)          BF2)
              Verbreiterung)          235/45R20 M+S    235/45R20 M+S       A02) bis A10)
                                                       A94)                BF2)
                                      245/45R20        245/45R20           A02) bis A10)
                                                       A94) N255)          BF2)
                                      245/45R20 M+S    245/45R20 M+S       A02) bis A10)
                                                       A94)                BF2)
                                      255/45R20        255/45R20           A02) bis A10)
                                                                           BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 51
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20H2, ET40 8½Jx20H2, ET30
270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 235/45R20 M+S       235/45R20 M+S       A02) bis A10)
              GLC 43 AMG Coupe                                             BF2)
              (X253, C253)           245/45R20 M+S     245/45R20 M+S       A02) bis A10)
                                                                           BF2)
                                     255/40R20 M+S      255/40R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                           BF2)
                                     255/45R20 M+S      255/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                           BF2)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20H2, ET40 8½Jx20H2, ET30
100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/45R20             235/45R20           A02) bis A10)
              (C253, ohne                                                  BF2)
              Radhausverbreiterungen 245/45R20         245/45R20           A02) bis A10)
              an Achse 2)                                                  BF2)
                                     255/45R20         255/45R20           A02) bis A10)
                                                                           BF2)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20H2, ET40 8½Jx20H2, ET30
100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/45R20             235/45R20           A02) bis A10)
              (C253, mit                               N245)               BF2)
              Radhausverbreiterungen 235/45R20 M+S     235/45R20 M+S       A02) bis A10)
              an Achse 2)                                                  BF2)
                                     245/45R20         245/45R20           A02) bis A10)
                                                       N255)               BF2)
                                     245/45R20 M+S     245/45R20 M+S       A02) bis A10)
                                                                           BF2)
                                     255/45R20          255/45R20          A02) bis A10)
                                                                           BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 51
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20H2, ET40 8½Jx20H2, ET30
190 bis 335   Mercedes GLE Coupe 265/50R20 M+S         265/50R20 M+S       A01) bis A10)
                                     K03)                                  BF2) E109) W275)
                                     275/45R20         275/45R20           A02) bis A10)
                                                       N285)               BF2) E109)
                                     275/45R20 M+S     275/45R20 M+S       A02) bis A10)
                                                                           BF2) E109)
                                     275/50R20          275/50R20          A01) bis A10)
                                     K01)               N285)              BF2) E109)
                                     275/50R20 M+S      275/50R20 M+S      A01) bis A10)
                                     K01)                                  BF2) E109)
                                     285/50R20          285/50R20          A01) bis A10)
                                     K01)               N295)              BF2) E109)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20H2, ET40 8½Jx20H2, ET30
410 bis 430   Mercedes GLE           275/50R20 M+S     275/50R20 M+S       A01) bis A10)
              Coupe , AMG 63,        K01)                                  BF2) E109)
              AMG 63S                285/50R20 M+S     285/50R20 M+S       A01) bis A10)
                                     K01)                                  BF2) E109)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
164                         e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20H2, ET40 8½Jx20H2, ET30
140 bis 285   Mercedes ML-Klasse     245/45R20         245/45R20           A01) bis A10)
                                     K01)              K04)                BF2) N255)
                                     255/45R20         255/45R20           A01) bis A10)
                                     K01)              K04)                BF2)
                                     265/45R20         265/45R20           A01) bis A10)
                                     K01)              K04)                BF2)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20H2, ET40 8½Jx20H2, ET30
270 bis 345   Mercedes S-Klasse      245/40R20         245/40R20           A02) bis A10)
              Coupe, Cabrio                                                BF2)
              (C217, A217)           255/35R20         255/35R20           A02) bis A10)
                                                       A94a)               BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 51
Seite :                      5/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 51
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die
      mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
       bis zu einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
       bis zu einer Achslast von 1830 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 51
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 51 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2021