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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2c
Seite :                       1 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      68R8905
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                            68R8905.073
Radausführungskennz.:                                     68R8905.073
Radgröße:                                                    9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805 (ABE-Nr. 53631*0) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                       ZP50706     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                       ZPS5X3307 130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                       ZP50706    150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                       ZPS5X3307 150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2c
Seite :                           2 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 225       Mercedes E-Klasse        225/40R18        225/40R18                          A01) bis A10)
                  (W212, Limousine,                         K04)                               A11) BF1) E111)
                  Ausführungen mit         225/45R18        225/45R18                          A01) bis A10)
                  kleinsten Serienreifen                    K04) M00)                          A11) BF1) E111)
                  in 16Zoll)               235/40R18        235/40R18                          A01) bis A10)
                                                            K02)                               A11) BF1) E111)
                                           245/40R18        245/40R18                          A01) bis A10)
                                                            K02) K67)                          A11) BF1) E111)
                                           225/45R18        245/40R18                          A01) bis A10)
                                                            K02) K67)                          A11) BF1) E111) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
125 bis 285       Mercedes E-Klasse        245/40R18        245/40R18                          A01) bis A10)
                  (W212, Limousine,                         K02) K67)                          BF1) E111)
                  Ausführungen mit
                  kleinsten Serienreifen
                  in 17Zoll oder 18Zoll)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 225       Mercedes E-Klasse        225/45R18        225/45R18                          A01) bis A10)
                  (S212, Kombi,                             K04) M00) T95)                     BF1) E111)
                  Ausführungen mit         235/40R18        235/40R18                          A01) bis A10)
                  kleinsten Serienreifen                    K02) T95)                          BF1) E111)
                  225/..)                  245/40R18        245/40R18                          A01) bis A10)
                                                            K02) K67)                          BF1) E111)
                                           225/45R18        245/40R18                          A01) bis A10)
                                                            K02) K67)                          BF1) E111) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2c
Seite :                           3 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
125 bis 285       Mercedes E-Klasse        245/40R18        245/40R18                          A01) bis A10)
                  (S212, Kombi,                             K02) K67)                          BF1) E111)
                  Ausführungen mit
                  kleinsten Serienreifen
                  245/..)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                             e1*2007/46*1909*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
85 bis 165        Mercedes GLA           245/50R18         245/50R18                           A01) bis A10)
                  (H247)                                   K02) M00)                           A11) BF1)
                                         255/50R18         255/50R18                           A01) bis A10)
                                                           K02)                                A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                             e1*2007/46*1909*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
85 bis 165        Mercedes GLB           245/50R18         245/50R18                           A01) bis A10)
                  (X247)                                   K02) M00)                           BF1)
                                         255/50R18         255/50R18                           A01) bis A10)
                                                           K02)                                BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                             e1*2001/116*0480*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 243       Mercedes GLC            235/60R18        235/60R18                           A02) bis A10)
                  (X253, ohne                              A94) M00)                           A11) BF2)
                  Verbreiterung)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2c
Seite :                           4 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                             e1*2001/116*0480*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse     Hinterachse
                                            8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
120 bis 243       Mercedes GLC              235/60R18       235/60R18                          A02) bis A10)
                  (X253, mit Verbreiterung)                 A94) M00) N245)                    A11) BF2)
                                            235/60R18 M+S   235/60R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                            A94) M00)                          A11) BF2)
                                            235/60R18       255/55R18                          A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 243       Mercedes GLC Coupe     235/60R18         235/60R18                           A02) bis A10)
                  (C253, ohne                              A94) M00)                           A11) BF2)
                  Radhausverbreiterungen 235/60R18         255/55R18                           A01) bis A10)
                  an Achse 2)                              K04)                                A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
100 bis 243       Mercedes GLC Coupe     235/60R18         235/60R18                           A02) bis A10)
                  (C253, mit                               A94a) M00) N245)                    A11) BF2)
                  Radhausverbreiterungen 235/60R18 M+S     235/60R18 M+S                       A02) bis A10)
                  an Achse 2)                              A94a) M00)                          A11) BF2)
                                         235/60R18         255/55R18                           A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2c
Seite :                           5 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
164                             e1*2001/116*0315*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
140 bis 225       Mercedes ML-Klasse     235/60R18         235/60R18                           A01) bis A10)
                                                           K04) M00)                           BF2) ER4) N245)
                                         245/60R18         245/60R18                           A01) bis A10)
                                                           K02) M00)                           BF2) ER1) G5M) N255)
                                         255/55R18         255/55R18                           A01) bis A10)
                                                           K02)                                BF2) ER4)
                                         265/55R18         265/55R18                           A01) bis A10)
                                                           K02)                                BF2) ER2) G5M)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
150 bis 285       Mercedes S-Klasse,     235/45R18         235/45R18                           A02) bis A10)
                  Heckantrieb                                                                  A11) BF2) E97a)
