Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-F0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SL6.9855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Speedline Speedline Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: SL6.9855.47 SL6.9855.57 Radausführungskennz: SL6.9855.47 SL6.9855.57 Radgröße: 8½Jx19H2 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm 50 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: *) 850 kg 850 kg Reifenabrollumfang: 2365 mm 2365 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-F0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 8½Jx19H2, ET50 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur K03) T85) BF1) E93) E100) N225) zulässig an 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) Fahrzeugausführungen K01) K13) BF1) E93) E100) ab EG-Genehmigungs- 235/30R19 235/30R19 A01) bis A10) Nr. K01) K13) K25) T86) K04) BF1) E93) E100) e1*2001/116*0470*04) 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) K01) K13) K25) K04) BF1) E93) E100) 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K03) N225) T85) K04) BF1) E93) E100) V00) 215/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03) N225) T85) K04) K28) K103) BF1) E93) E100) V00) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K13) K04) K28) K103) BF1) E93) E100) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 8½Jx19H2, ET50 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) (Frontantrieb und BF1) E95) E100) N235) Allrad; Beim Typ 245G 235/30R19 235/30R19 A01) bis A10) nur zulässig an T86) K04) BF1) E95) E100) Fahrzeugausführungen 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) ab EG-Genehmigungs- K01) K13) K25) K04) BF1) E95) E100) Nr. 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) e1*2001/116*0470*04) N235) K04) K28) K103) BF1) E95) E100) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 8½Jx19H2, ET50 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (Coupe, C204) K01) K13) A94a) N235) BF1) E110) G9R) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K13) K04) K21) BF1) E110) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-F0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 8½Jx19H2, ET50 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, W204) K03) N235) BF1) E104) G9R) T88) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03) T88) K04) BF1) E104) GEV) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 8½Jx19H2, ET50 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) (Kombi, S204) K03) T88) K04) BF1) E104) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 8½Jx19H2, ET50 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A94) N235) BF1) E110a) T88) A205) 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A02) bis A10) A94) BF1) E110a) T88) 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10) N235) BF1) E110a) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10) BF1) E110a) 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K01) A94) N245) BF1) E110a) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) A94) BF1) E110a) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) BF1) E110a) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) BF1) E110a) 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) T88) BF1) E110a) V00) 225/40R19 245/35R19 A02) bis A10) BF1) E110a) 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) BF1) E110a) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-F0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 8½Jx19H2, ET50 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, W205) K01) A94) N235) BF1) E103) T88) 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10) K01) A94) BF1) E103) T88) 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) K01) A94a) N235) T93) BF1) E103) GAZ) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) K01) A94a) T93) BF1) E103) GAZ) 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K01) A94) N245) T91) BF1) E103) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) A94) T91) BF1) E103) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) T93) BF1) E103) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) A94a) K04) T91) BF1) E103) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) T88) A94a) K04) T91) BF1) E103) V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) T93) BF1) E103) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K04) BF1) E103) GB9) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 8½Jx19H2, ET50 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) (Kombi, S205) K01) A94a) N235) T93) BF1) E103) GCW) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) K01) A94a) T93) BF1) E103) GCW) 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K01) A94) N245) T91) BF1) E103) GCT) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) A94) T91) BF1) E103) GCT) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) T93) BF1) E103) GCT) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) A94a) K04) T91) BF1) E103) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) T88) A94a) K04) T91) BF1) E103) V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) T93) BF1) E103) GCT) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K04) BF1) E103) GCV) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-F0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 8½Jx19H2, ET50 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) BF2) Ausführungen mit 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen A94) BF2) ab 225/..) 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) A94) BF2) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) A94) BF2) 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10) A94) BF2) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 8½Jx19H2, ET50 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) N255) BF2) Ausführungen mit 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen A94) N255) BF2) ab 245/..) 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10) A94) N265) BF2) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) N265) BF2) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-F0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 8½Jx19H2, ET50 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10) (W213, Limousine) A94) T93) BF2) E111a) N235) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10) A94) T93) BF2) E111a) W235) 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) A94) T96) BF2) E111a) GEE) N235) 225/45R19 M+S 225/45R19 M+S A02) bis A10) A94) T96) BF2) E111a) GEE) W235) 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) A94) T95) BF2) E111a) N245) 235/40R19 M+S 235/40R19 M+S A02) bis A10) A94) T95) BF2) E111a) W245) 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) A94) N255) T93) BF2) E111a) 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10) A94) T93) BF2) E111a) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) A94) N255) BF2) E111a) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10) A94) BF2) E111a) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K03) A94) N265) T96) BF2) E111a) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K03) A94a) N265) BF2) E111a) GA2) 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) N235) A94) N265) T96) BF2) E111a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 8½Jx19H2, ET50 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) (S213, Kombi) A94) T96) BF2) EF0) GEE) N235) 225/45R19 M+S 225/45R19 M+S A02) bis A10) A94) T96) BF2) EF0) GEE) W235) 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) A94) T95) BF2) EF0) N245) 235/40R19 M+S 235/40R19 M+S A02) bis A10) A94) T95) BF2) EF0) W245) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) A94) N255) T98) BF2) EF0) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10) A94) T98) BF2) EF0) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K03) A94) N265) T96) BF2) EF0) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K03) A94a) N265) BF2) EF0) GA2) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-F0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-F0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 150 Nm E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-F0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-F0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-F0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-F0-104 Anlage-Nr. : 45 Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 45 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SL6.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 18.01.2021