Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021
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Fahrzeughersteller DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 53
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
511253666 CARMANI CA17 9019 ohne 66,6 760 2250 12/20
ET53
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Ausführung: 511238666 Lochkreis: 5x112 ET: 38
oder
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Ausführung: 511243666 Lochkreis: 5x112 ET: 43
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 57F; An der Coupé; Cabrio;
Hinterachse zu Allradantrieb;
montieren: zu Heckantrieb;
kombinieren mit: 10B; 11B; 11G; 11H;
Radtyp: CARMANI 12A; 51A; 71C; 71K;
CA17_A 8019 KBA: 721; 725; 73C; 74A;
53390 Ausführung: 76B
511238666 5x112
ET38; An der
Hinterachse zu
montieren: zu
kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI
CA17_A 8019 KBA:
53390 Ausführung:
511243666 5x112
ET43
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 57F; An der Baureihe W213; nicht
Hinterachse zu All Terrain; nicht
montieren: zu E300de; nicht E300e;
kombinieren mit: Allradantrieb;
Radtyp: CARMANI Heckantrieb;
CA17_A 8019 KBA: 10B; 11B; 11G; 11H;
53390 Ausführung: 12A; 51A; 71C; 71K;
511238666 5x112 721; 725; 73C; 74A;
ET38; An der 75I; 76B
Hinterachse zu
montieren: zu
kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI
CA17_A 8019 KBA:
53390 Ausführung:
511243666 5x112
ET43
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100 GAA; 57F; An der Baureihe W213; nicht
Hinterachse zu E300de; Allradantrieb;
montieren: zu Heckantrieb;
kombinieren mit: 10B; 11B; 11G; 11H;
Radtyp: CARMANI 12A; 51A; 71C; 71K;
CA17_A 8019 KBA: 721; 725; 73C; 74A;
53390 Ausführung: 76B
511238666 5x112
ET38; An der
Hinterachse zu
montieren: zu
kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI
CA17_A 8019 KBA:
53390 Ausführung:
511243666 5x112
ET43
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 5KA; 57F; An Baureihe W213;
der Hinterachse zu E300de;
montieren: zu E 300e; nur Limousine
kombinieren mit: Heckantrieb;
Radtyp: CARMANI Allradantrieb;
CA17_A 8019 KBA: 10B; 11B; 11G; 11H;
53390 Ausführung: 12A; 51A; 71C; 71K;
511238666 5x112 721; 725; 73C; 74A;
ET38
75I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2B; 204
150 Nm für Typ : R1EC; 212
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R19 95 GLA-KLASSE;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91 11A; 27I; 57F; 673; bis
An der Hinterachse zu e1*2001/116*0431*36;
montieren: zu Coupe; Heckantrieb;
kombinieren mit: 10B; 11B; 11G; 11H;
Radtyp: CARMANI 12A; 51A; 71C; 71K;
CA17_A 8019 KBA: 721; 725; 729; 73C;
53390 Ausführung: 74A; 76B
511238666 5x112
ET38; An der
Hinterachse zu
montieren: zu
kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI
CA17_A 8019 KBA:
53390 Ausführung:
511243666 5x112
ET43
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 57F; An der Coupé; Cabrio;
Hinterachse zu Allradantrieb;
montieren: zu Heckantrieb;
kombinieren mit: 10B; 11B; 11G; 11H;
Radtyp: CARMANI 12A; 51A; 71C; 71K;
CA17_A 8019 KBA: 721; 725; 73C; 74A;
53390 Ausführung: 76B
511238666 5x112
ET38; An der
Hinterachse zu
montieren: zu
kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI
CA17_A 8019 KBA:
53390 Ausführung:
511243666 5x112
ET43
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 57F; An der Baureihe W213; nicht
Hinterachse zu All Terrain; nicht
montieren: zu E300de; nicht E300e;
kombinieren mit: Allradantrieb;
Radtyp: CARMANI Heckantrieb;
CA17_A 8019 KBA: 10B; 11B; 11G; 11H;
53390 Ausführung: 12A; 51A; 71C; 71K;
511238666 5x112 721; 725; 73C; 74A;
ET38; An der 75I; 76B
Hinterachse zu
montieren: zu
kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI
CA17_A 8019 KBA:
53390 Ausführung:
511243666 5x112
ET43
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100 GAA; 57F; An der Baureihe W213; nicht
Hinterachse zu E300de; Allradantrieb;
montieren: zu Heckantrieb;
kombinieren mit: 10B; 11B; 11G; 11H;
Radtyp: CARMANI 12A; 51A; 71C; 71K;
CA17_A 8019 KBA: 721; 725; 73C; 74A;
53390 Ausführung: 76B
511238666 5x112
ET38; An der
Hinterachse zu
montieren: zu
kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI
CA17_A 8019 KBA:
53390 Ausführung:
511243666 5x112
ET43
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 5KA; 57F; An Baureihe W213;
der Hinterachse zu E300de;
montieren: zu E 300e; nur Limousine
kombinieren mit: Heckantrieb;
Radtyp: CARMANI Allradantrieb;
CA17_A 8019 KBA: 10B; 11B; 11G; 11H;
53390 Ausführung: 12A; 51A; 71C; 71K;
511238666 5x112 721; 725; 73C; 74A;
ET38
75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.