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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     1 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  46R7705
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          46R7705.37
               Radausführungskennz.:                                   46R7705.37
               Radgröße:                                                7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        49 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
§22 46325*17




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
               geprüfte Radlast: *)                                      775 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2125 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP50706     130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP50706    150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP50706    175 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     2 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               169                           e1*2001/116*0288*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 142      Mercedes A-Klasse      205/45R17                                 A02) bis A10)
                                                                                                BF1)
                                                        215/45R17
                                                        A01) K15) K23)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes A-Klasse      205/50R17                                 A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur     N215)                                     BF1) E93) E100)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S
                               ab EG-Genehmigungs-Nr.
§22 46325*17




                               e1*2001/116*0470*04)   215/45R17
                                                      A93) N225)

                                                        225/45R17

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                        N215)                                   BF1) E93) E100) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                             e1*2007/46*0928*..
               245G                            e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 160     Mercedes A-Klasse        205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                               (Frontantrieb und                                                BF1) E95) E100)
                               Allrad; Beim Typ 245G    215/45R17 M+S
                               nur zulässig an          A93a)
                               Fahrzeugausführungen
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/50R17 M+S
                               e1*2001/116*0470*04)
                                                        225/45R17 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     3 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                           e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse      205/50R17                           A02) bis A10)
                               (Kompaktlimousine 5-                                       A11) B114) BF1) EB1) EF0)
                               türig)                 205/55R17

                                                        215/50R17

                                                        215/55R17
                                                        A01) K25)

                                                        225/45R17

                                                        225/50R17
                                                        A01) K25)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                             e1*2007/46*1829*..
§22 46325*17




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse        205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine 4-türig)                                        A11) B114) BF1) EB1) EF0)
                                                        205/55R17

                                                        215/50R17

                                                        215/55R17
                                                        A01) K25)

                                                        225/45R17

                                                        225/50R17
                                                        A01) K25)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245                           e1*2001/116*0314*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 142      Mercedes B-Klasse      205/45R17                           A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur                                         A93) BF1) E99)
                               zulässig an            205/50R17
                               Fahrzeugausführungen
                               bis EG-Genehmigungs- 215/45R17
                               Nr.
                               e1*2001/116*0470*02)   225/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     4 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               246                            e1*2007/46*0751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes B- Klasse      205/50R17                               A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur      N215)                                   BF1) E100)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S
                               ab EG-Genehmigungs-Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)    215/45R17
                                                       A93) N225)

                                                       225/45R17

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                       N215)                                   BF1) E100) V00)
§22 46325*17




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65              Mercedes B-Klasse       205/50R17                               A02) bis A10)
                               electric drive          A93a)                                   BF1)

                                                       205/55R17

                                                       215/50R17

                                                       225/45R17
                                                       A93a)

                                                       225/50R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes B-Klasse       205/50R17                               A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                               A11) BF1) EB1) EF0)
                               Verbundlenker-          205/55R17
                               Hinterachse)
                                                       215/50R17

                                                       225/45R17

                                                       225/50R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     5 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes B-Klasse       205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                         A11) BF1) EB1) EF0)
                               Mehrlenker-Hinterachse) 205/55R17

                                                       215/50R17

                                                       225/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 150     Mercedes C-Klasse      205/50R17                          A02) bis A10)
                               (Coupe, C204)          N215)                              A94) BF1) E110) EF0)

                                                       205/50R17 M+S
§22 46325*17




                                                       215/45R17
                                                       N225)

                                                       225/45R17
                                                       N235)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 215      Mercedes C-Klasse      205/50R17                          A02) bis A10)
                               (Limousine, W204)      N215)                              BF1) E104) EF0)

                                                       205/50R17 M+S

                                                       215/45R17
                                                       N225)

                                                       225/45R17
                                                       N235)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     6 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 170      Mercedes C-Klasse      205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Kombi, S204)          N215)                             BF1) E104) EF0)

                                                       205/50R17 M+S

                                                       215/45R17
                                                       N225)

                                                       225/45R17
                                                       N235)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/45R17                         A02) bis A10)
§22 46325*17




                               (Coupe C205, Cabrio    A94) N235)                        A11) BF1) E110a) EB2) EB3)
                               A205)                                                    EF0)
                                                      225/45R17 M+S
                                                      A94)

                                                       225/50R17
                                                       A94) N235)

                                                       225/50R17 M+S
                                                       A94)

                                                       235/50R17
                                                       G4K) N245)

                                                       235/50R17 M+S
                                                       G4K)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     7 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine, W205)      A94) N215) T93)                   A11) BF1) E103) EB2) EB3)
                                                                                        EF0)
                                                       205/50R17 M+S
                                                       A94) T93) W215)

                                                       205/55R17
                                                       A94) N215)

                                                       205/55R17 M+S
                                                       A94) W215)

                                                       215/50R17
                                                       A94) N225)

                                                       215/50R17 M+S
                                                       A94) W225)
§22 46325*17




                                                       215/55R17
                                                       A94) G4K) N225)

                                                       215/55R17 M+S
                                                       A94) G4K) W225)

                                                       225/45R17
                                                       A94) N235) T94)

                                                       225/45R17 M+S
                                                       A94) T94)

                                                       225/50R17
                                                       A94) N235)

                                                       225/50R17 M+S
                                                       A94)

                                                       235/50R17
                                                       A94a) G4K) N245)

