Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. : 54a
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 66R0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal Ronal
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 66R0855.07 66R0855.17
Radausführungskennz: 66R0855.07 66R0855.17
Radgröße: 8½Jx20H2 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 925 kg 860 kg
Reifenabrollumfang: 2336 mm 2364 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50705 150 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 120 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. : 54a
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio K01) N235) BF1) E110a) M00) T85)
A205) 225/30R20 M+S 225/30R20 M+S A01) bis A10)
K01) BF1) E110a) M00) T85)
225/35R20 225/35R20 A01) bis A10)
K01) K122) K132) BF1) E110a) GCX)
N235) T90)
225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10)
K01) K122) K132) T90) BF1) E110a) GCX)
235/30R20 235/30R20 A01) bis A10)
K01) K132) N245) BF1) E110a) T88)
235/30R20 M+S 235/30R20 M+S A01) bis A10)
K01) K132) BF1) E110a) T88)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K01) K28) K103) K122) BF1) E110a)
K132) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 225/35R20 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K01) K04) K122) N235) BF1) E103) GH1)
T90)
225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10)
K01) K04) K122) T90) BF1) E103) GH1)
235/30R20 235/30R20 A01) bis A10)
K01) K04) N245) BF1) E103) T88)
235/30R20 M+S 235/30R20 M+S A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E103) T88)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K01) K04) K28) K103) BF1) E103)
K122) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 225/35R20 A01) bis A10)
(Kombi, S205) K01) K04) K122) N235) BF1) E103) GCX)
T90)
225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10)
K01) K04) K122) T90) BF1) E103) GCX)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K01) K04) K28) K103) BF1) E103) GCT)
K122) T90)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. : 54a
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
120 bis 245 Mercedes CLS 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) BF1) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
245/45R17) A94) T92) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
120 bis 300 Mercedes CLS 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) T92) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
255/40R18)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/30R20 235/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K01) K13) K22) K15) N245) BF1) GCB) T88)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
in 16Zoll oder 17Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/35R20 225/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; BF2) T90)
Ausführungen mit 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen ab T92) BF2)
225/..) 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
BF2) T90)
245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
BF2)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K03) T92) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. : 54a
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N255) BF2) T90)
Ausführungen mit 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen ab N255) BF2)
245/..) 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K03) N265) BF2) T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K01) T92) BF2) E111a) N245)
245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K01) N255) T95) BF2) E111a)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) N265) T92) BF2) E111a)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) N235) T90) N265) T92) BF2) E111a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(S213, Kombi) K01) N255) T95) BF2) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
Terrain K01) K134) T95) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. : 54a
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
270 bis 287 Mercedes GLC 43 AMG, 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
GLC 43 AMG Coupe BF3)
(X253, C253) 245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
BF3)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
BF3)
255/45R20 M+S 255/45R20 M+S A02) bis A10)
BF3)
265/45R20 M+S 265/45R20 M+S A02) bis A10)
BF3)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) T99) BF2) E98b)
245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
T99) BF2) E98b)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
N265) T97) BF2) E98b)
255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10)
T97) BF2) E98b)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
N265) BF2) E98b) GAP)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
BF2) E98b) GAP)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio A94a) BF2)
(C217, A217) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A94) BF2)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
BF2) G01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. : 54a
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
230 AMG e1*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
368 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10)
SL65 AMG BF4) E114) EF0)
(Baureihe R230)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. : 54a
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50705
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 120 Nm
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
"S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. : 54a
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18,
235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min.
einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. : 54a
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen
(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
mm zu kürzen.
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante
zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. : 54a
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
Die Anlage 54a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 25.01.2021