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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 7

               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0341305

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         C29
               Typ                            C29 808
               Radgröße                       8.0Jx18H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C29 808 50 62S      1222/17 CMS / ohne Ring     5/112/66,5          50          825    2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53096
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C29 808 (s.o.)
               Radgröße                       8.0Jx18H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 53096*02




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                 Bund              Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,5        Kugel Ø28 mm      150                   30                  Z102OR
               S02   Schraube M14x1,5        Kugel Ø28 mm      180                   30                  Z102OR
               S03   Schraube M14x1,5        Kugel Ø28 mm      160                   30                  Z102OR

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLE-Klasse             150-190       245/60R18    A12 R37 165                      A19 A56 A99
               166                    150-245       255/55R18    A31 165                          B03 ML8 NBF
               e1*2007/46*                                                                        S01
               0598*16-...
               (FIN: WDC1660...)
               M-Klasse               140-225       255/55R18    A12 165                          A19 A99 F38
               164                                                                                V18 S01
               e1*2001/116*0315*..
               - mit Luftfederung
               M-Klasse               140-225       255/55R18    A01 A12 K1a K1b 165              A19 A99 F39
               164                                                                                V18 S01
               e1*2001/116*0315*..
               - ohne Luftfederung
               M-Klasse               150-190       245/60R18    A12 R37 165                      A19 A56 A99
               166                    150-245       255/55R18    A12 165                          B03 ML8 NBF
               e1*2007/46*                                                                        S01
               0598*00-15
               R-Klasse               140-225       255/50R18    A01 A12 K1c K2b R37 165          A19 A99 S01
§22 53096*02




               251                    140-225       255/55R18    A01 A12 K1c K2b 165
               e1*2001/116*0341*..
               Vito                   58-105        245/45R18    G01 K1c K2c K42 K45 K56          A01 A12 A19
               638                                                                                A99 S03
               e9*93/81,98/14,
               2001/116*0005*..
               Vito                   60-105        245/45R18    G01 K1c K2c K42 K56              A01 A12 A19
               638/1                                                                              A99 S03
               K 393
               Vito/Viano             65-190        245/45R18    T00 165                          A12 A19 A57
               639, -/2, -/4, -/5                                                                 A99 S02
               e9*2001/116*0048*..,
               e1*2007/46*
               0457*00-08,
               0458*00-07,
               0459*00-05,
               L275, L720
               - incl. MJ 2011
               V-Klasse               72-128        245/45R18    G01 K1c K2c K42 K45 K56          A01 A12 A19
               638/2                                                                              A99 S03
               e9*95/54, 98/14,
               2001/116*0020*..
               V-Klasse/Vito          100-176       245/45R18    A32 T00 165                      A19 A58 A99
               639/2, 639/4                                                                       AHa NoE S02
               e1*2007/46*
               0457*09-..
               e1*2007/46*
               0458*08-..
               (FIN: W..447...)
               nur Heckantrieb




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               V-Klasse/Vito           65, 84        245/45R18     T00 165                               A12 A19 A58
               639/2, 639/4                                                                              A99 AFa NoE
               e1*2007/46*                                                                               S02
               0457*09-..
               e1*2007/46*
               0458*08-..
               (FIN: W..447...)
               nur Frontantrieb
               V-Klasse/Vito 4matic    100-176       245/45R18     A32 T00 165                           A19 A56 A99
               639/2, 639/5                                                                              NoE S02
               e1*2007/46*
               0457*09-..
               e1*2007/46*
               0459*06-..
               (FIN: W..447...)
               nur Allradantrieb


               Allgemeine Hinweise
§22 53096*02




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 7
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.
§22 53096*02




               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

               AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 7
               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
               ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§22 53096*02




               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               ML8   Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max. 350
               mm an Achse 1.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7
               NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
§22 53096*02




               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18       225/35R18
               Nr. 2    205/45R18       225/40R18
               Nr. 3    215/40R18       245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18       235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18       235/50R18
               Nr. 6    225/40R18       245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18       245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18       245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18       255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18       255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18       255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18       255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   245/35R18       255/35R18
               Nr. 14   245/40R18       255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 15   245/45R18       265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 16   245/50R18       275/45R18
               Nr. 17   255/40R18       285/35R18, 295/35R18
               Nr. 18   255/45R18       275/40R18, 285/40R18
               Nr. 19   255/50R18       285/45R18
               Nr. 20   255/55R18       285/50R18
               Nr. 21   265/35R18       295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 9. September 2021 in Lambsheim statt.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 9. September 2021
§22 53096*02




               Laux                                                                 00375395.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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