                                                       235/50R17 M+S
                                                       A94a) G4K)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     8 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Kombi, S205)          A94) N215)                        A11) BF1) E103) EB2) EB3)
                                                                                        EF0)
                                                       205/50R17 M+S
                                                       A94) W215)

                                                       205/55R17
                                                       A94) N215)

                                                       205/55R17 M+S
                                                       A94) W215)

                                                       215/50R17
                                                       A94) N225)

                                                       215/50R17 M+S
                                                       A94) W225)
§22 46325*17




                                                       215/55R17
                                                       A94) G4K) N225)

                                                       215/55R17 M+S
                                                       A94) G4K) W225)

                                                       225/45R17
                                                       A94) N235)

                                                       225/45R17 M+S
                                                       A94)

                                                       225/50R17
                                                       A94) N235)

                                                       225/50R17 M+S
                                                       A94)

                                                       235/50R17
                                                       A94a) G4K) N245)

                                                       235/50R17 M+S
                                                       A94a) G4K)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     9 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               117                            e1*2007/46*1007*..
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      N215)                             BF1) E93a) E100)

                                                       205/50R17 M+S

                                                       215/45R17
                                                       A93) N225)

                                                       225/45R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse     205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
§22 46325*17




                               (Limousine, Kombi;                                        BF1) E95a)
                               Serie auch 235/40R18 ) 215/45R17 M+S
                                                       A93a)

                                                       215/50R17 M+S

                                                       225/45R17 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse     205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                        A11) BF1) EB1) EF0)
                                                       205/55R17

                                                       215/50R17

                                                       225/50R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     10 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639                             e9*2001/116*0048*..
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/4                           L275
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               639/5                           L720
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     215/55R17                         A02) bis A10)
                               (2. Generation W/V       A94) N225) T98)                   BF2) E106) EF0) ER3)
                               639, Ausführungen mit
                               kleinster                215/60R17C
                               Serienbereifung in       A94) N225)
                               16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)
                                                        225/50R17
                                                        A94) T98)

                                                        225/55R17
                                                        A94)
§22 46325*17




                                                        225/55R17C
                                                        A94)

                                                        235/50R17
                                                        A01) K04) T100)

                                                        245/50R17
                                                        A01) K01) K04) T99)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     11 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 176      Mercedes V- Klasse, Vito, 215/55R17                             A02) bis A10)
                               e-Vito, Marco Polo        A94) ER3) GHC) N225) T98)             BF3) E105) EF0)
                               (W 447, Ausführungen
                               mit Serienbereifung bis 215/60R17
                               18Zoll; 2WD und 4WD) A94) ER3) GKK) N225) T100)

                                                        215/60R17C
                                                        A94a) ER3) GKN) N225)

                                                        225/50R17
                                                        A94a) ER3) GKF) N235) T98)

                                                        225/55R17
                                                        A94a) ER3) GKH) N235) T101)
§22 46325*17




                                                        225/55R17C
                                                        A94a) ER3) GKL) N235)

                                                        225/60R17
                                                        A01) ER2) GKM) K13) N235)

                                                        235/50R17
                                                        ER3) GHC) N245) T100)

                                                        235/55R17
                                                        ER3) GKK) N245)

                                                        235/60R17
                                                        A01) ER1) G01) K13) K25) K123) K124)
                                                        N245)

                                                        245/50R17
                                                        A01) ER3) GKL) K04)

                                                        245/55R17
                                                        A01) ER2) GKM) K04) K13) K25) K123)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     12 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 140     Mercedes V- Klasse, Vito, 225/50R17                             A02) bis A10)
                               Marco Polo                A01) A94a) ER3) G01) T98)             BF3) E105) EF0)
                               (W 447, Ausführungen
                               mit kleinster             225/55R17
                               Serienbereifung           A94a) ER3)
                               in19Zoll; 2WD und 4WD)
                                                         225/55R17C
                                                         A01) A94a) ER3) G01)

                                                        225/60R17
                                                        A01) ER2) K13)

                                                        235/50R17
                                                        A01) ER3) G01) T100)

                                                        235/55R17
§22 46325*17




                                                        ER3)

                                                        235/60R17
                                                        A01) ER1) G01) K13) K25) K123) K124)

                                                        245/50R17
                                                        A01) ER3) K04)

                                                        245/55R17
                                                        A01) ER2) K04) K13) K25) K123)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     13 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 46325*17




                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B114) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                     • Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø350x30 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 130 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     14 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705



               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 175 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
§22 46325*17




               E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0470*02.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                     nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                     Mercedes Vito (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                     Mercedes V-Klasse (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     15 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
                     • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
                     • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
                     • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
                     • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
                     • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Benz DC mit belüfteter Scheibe
                        Ø330x30 mm
§22 46325*17




               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø342x32 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 330x32 mit belüfteter Scheibe Ø330x32 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1510 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1540 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     16 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16C,
                    225/55R17, 225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer
                    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16C,
                    205/65R16C, 225/55R17, 225/55R17C, 225/60R16C, 245/45R18 ausgerüstet oder min.
                    einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18, 245/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17,
§22 46325*17




                    245/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18, 245/55R17 ausgerüstet oder min. einer
                    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GKN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    235/55R17, 245/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     17 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
                        vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
                     • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
                     • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
§22 46325*17




                        kürzen.

               K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
                        Bereich um 20mm warm einzuformen.




               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     18 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
§22 46325*17




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                30
               Seite :                     19 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Die Anlage 30 mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.07.2021
§22 46325*17
						
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