Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO Nr. : RA-000710-D0-015 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 1/8 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9021 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-9021 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Borbet Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: 112 G 112 G Radausführungskennz: 112 G 112 G Radgröße: 9Jx21H2 9Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1000 kg 1000 kg Reifenabrollumfang: 2406 mm 2406 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm Schaftlänge 45 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 45 mm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 150 Nm Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO Nr. : RA-000710-D0-015 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 2/8 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164G e1*2001/116*0340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 265/45R21 265/45R21 A01) bis A10) K01) BF1) N275) 265/45R21 M+S 265/45R21 M+S A01) bis A10) K01) BF1) 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10) K01) K04) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/45R21 265/45R21 A01) bis A10) GLS K01) K04) BF2) EF0) N275) (Ausführungen ohne serienmäßige 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10) Radhausverbreiterung) K01) K02) K113) BF2) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/45R21 265/45R21 A02) bis A10) GLS BF2) EF0) N275) (Ausführungen mit serienmäßiger Radhausverbreiterung 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10) und Serienreifen K113) BF2) EF0) 295/40R21) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 100 bis 243 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10) (X253, ohne A11) BF2) Verbreiterung) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 120 bis 243 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) N255) A11) BF2) 245/40R21 M+S 245/40R21 M+S A02) bis A10) A11) BF2) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO Nr. : RA-000710-D0-015 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 3/8 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 270 bis 287 Mercedes GLC 43 245/40R21 M+S 245/40R21 M+S A02) bis A10) AMG, GLC 43 AMG BF2) Coupe 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10) (X253, C253) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10) (C253, ohne A11) BF2) Radhausverbreiterungen an Achse 2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10) (C253, mit N255) A11) BF2) Radhausverbreiterungen 245/40R21 M+S 245/40R21 M+S A02) bis A10) an Achse 2) A11) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 255/40R21 M+S 255/40R21 M+S A02) bis A10) 63, AMG 63S BF2) E108) 265/35R21 265/35R21 A02) bis A10) BF2) E108) 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10) BF2) E108) 275/35R21 275/35R21 A02) bis A10) BF2) E108) 275/40R21 275/40R21 A02) bis A10) BF2) E108) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO Nr. : RA-000710-D0-015 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 4/8 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 180 bis 270 Mercedes GLE 245/45R21 245/45R21 A01) bis A10) (ohne K03) K02) A11) BF3) E124) G01) N255) Radhausverbreiterungen, 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10) nur K01) K02) A11) BF3) E124) Fahrzeugausführungen 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10) mit Serienreifen bis K01) K02) A11) BF3) E124) G01) 265/..) 245/45R21 275/40R21 A01) bis A10) K03) N255) K02) A11) BF3) E124) G01) V00) 245/45R21 M+S 275/40R21 M+S A01) bis A10) K03) W255) K02) A11) BF3) E124) G01) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 143 bis 360 Mercedes GLE, GLE 275/45R21 275/45R21 A02) bis A10) Coupe A11) BF3) E124a) EF0) ER2) (mit Radhausverbreiterungen, nur Fahrzeugausführungen mit Serienreifen ab 275/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 210 bis 360 Mercedes GLS 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10) (ohne Verbreiterung, K01) K02) A11) BF3) E125a) Serie bis 21Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 210 bis 360 Mercedes GLS 275/45R21 275/45R21 A02) bis A10) (mit Verbreiterung, A11) BF3) E125a) Serie bis 21Zoll ) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO Nr. : RA-000710-D0-015 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 5/8 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 210 bis 450 Mercedes GLS 275/50R21 M+S 275/50R21 M+S A02) bis A10) (mit Verbreiterung, A11) BF3) E125) EF0) ER1) Serie auch 22Zoll oder 23Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10) K02) BF2) 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10) K02) K15) K108) BF2) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO Nr. : RA-000710-D0-015 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 6/8 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9021 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm Anzugsmoment: 150 Nm E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von 275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E125) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit 22Zoll oder 23Zoll Rädern ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO Nr. : RA-000710-D0-015 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 7/8 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9021 E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 2000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO Nr. : RA-000710-D0-015 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 8/8 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9021 K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen, • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage AA1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022