Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
Seite : 1 / 14
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-8520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: LK112
Radausführungskennz.: LK112
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: *) 730 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr.
49667*02) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255 130 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255 150 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5242 150 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5242 120 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5242 130 Nm
Schaftlänge 33 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
120 bis 245 Mercedes CLS 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; BF1) EB1) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
245/45R17) BF1) EB1)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
120 bis 300 Mercedes CLS 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; BF1) EB1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
255/40R18)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
Seite : 3 / 14
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
245/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2) V00)
255/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF2)
Ausführungen mit 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A11) BF2) T90)
ab 225/..) 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF2)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF2) T90)
Ausführungen mit 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A11) BF2)
ab 245/..) 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF2) T92)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
Seite : 4 / 14
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(Limousine ) K01) K11) BF1) T90)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, K01) K27) K97) A11) BF1) E111) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
16Zoll)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, K01) K27) K97) BF1) E111) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
Seite : 5 / 14
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K01) A11) BF2) E111a) ER7) N245)
245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) ER7)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) ER7)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) N235) T90) A11) BF2) E111a) ER8) V00)
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) N245) A11) BF2) E111a) ER7) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) ER7)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) ER7) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(S213, Kombi) K01) A11) BF2) ER7)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) ER7)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) ER7) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
Terrain K01) K134) BF2) ER7)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
Seite : 6 / 14
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, ohne A11) BF3) ER2)
Verbreiterung) 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
A11) BF3) ER1)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A11) BF3) ER2)
235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF3) ER2)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
A11) BF3) ER1)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG BF3)
Coupe 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
(X253, C253) BF3)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
BF3) ER1)
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
BF3) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
Seite : 7 / 14
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
100 bis 225 Mercedes GLK 235/40R20 235/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
235/45R20 235/45R20 A01) bis A10)
K01) BF1) ER2)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
235/40R20 265/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/45R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1) ER2) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
Heckantrieb K01) T95) A11) BF2) E97a) ER7) N255)
(W221) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E97a) ER7)
235/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
N245) T92) A11) BF2) E97a) ER7) V00)
245/35R20 265/35R20 A01) bis A10)
K01) N255) T95) A11) BF2) E97a) ER6) V00)
255/35R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E97a) ER5) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
Seite : 8 / 14
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
MATIC K01) T95) BF2) E97a) ER7) N255)
(W221) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) BF2) E97a) ER7)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/35R20 275/35R20 A01) bis A10)
S65 AMG K01) BF2) E97a) V00)
(W221)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) A11) BF2) E98b) ER5)
245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) ER5)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) ER7)
255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) ER7)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) ER3) GAP)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) ER3) GAP)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
A11) BF2) E98b) ER5) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
A11) BF2) E98b) ER4) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
A11) BF2) E98b) ER4) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
Seite : 9 / 14
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio BF2)
(C217, A217) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
BF2)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
BF2) G01)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
BF2)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
BF2) G01) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
170 bis 380 Mercedes SL 245/30R20 M+S 245/30R20 M+S A02) bis A10)
(Baureihe R230) BF4) E114) EB2)
255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
BF4) E114) EB2)
255/30R20 285/30R20 A01) bis A10)
BF4) E114) EB2) G01) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
230 AMG e1*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
350 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10)
SL65 AMG BF4) E114) EB2)
(Baureihe R230) 255/30R20 285/30R20 A01) bis A10)
BF4) E114) EB2) G01) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
Seite : 10 / 14
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 9½Jx20H2, ET35
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) BF5) E114a) E115)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
Seite : 11 / 14
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5242
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5242
Anzugsmoment: 120 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5242
Anzugsmoment: 130 Nm
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
"S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø344x32 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo AMG 1K18 mit belüfteter Scheibe
Ø360x36 mm
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER7) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER8) Die Sonderräder (gepr. Radlasten) sind in Verbindung mit diesen Reifengrößen nur zulässig
an Achse 1 bis zu einer Achslast von 1200 kg und an Achse 2 bis zu einer Achslast von 1460
kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld
22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
Seite : 13 / 14
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. : DG4b
Seite : 14 / 14
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8520
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage DG4b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ XRT-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 02.07.2021