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							Gutachten 366-0156-14-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 35 MERCEDES                                                  Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.04.2021
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                Fahrzeughersteller               DAIMLER BENZ




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TTH9L8BP50M666         PCD112 ET50             ohne                        66,6                    975      2360    06/19
TTH9L8SA50M666         PCD112 ET50             ohne                        66,6                    960      2394    06/19
TTH9L8SA50M666         PCD112 ET50             ohne                        66,6                    975      2360    06/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER BENZ
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 44 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                     : OE-Schraube


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 275/55R19 111                                       GLS-Klasse;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74C; 75I; 765; DEÄ
H1GLE          e1*2007/46*1885*..        143 - 243 275/55R19 111    57F; 58Q                  inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74C; 75I; 76B; DEÄ;
                                                                                              NAW
H1GLE          e1*2007/46*1885*..        143 - 270 275/55R19 111    12A                       inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 7OK; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              75I; 765; DEÄ; NAW




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 35 MERCEDES                                               Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.04.2021
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Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 243 275/55R19 111                                   GLE Coupe; inkl.
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 75I; 765; DEÄ
H1GLE          e1*2007/46*1885*..   143 - 243 275/55R19 111      57E; 58Q                 GLE Coupe; inkl.
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76A; DEÄ
H1GLE          e1*2007/46*1885*..   180 - 270 255/50R19 107      12T                      inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                              255/55R19 107      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/50R19 106      12A                      51A; 7OK; 71C; 71K;
                                              275/45R19 108      12A                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          765; DEÄ; NAV
H1GLE          e1*2007/46*1885*..   143 - 243 275/55R19 111      57F; 58Q                 GLE Coupe; inkl.
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 75I; 76B; DEÄ
H1GLE          e1*2007/46*1885*..   143 - 270 275/55R19 111      57E; 58Q                 inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76A; DEÄ; NAW

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 35 MERCEDES                                                Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 27.04.2021
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        275/55R19
                     Hinterachse:                        275/55R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 35 MERCEDES                                               Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.04.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 4
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
NAV) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
     bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
     eingetragen ist.
NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
     bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
     eingetragen ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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