Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AA1
Seite : 1/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-9021
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet Borbet
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 112 G 112 G
Radausführungskennz: 112 G 112 G
Radgröße: 9Jx21H2 9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1000 kg 1000 kg
Reifenabrollumfang: 2406 mm 2406 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 45 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 45 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 150 Nm
Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AA1
Seite : 2/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164G e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 265/45R21 265/45R21 A01) bis A10)
K01) BF1) N275)
265/45R21 M+S 265/45R21 M+S A01) bis A10)
K01) BF1)
275/45R21 275/45R21 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/45R21 265/45R21 A01) bis A10)
GLS K01) K04) BF2) EF0) N275)
(Ausführungen ohne
serienmäßige 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10)
Radhausverbreiterung) K01) K02) K113) BF2) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/45R21 265/45R21 A02) bis A10)
GLS BF2) EF0) N275)
(Ausführungen mit
serienmäßiger
Radhausverbreiterung 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10)
und Serienreifen K113) BF2) EF0)
295/40R21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
100 bis 243 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
(X253, ohne A11) BF2)
Verbreiterung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
120 bis 243 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) N255) A11) BF2)
245/40R21 M+S 245/40R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AA1
Seite : 3/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
270 bis 287 Mercedes GLC 43 245/40R21 M+S 245/40R21 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG BF2)
Coupe 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
(X253, C253) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
(C253, ohne A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
(C253, mit N255) A11) BF2)
Radhausverbreiterungen 245/40R21 M+S 245/40R21 M+S A02) bis A10)
an Achse 2) A11) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 255/40R21 M+S 255/40R21 M+S A02) bis A10)
63, AMG 63S BF2) E108)
265/35R21 265/35R21 A02) bis A10)
BF2) E108)
265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)
BF2) E108)
275/35R21 275/35R21 A02) bis A10)
BF2) E108)
275/40R21 275/40R21 A02) bis A10)
BF2) E108)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AA1
Seite : 4/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
180 bis 270 Mercedes GLE 245/45R21 245/45R21 A01) bis A10)
(ohne K03) K02) A11) BF3) E124) G01) N255)
Radhausverbreiterungen, 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
nur K01) K02) A11) BF3) E124)
Fahrzeugausführungen 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
mit Serienreifen bis K01) K02) A11) BF3) E124) G01)
265/..) 245/45R21 275/40R21 A01) bis A10)
K03) N255) K02) A11) BF3) E124) G01) V00)
245/45R21 M+S 275/40R21 M+S A01) bis A10)
K03) W255) K02) A11) BF3) E124) G01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
143 bis 360 Mercedes GLE, GLE 275/45R21 275/45R21 A02) bis A10)
Coupe A11) BF3) E124a) EF0) ER2)
(mit
Radhausverbreiterungen,
nur
Fahrzeugausführungen
mit Serienreifen ab 275/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
210 bis 360 Mercedes GLS 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterung, K01) K02) A11) BF3) E125a)
Serie bis 21Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
210 bis 360 Mercedes GLS 275/45R21 275/45R21 A02) bis A10)
(mit Verbreiterung, A11) BF3) E125a)
Serie bis 21Zoll )
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AA1
Seite : 5/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
210 bis 450 Mercedes GLS 275/50R21 M+S 275/50R21 M+S A02) bis A10)
(mit Verbreiterung, A11) BF3) E125) EF0) ER1)
Serie auch 22Zoll oder
23Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET40 9Jx21H2, ET35
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
K02) BF2)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
K02) K15) K108) BF2)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AA1
Seite : 6/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E125) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit 22Zoll oder 23Zoll Rädern
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AA1
Seite : 7/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 2000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AA1
Seite : 8/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
• die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen
K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage AA1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022