                  (W221)                 235/50R18         235/50R18                           A02) bis A10)
                                                           M00)                                A11) BF2) E97a)
                                         245/45R18         245/45R18                           A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) E97a)
                                               255/45R18              255/45R18                A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) E97a)
                                               235/45R18              255/45R18                A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) E97a) V00)
                                               245/45R18              265/45R18                A01) bis A10)
                                                                      K04) K83)                A11) BF2) E97a) V00)
                                               255/45R18              275/45R18                A01) bis A10)
                                                                      K02) K83)                A11) BF2) E97a) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2c
Seite :                           6 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
155 bis 285       Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18          235/45R18                           A02) bis A10)
                  MATIC                                                                        BF2) E97a)
                  (W221)                 235/50R18         235/50R18                           A02) bis A10)
                                                           M00)                                BF2) E97a)
                                         245/45R18         245/45R18                           A02) bis A10)
                                                                                               BF2) E97a)
                                               255/45R18              255/45R18                A02) bis A10)
                                                                                               BF2) E97a)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
270 bis 345       Mercedes S-Klasse      245/50R18         245/50R18                           A02) bis A10)
                  Coupe, Cabrio                            M00)                                BF2) EB1)
                  (C217, A217)           255/45R18         255/45R18                           A02) bis A10)
                                                           A94a)                               BF2) EB1)
                                         245/50R18         275/45R18                           A02) bis A10)
                                                                                               BF2) EB1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2c
Seite :                           7 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
172                             e1*2007/46*0548*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
115 bis 180       Mercedes SLC           215/40R18         215/40R18                           A02) bis A10)
                                                           M00)                                BF1) N225)
                                         225/35R18         225/35R18                           A02) bis A10)
                                                           A94a)                               BF1)
                                         225/40R18         225/40R18                           A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                               235/35R18              235/35R18                A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                               235/40R18              235/40R18                A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)         BF1) G01)
                                               245/35R18              245/35R18                A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)         BF1)
                                               225/35R18              255/30R18                A02) bis A10)
                                                                                               BF1) V00)
                                               225/40R18              245/35R18                A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)         BF1) V00)
                                               235/35R18              265/30R18                A01) bis A10)
                                                                      K02) K28) K103)          BF1) V00)
                                                                      K104)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB2c
Seite :                           8 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
172                             e1*2007/46*0548*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET30
135 bis 225       Mercedes SLK           215/40R18         215/40R18                           A02) bis A10)
                                                           M00)                                BF1) N225)
                                         225/35R18         225/35R18                           A02) bis A10)
                                                           A94a)                               BF1)
                                         225/40R18         225/40R18                           A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                               235/35R18              235/35R18                A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                               235/40R18              235/40R18                A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)         BF1) G01)
                                               245/35R18              245/35R18                A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)         BF1)
                                               225/35R18              255/30R18                A02) bis A10)
                                                                                               BF1) V00)
                                               225/35R18              265/30R18                A01) bis A10)
                                                                      K02) K28) K103)          BF1) V00)
                                                                      K104)
                                               225/40R18              245/35R18                A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)         BF1) V00)
                                               235/35R18              265/30R18                A01) bis A10)
                                                                      K02) K28) K103)          BF1) V00)
                                                                      K104)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.27 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
         dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
         Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
         nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2c
Seite :                       9 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905



A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2c
Seite :                       10 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 150 Nm

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 AMG Merceds Benz mit belüfteter und
          gelochter Scheibe Ø360x26 mm

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
     295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2c
Seite :                       11 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K67)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
       • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
         Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
       • Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
         ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett
          um- und eng anzulegen,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
          komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
      Blechradhauskante anzupassen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB2c
Seite :                       12 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB2c mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021
						
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