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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                AA1
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   CW3-9021
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            Borbet                                  Borbet
Montageposition:                     Vorderachse                            Hinterachse
Radausführung:                           112 G                                    112 G
Radausführungskennz:                     112 G                                    112 G
Radgröße:                               9Jx21H2                                  9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                       40 mm                                   35 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                  5                                        5
Mittenlochdurchmesser:                 66,50 mm                              66,50 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                          ohne Ring                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                    1000 kg                                  1000 kg
 Reifenabrollumfang:                      2406 mm                         2406 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             140 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                              150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            150 Nm
                Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                AA1
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                          e1*2001/116*0340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET40      9Jx21H2, ET35
155 bis 285     Mercedes GL- Klasse    265/45R21          265/45R21          A01) bis A10)
                                       K01)                                  BF1) N275)
                                       265/45R21 M+S      265/45R21 M+S      A01) bis A10)
                                       K01)                                  BF1)
                                       275/45R21          275/45R21          A01) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        9Jx21H2, ET40     9Jx21H2, ET35
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,    265/45R21         265/45R21          A01) bis A10)
                GLS                     K01)              K04)               BF2) EF0) N275)
                (Ausführungen ohne
                serienmäßige            275/45R21         275/45R21          A01) bis A10)
                Radhausverbreiterung)   K01)              K02) K113)         BF2) EF0)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         9Jx21H2, ET40    9Jx21H2, ET35
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,     265/45R21        265/45R21          A02) bis A10)
                GLS                                                          BF2) EF0) N275)
                (Ausführungen mit
                serienmäßiger
                Radhausverbreiterung     275/45R21        275/45R21          A01) bis A10)
                und Serienreifen                          K113)              BF2) EF0)
                295/40R21)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        9Jx21H2, ET40     9Jx21H2, ET35
100 bis 243     Mercedes GLC            245/40R21         245/40R21          A02) bis A10)
                (X253, ohne                                                  A11) BF2)
                Verbreiterung)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse     Hinterachse
                                          9Jx21H2, ET40   9Jx21H2, ET35
120 bis 243     Mercedes GLC              245/40R21       245/40R21          A02) bis A10)
                (X253, mit Verbreiterung)                 N255)              A11) BF2)
                                          245/40R21 M+S   245/40R21 M+S      A02) bis A10)
                                                                             A11) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                AA1
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET40      9Jx21H2, ET35
270 bis 287     Mercedes GLC 43        245/40R21 M+S      245/40R21 M+S      A02) bis A10)
                AMG, GLC 43 AMG                                              BF2)
                Coupe                  255/35R21          255/35R21          A02) bis A10)
                (X253, C253)                                                 BF2)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        9Jx21H2, ET40     9Jx21H2, ET35
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      245/40R21         245/40R21          A02) bis A10)
                (C253, ohne                                                  A11) BF2)
                Radhausverbreiterungen
                an Achse 2)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        9Jx21H2, ET40     9Jx21H2, ET35
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      245/40R21         245/40R21          A02) bis A10)
                (C253, mit                                N255)              A11) BF2)
                Radhausverbreiterungen 245/40R21 M+S      245/40R21 M+S      A02) bis A10)
                an Achse 2)                                                  A11) BF2)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET40      9Jx21H2, ET35
410 bis 430     Mercedes GLE AMG       255/40R21 M+S      255/40R21 M+S      A02) bis A10)
                63, AMG 63S                                                  BF2) E108)
                                       265/35R21          265/35R21          A02) bis A10)
                                                                             BF2) E108)
                                       265/40R21           265/40R21         A02) bis A10)
                                                                             BF2) E108)
                                       275/35R21           275/35R21         A02) bis A10)
                                                                             BF2) E108)
                                       275/40R21           275/40R21         A02) bis A10)
                                                                             BF2) E108)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                AA1
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx21H2, ET40    9Jx21H2, ET35
180 bis 270     Mercedes GLE              245/45R21        245/45R21         A01) bis A10)
                (ohne                     K03)             K02)              A11) BF3) E124) G01) N255)
                Radhausverbreiterungen, 265/40R21          265/40R21         A01) bis A10)
                nur                       K01)             K02)              A11) BF3) E124)
                Fahrzeugausführungen 275/40R21             275/40R21         A01) bis A10)
                mit Serienreifen bis      K01)             K02)              A11) BF3) E124) G01)
                265/..)                   245/45R21        275/40R21         A01) bis A10)
                                          K03) N255)       K02)              A11) BF3) E124) G01) V00)
                                          245/45R21 M+S    275/40R21 M+S     A01) bis A10)
                                          K03) W255)       K02)              A11) BF3) E124) G01) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse    Hinterachse
                                            9Jx21H2, ET40  9Jx21H2, ET35
143 bis 360     Mercedes GLE, GLE           275/45R21      275/45R21         A02) bis A10)
                Coupe                                                        A11) BF3) E124a) EF0) ER2)
                (mit
                Radhausverbreiterungen,
                nur
                Fahrzeugausführungen
                mit Serienreifen ab 275/..)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           9Jx21H2, ET40    9Jx21H2, ET35
210 bis 360     Mercedes GLS               275/45R21        275/45R21        A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterung,       K01)             K02)             A11) BF3) E125a)
                Serie bis 21Zoll)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx21H2, ET40    9Jx21H2, ET35
210 bis 360     Mercedes GLS              275/45R21        275/45R21         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterung,                                          A11) BF3) E125a)
                Serie bis 21Zoll )
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                AA1
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx21H2, ET40    9Jx21H2, ET35
210 bis 450     Mercedes GLS              275/50R21 M+S    275/50R21 M+S     A02) bis A10)
                (mit Verbreiterung,                                          A11) BF3) E125) EF0) ER1)
                Serie auch 22Zoll oder
                23Zoll)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET40      9Jx21H2, ET35
386 bis 410     Mercedes ML63 AMG      265/40R21          265/40R21          A01) bis A10)
                                                          K02)               BF2)
                                       275/40R21          275/40R21          A01) bis A10)
                                                          K02) K15) K108)    BF2)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                AA1
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
       mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
      von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
      275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E125) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit 22Zoll oder 23Zoll Rädern
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                AA1
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 2000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                AA1
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
      • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
      Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage AA1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022