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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-M0-104
Anlage-Nr. :               51
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SL2.0855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                           Speedline                         Speedline
Montageposition:                      Vorderachse                       Hinterachse
Radausführung:                        SL2.0855.47                       SL2.0855.07
Radgröße:                               8½Jx20H2                         8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                        40 mm                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                    112 mm                            112 mm
Lochzahl:                                   5                                    5
Mittenlochdurchmesser:                   76,0 mm                           76,0 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                        3 Ø76 Ø66.45                      3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                         950 kg                               950 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2300 mm                           2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
212, 212G                        Radschraube, Kugel Ø26 mm,                ZP50706 130 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
204X, 164, 164G, 166, 166        Radschraube, Kugel Ø26 mm,                ZP50706 150 Nm
AMG, 221                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-M0-104
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    2/8                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET40          8.5x20,ET30
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          235/30R20            235/30R20          A01) bis A10)
                (W212, Limousine,          K03)                 K04)               A11)E111)T88)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                            e1*2001/116*0340*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET40          8.5x20,ET30
155 bis 285     Mercedes GL- Klasse      265/50R20            265/50R20            A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)ER2)             N275)

                                           265/50R20 M+S         265/50R20 M+S     A01) bis A10)
                                           K01)                  K04)ER2)

                                           275/50R20             275/50R20         A01) bis A10)
                                           K01)                  K02)ER1)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET40          8.5x20,ET30
100 bis 243     Mercedes GLC               235/45R20            235/45R20          A02) bis A10)
                (X253, ohne Verbreiterung)                      A94)               A11)

                                           245/45R20             245/45R20         A02) bis A10)
                                                                 A94)              A11)

                                           255/45R20             255/45R20         A02) bis A10)
                                                                                   A11)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-M0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                             e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET40          8.5x20,ET30
120 bis 243     Mercedes GLC              235/45R20            235/45R20          A02) bis A10)
                (X253, mit Verbreiterung)                      A94)N245)          A11)

                                           235/45R20 M+S        235/45R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                A94)              A11)

                                           245/45R20            245/45R20         A02) bis A10)
                                                                A94)N255)         A11)

                                           245/45R20 M+S        245/45R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                A94)              A11)

                                           255/45R20            255/45R20         A02) bis A10)
                                                                                  A11)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          8.5x20,ET30
270 bis 287     Mercedes GLC 43 AMG, 235/45R20 M+S           235/45R20 M+S        A02) bis A10)
                GLC 43 AMG Coupe
                (X253, C253)
                                        245/45R20 M+S        245/45R20 M+S        A02) bis A10)


                                           255/40R20 M+S        255/40R20 M+S     A02) bis A10)


                                           255/45R20 M+S        255/45R20 M+S     A02) bis A10)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET40          8.5x20,ET30
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe        235/45R20            235/45R20          A02) bis A10)
                (C253, ohne                                                       A11)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  245/45R20            245/45R20          A02) bis A10)
                                                                                  A11)

                                           255/45R20            255/45R20         A02) bis A10)
                                                                                  A11)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-M0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET40          8.5x20,ET30
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe        235/45R20            235/45R20          A02) bis A10)
                (C253, mit                                     N245)              A11)
                Radhausverbreiterungen an 235/45R20 M+S        235/45R20 M+S      A02) bis A10)
                Achse 2)                                                          A11)

                                          245/45R20            245/45R20          A02) bis A10)
                                                               N255)              A11)

                                          245/45R20 M+S        245/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                  A11)

                                          255/45R20            255/45R20          A02) bis A10)
                                                                                  A11)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          8.5x20,ET30
190 bis 335     Mercedes GLE Coupe      265/50R20 M+S        265/50R20 M+S        A01) bis A10)
                                        K03)                                      E109)W275)

                                          275/45R20            275/45R20          A02) bis A10)
                                                               N285)              E109)

                                          275/45R20 M+S        275/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                  E109)

                                          275/50R20            275/50R20          A01) bis A10)
                                          K01)                 N285)              E109)

                                          275/50R20 M+S        275/50R20 M+S      A01) bis A10)
                                          K01)                                    E109)

                                          285/50R20            285/50R20          A01) bis A10)
                                          K01)                 N295)              E109)




RA-000488-M0-104-51~DB-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-M0-104
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    5/8                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          8.5x20,ET30
410 bis 430     Mercedes GLE Coupe ,    275/50R20 M+S        275/50R20 M+S       A01) bis A10)
                AMG 63, AMG 63S         K01)                                     E109)

                                          285/50R20 M+S        285/50R20 M+S     A01) bis A10)
                                          K01)                                   E109)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          8.5x20,ET30
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      245/45R20            245/45R20           A01) bis A10)
                                        K01)                 K04)                N255)

                                          255/45R20            255/45R20         A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)

                                          265/45R20            265/45R20         A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET40          8.5x20,ET30
270 bis 345     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20            245/40R20          A02) bis A10)
                Cabrio
                (C217, A217)
                                         255/35R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                                              A94a)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-M0-104
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-M0-104
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1830 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1855 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000488-M0-104-51~DB-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-M0-104
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 51 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.09.2021




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