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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                32a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    67R0855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         67R0855.473
Radausführungskennz.:                                  67R0855.473
Radgröße:                                              8½Jx20H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       740 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2336 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3307 130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3307 140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3044 130 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                32a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse      225/30R20                                 A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                               BF1) E93) E100) M00) T85)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                           e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse      225/30R20                                 A02) bis A10)
                (Kompaktlimousine 5-   M00) T85)                                 A11) BF1)
                türig)
                                       225/35R20
                                       A01) K25)

                                         235/30R20
                                         T88)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                             e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse        225/30R20                               A02) bis A10)
                (Limousine 4-türig)      M00) T85)                               A11) BF1)

                                         225/35R20
                                         A01) K25)

                                         235/30R20
                                         T88)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                                 A02) bis A10)
                (Limousine, W205)      N235)                                     A11) A94a) BF1) E103) GH1)
                                                                                 T90)
                                         225/35R20 M+S

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                              K04) T92)          A11) BF1) E103) GB6) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                32a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                                A02) bis A10)
                (Kombi, S205)          N235)                                    A11) A94a) BF1) E103)
                                                                                GCX) T90)
                                        225/35R20 M+S

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                             K04) T92)          A11) BF1) E103) GCU) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     225/30R20                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                              BF1) E93a) E100) M00) T85)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse     225/30R20                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                              A11) BF1) M00) T85)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225             Mercedes CLA 35 AMG 245/30R20                                   A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                              BF1)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310     Mercedes CLA 45         225/35R20                               A02) bis A10)
                AMG , CLA AMG 45 S      A94)                                    BF1)
                (Limousine, Kombi)
                                        245/30R20

                                        255/30R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Mercedes EQA           235/40R20                                A02) bis A10)
                                                                                BF2)
                                        235/45R20
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                32a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLA           235/45R20                         A02) bis A10)
                (H247)                                                   A11) BF1)
                                       245/40R20

                                        255/40R20
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 310     Mercedes GLA 35        235/40R20                         A02) bis A10)
                AMG, GLA 45 AMG,                                         A94) BF1)
                GLA 45 S AMG           235/45R20
                (H247)
                                       245/40R20

                                        255/40R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           235/45R20                         A02) bis A10)
                (X247)                                                   BF1)
                                       245/40R20

                                        255/40R20
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
225             Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20                            A02) bis A10)
                (X247)                                                   A94) BF1)
                                       235/45R20

                                        245/40R20

                                        255/40R20
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                32a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK           235/40R20                                A02) bis A10)
                                                                                A94) BF3)
                                        235/45R20

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        235/45R20            255/40R20          A02) bis A10)
                                                             A94)               BF3) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                32a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855



A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3044
       Anzugsmoment: 130 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                32a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-A0-104
Anlage-Nr. :                32a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855



T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 32a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.05.2021