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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  XRT-8520
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                            LK112
Radausführungskennz.:                                     LK112
Radgröße:                                               8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: *)                                      730 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr.
49667*02) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     2 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                           5255        130 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                           5255           150 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                           5242           150 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                           5242           120 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                           5242           130 Nm
                Schaftlänge 33 mm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
218                              e1*2007/46*0485*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2, ET30   9½Jx20H2, ET35
120 bis 245      Mercedes CLS             245/30R20        245/30R20                      A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi;                                                       BF1) EB1) T90)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen   255/30R20        255/30R20                      A02) bis A10)
                 245/45R17)                                                               BF1) EB1)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
218                              e1*2007/46*0485*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2, ET30   9½Jx20H2, ET35
120 bis 300      Mercedes CLS             255/30R20        255/30R20                      A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi;                                                       BF1) EB1)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen
                 255/40R18)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     3 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS                         e1*2007/46*1818*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET35
143 bis 270      Mercedes CLS           245/35R20          275/30R20                      A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2)
                                            245/35R20              285/30R20              A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) V00)
                                            255/35R20              285/30R20              A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2, ET30   9½Jx20H2, ET35
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/35R20        235/35R20                      A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                                                          A11) BF2)
                 Ausführungen mit         245/30R20        245/30R20                      A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                                                   A11) BF2) T90)
                 ab 225/..)               245/35R20        245/35R20                      A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2)
                                            255/30R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                            K03)                                          A11) BF2)
                                            245/35R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF2)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2, ET30   9½Jx20H2, ET35
120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/30R20        245/30R20                      A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                                                          A11) BF2) T90)
                 Ausführungen mit         245/35R20        245/35R20                      A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                                                   A11) BF2)
                 ab 245/..)               255/30R20        255/30R20                      A01) bis A10)
                                          K03)                                            A11) BF2) T92)
                                          245/35R20        275/30R20                      A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF2)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     4 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
211                            E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G                           e1*2001/116*0274*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30       9½Jx20H2, ET35
75 bis 285       Mercedes E-Klasse      245/30R20            245/30R20                    A01) bis A10)
                 (Limousine )           K01) K11)                                         BF1) T90)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
212                              e1*2001/116*0501*..
212G                             e1*2007/46*0484*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8½Jx20H2, ET30  9½Jx20H2, ET35
100 bis 225      Mercedes E-Klasse         245/30R20       245/30R20                      A01) bis A10)
                 (W212, Limousine,         K01) K27) K97)                                 A11) BF1) E111) T90)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen in
                 16Zoll)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
212                              e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8½Jx20H2, ET30  9½Jx20H2, ET35
125 bis 300      Mercedes E-Klasse         245/30R20       245/30R20                      A01) bis A10)
                 (W212, Limousine,         K01) K27) K97)                                 BF1) E111) T90)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen in
                 17Zoll oder 18Zoll)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     5 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET35
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      235/35R20          235/35R20                      A01) bis A10)
                 (W213, Limousine)      K01)                                              A11) BF2) E111a) ER7) N245)
                                        245/35R20          245/35R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              A11) BF2) E111a) ER7)
                                        255/30R20          255/30R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              A11) BF2) E111a) ER7)
                                        225/35R20          255/30R20                      A01) bis A10)
                                        K01) N235) T90)                                   A11) BF2) E111a) ER8) V00)
                                        235/35R20          265/30R20                      A01) bis A10)
                                        K01) N245)                                        A11) BF2) E111a) ER7) V00)
                                        245/35R20          275/30R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              A11) BF2) E111a) ER7)
                                        245/35R20          285/30R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              A11) BF2) E111a) ER7) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET35
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      245/35R20          245/35R20                      A01) bis A10)
                 (S213, Kombi)          K01)                                              A11) BF2) ER7)
                                        245/35R20          275/30R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              A11) BF2) ER7)
                                        245/35R20          285/30R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              A11) BF2) ER7) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET35
143 bis 250      Mercedes E-Klasse All- 245/35R20          245/35R20                      A01) bis A10)
                 Terrain                K01) K134)                                        BF2) ER7)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     6 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx20H2, ET30    9½Jx20H2, ET35
100 bis 243      Mercedes GLC            235/45R20         235/45R20                      A02) bis A10)
                 (X253, ohne                                                              A11) BF3) ER2)
                 Verbreiterung)          255/45R20         255/45R20                      A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF3) ER1)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                             e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8½Jx20H2, ET30  9½Jx20H2, ET35
120 bis 243      Mercedes GLC              235/45R20       235/45R20                      A02) bis A10)
                 (X253, mit Verbreiterung)                                                A11) BF3) ER2)
                                           235/45R20 M+S   235/45R20 M+S                  A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF3) ER2)
                                            255/45R20              255/45R20              A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF3) ER1)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET35
270 bis 287      Mercedes GLC 43        235/45R20 M+S      235/45R20 M+S                  A02) bis A10)
                 AMG, GLC 43 AMG                                                          BF3)
                 Coupe                  255/40R20          255/40R20                      A02) bis A10)
                 (X253, C253)                                                             BF3)
                                        255/45R20          255/45R20                      A02) bis A10)
