Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000969-D0-104
Anlage-Nr. : 30b
Seite : 1 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL6.0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: SL6.0855.173
Radausführungskennz.: SL6.0855.173
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 753 kg
Reifenabrollumfang: 2147 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-
Nr. 52034*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 130 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 150 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000969-D0-104
Anlage-Nr. : 30b
Seite : 2 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 225/35R20 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio K01) A11) BF1) E110a) GCX)
A205) 225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a) GCX)
235/30R20 235/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a) T88)
235/30R20 M+S 235/30R20 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a) T88)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 225/35R20 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K01) A11) BF1) E103) GH1)
225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GH1)
235/30R20 235/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) T88)
235/30R20 M+S 235/30R20 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) T88)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 225/35R20 A01) bis A10)
(Kombi, S205) K01) A11) BF1) E103) GCX)
225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GCX)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GCT)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000969-D0-104
Anlage-Nr. : 30b
Seite : 3 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
350 bis 375 Mercedes C-Klasse 245/30R20 M+S 245/30R20 M+S A02) bis A10)
C63 AMG, C63 S AMG BF1) EB1)
(Limousine, W205) 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10)
BF1) EB1)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
204K AMG e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
350 bis 375 Mercedes C-Klasse 245/30R20 M+S 245/30R20 M+S A02) bis A10)
C63 AMG, C63 S AMG BF1) EB1)
(Kombi, S205) 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10)
BF1) EB1)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/35R20 225/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF2) T90)
Ausführungen mit 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A11) BF2)
ab 225/..) 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2) T90)
245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000969-D0-104
Anlage-Nr. : 30b
Seite : 4 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF2) T90)
Ausführungen mit 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A11) BF2)
ab 245/..) 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2) T92)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/30R20 235/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, K01) A11) BF1) E111) T88)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
16Zoll) K01) A11) BF1) E111) T90)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, K01) BF1) E111) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000969-D0-104
Anlage-Nr. : 30b
Seite : 5 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A11) BF2) E111a) ER1) N245)
245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) ER1)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) ER1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) ER1) GEE)
225/35R20 255/30R20 A02) bis A10)
N235) T90) A11) BF2) E111a) ER1) V00)
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
N245) A11) BF2) E111a) ER1) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) ER1)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(S213, Kombi) K01) A11) BF2) ER1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) ER1) GEE)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) ER1)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
Terrain BF2)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K134) BF2)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K134) BF2)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K134) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000969-D0-104
Anlage-Nr. : 30b
Seite : 6 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, ohne A11) BF2)
Verbreiterung) 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A11) BF2)
235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF2)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG BF2)
Coupe 245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
(X253, C253) BF2)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
BF2)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000969-D0-104
Anlage-Nr. : 30b
Seite : 7 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
100 bis 225 Mercedes GLK 235/40R20 235/40R20 A01) bis A10)
BF1)
235/45R20 235/45R20 A01) bis A10)
BF1)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
235/40R20 265/35R20 A01) bis A10)
BF1) V00)
235/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
BF1) V00)
235/45R20 255/40R20 A01) bis A10)
BF1) V00)
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)
BF1) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) A11) BF2) E98b) EB2)
245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) EB2)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) EB2)
255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) EB2)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) EB2) GAP)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) EB2) GAP)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) EB2) V00)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000969-D0-104
Anlage-Nr. : 30b
Seite : 8 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio BF2)
(C217, A217) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
BF2)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
BF2) G01)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
BF2)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET38 9Jx20H2, ET40
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(W223, mit A11) BF2) E130) ER1) N245)
Hinterachslenkung bis 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
4,5°) A11) BF2) E130) ER1) N255)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A11) BF2) E130) ER1)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000969-D0-104
Anlage-Nr. : 30b
Seite : 9 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 150 Nm
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000969-D0-104
Anlage-Nr. : 30b
Seite : 10 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø402x39 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000969-D0-104
Anlage-Nr. : 30b
Seite : 11 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000969-D0-104
Anlage-Nr. : 30b
Seite : 12 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
Die Anlage 30b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SL6.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 19.07.2022