Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
Seite : 1 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: ATX-8520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: Lk 112
Radausführungskennz.: Lk 112
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 760 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0) an
der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp ATX-9520, Lk 112 (ABE-Nr. 53114*0) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 130 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 150 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 120 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 130 Nm
Schaftlänge 33 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
BF1)
245/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; BF1)
Ausführungen mit 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen BF1) T90)
ab 225/..) 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
BF1)
255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
BF1)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
Seite : 3 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; BF1) T90)
Ausführungen mit 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen BF1)
ab 245/..) 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
BF1) T92)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
BF1)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, K01) BF2) E111) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
16Zoll)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, K01) BF2) E111) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
Seite : 4 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K03) BF1) E111a) ER2) N245)
245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E111a) ER2)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E111a) ER2)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E111a) ER2) GEE)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
N235) T90) BF1) E111a) ER2) V00)
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K03) N245) BF1) E111a) ER2) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E111a) ER2)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E111a) ER2) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E111a) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(S213, Kombi) K01) BF1) ER2)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) ER2) GEE)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) ER2)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) ER2) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
Seite : 5 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
Terrain K134) BF1) ER2)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K134) BF1) ER2)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K03) K134) BF1) ER2)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K134) BF1) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10)
K120) BF2)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
85 bis 165 Mercedes GLA 235/45R20 235/45R20 A01) bis A10)
(H247) K01) K120) BF2)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01) K120) BF2)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) K120) BF2)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
Seite : 6 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
85 bis 165 Mercedes GLB 235/45R20 235/45R20 A01) bis A10)
(X247) K01) K120) BF2)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01) K120) BF2)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) K120) BF2)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, ohne BF3) ER2)
Verbreiterung) 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
BF3) ER1)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) BF3) ER2)
235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
BF3) ER2)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
BF3) ER1)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
Seite : 7 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG BF3)
Coupe 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
(X253, C253) BF3)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
BF3)
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
BF3) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, ohne BF3) ER2)
Radhausverbreiterungen 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
an Achse 2) BF3) ER1)
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
BF3) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, mit BF3) ER2)
Radhausverbreiterungen 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
an Achse 2) BF3) ER2)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
BF3) ER1)
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
BF3) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
Seite : 8 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
100 bis 225 Mercedes GLK 235/40R20 235/40R20 A01) bis A10)
K01) BF2)
235/45R20 235/45R20 A01) bis A10)
K01) BF2)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01) BF2)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) BF2)
235/40R20 265/35R20 A01) bis A10)
K01) BF2) V00)
235/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF2) V00)
235/45R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) BF2) V00)
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)
K01) BF2) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF2) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) BF2) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
Seite : 9 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) BF3) E98b) ER2)
245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
BF3) E98b) ER2)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
BF3) E98b) ER2)
255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10)
BF3) E98b) ER2)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
BF3) E98b) ER2) GAP)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
BF3) E98b) ER2) GAP)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
BF3) E98b) ER2) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
BF3) E98b) ER2) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
BF3) E98b) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
S65 AMG BF3) E98b)
(Limousine, W222) 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
BF3) E98b) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
Seite : 10 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio BF1)
(C217, A217) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
BF1)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
BF1) G01)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
BF1)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
BF1) G01) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe, BF1)
S63 AMG Cabrio 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
(C217, A217) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
230 AMG e1*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
350 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10)
SL65 AMG BF4) E114)
(Baureihe R230) 255/30R20 285/30R20 A01) bis A10)
BF4) E114) G01) V00)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
Seite : 11 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET35
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) BF5) E114a) E115)
Die Verwendung des Rades ATX-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-9520 (ABE-Nr. 53114*0 an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
Seite : 12 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 120 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 130 Nm
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
"S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. : CD4b
Seite : 14 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : ATX-8520
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage CD4b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ ATX-8520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 25.01.2021