                                                                                          BF3) ER1)
                                            235/45R20              265/40R20              A02) bis A10)
                                                                                          BF3) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     7 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET35
100 bis 225      Mercedes GLK           235/40R20          235/40R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1)
                                        235/45R20          235/45R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1) ER2)
                                        245/40R20          245/40R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1)
                                        255/40R20          255/40R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1)
                                        235/40R20          265/35R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1) V00)
                                        235/40R20          275/35R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1) V00)
                                        235/45R20          255/40R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1) V00)
                                        235/45R20          265/40R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1) ER2) V00)
                                        245/40R20          275/35R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1) V00)
                                        245/40R20          285/35R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1) V00)
                                        255/40R20          285/35R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET35
150 bis 380      Mercedes S-Klasse,     245/35R20          245/35R20                      A01) bis A10)
                 Heckantrieb            K01) T95)                                         A11) BF2) E97a) ER7) N255)
                 (W221)                 255/35R20          255/35R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              A11) BF2) E97a) ER7)
                                        235/35R20          255/35R20                      A02) bis A10)
                                        N245) T92)                                        A11) BF2) E97a) ER7) V00)
                                        245/35R20          265/35R20                      A01) bis A10)
                                        K01) N255) T95)                                   A11) BF2) E97a) ER6) V00)
                                        255/35R20          275/35R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              A11) BF2) E97a) ER5) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET35
155 bis 320      Mercedes S-Klasse, 4-  245/35R20          245/35R20                      A01) bis A10)
                 MATIC                  K01) T95)                                         BF2) E97a) ER7) N255)
                 (W221)                 255/35R20          255/35R20                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF2) E97a) ER7)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET35
386 bis 463      Mercedes S63 AMG,      255/35R20          275/35R20                      A01) bis A10)
                 S65 AMG                K01)                                              BF2) E97a) V00)
                 (W221)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET35
150 bis 390      Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20                      A02) bis A10)
                 (W222, ab Modell 2014)                                                   A11) BF2) E98b) ER5)
                                        245/40R20 M+S      245/40R20 M+S                  A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) E98b) ER5)
                                            255/35R20              255/35R20              A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) E98b) ER7)
                                            255/35R20 M+S          255/35R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) E98b) ER7)
                                            255/40R20              255/40R20              A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) E98b) ER3) GAP)
                                            255/40R20 M+S          255/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) E98b) ER3) GAP)
                                            245/40R20              275/35R20              A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) E98b) ER5) V00)
                                            245/40R20              285/35R20              A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) E98b) ER4) V00)
                                            255/40R20              285/35R20              A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) E98b) ER4) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     9 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET35
270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20                      A02) bis A10)
                 Coupe, Cabrio                                                            BF2)
                 (C217, A217)           255/35R20          255/35R20                      A02) bis A10)
                                                                                          BF2)
                                            255/40R20              255/40R20              A01) bis A10)
                                                                                          BF2) G01)
                                            245/40R20              275/35R20              A02) bis A10)
                                                                                          BF2)
                                            255/40R20              285/35R20              A01) bis A10)
                                                                                          BF2) G01) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx20H2, ET30    9½Jx20H2, ET35
170 bis 380      Mercedes SL             245/30R20 M+S     245/30R20 M+S                  A02) bis A10)
                 (Baureihe R230)                                                          BF4) E114) EB2)
                                         255/30R20         255/30R20                      A02) bis A10)
                                                                                          BF4) E114) EB2)
                                            255/30R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                          BF4) E114) EB2) G01) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
230                             e1*98/14*0169*..
230 AMG                         e1*2001/116*0248*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx20H2, ET30    9½Jx20H2, ET35
350 bis 450      Mercedes SL63 AMG,      255/30R20 M+S     255/30R20 M+S                  A02) bis A10)
                 SL65 AMG                                                                 BF4) E114) EB2)
                 (Baureihe R230)         255/30R20         285/30R20                      A01) bis A10)
                                                                                          BF4) E114) EB2) G01) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     10 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
230                             e1*98/14*0169*..
231                             e1*2007/46*0803*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx20H2, ET30    9½Jx20H2, ET35
225 bis 335      Mercedes SL             255/30R20         255/30R20                      A02) bis A10)
                 (Baureihe R231)                                                          BF5) E114a) E115)
Die Verwendung des Rades XRT-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9520, LK112 (ABE-Nr. 49667*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
        als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
        Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
        Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
        werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     11 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520



A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5242
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5242
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5242
       Anzugsmoment: 130 Nm

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     12 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520



E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
      "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
      "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
      Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø344x32 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo AMG 1K18 mit belüfteter Scheibe
         Ø360x36 mm

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER7) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER8) Die Sonderräder (gepr. Radlasten) sind in Verbindung mit diesen Reifengrößen nur zulässig
     an Achse 1 bis zu einer Achslast von 1200 kg und an Achse 2 bis zu einer Achslast von 1460
     kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld
     22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     13 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
       umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
      • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
         Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49666 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000761-D0-015
Anlage-Nr. :                DG4b
Seite :                     14 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520



T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage DG4b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ XRT-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 02.07.2021