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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      1 / 11
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   V 70648


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     V 70648
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Borbet
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               112 D
Radausführungskennz.:                                        112 D
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         630 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2020 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                              130 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      2 / 11
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   V 70648


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
169                         e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142    Mercedes A-Klasse     205/50R16                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) K03) K15) K23)
                                     205/55R16
                                     G7Z)

                                     225/45R16
                                     K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
176                         e1*2007/46*0928*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135    Mercedes A-Klasse     205/55R16                              A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur                                           BF1) E93) E100) EF0)
              zulässig an           215/50R16
              Fahrzeugausführungen A93)
              ab EG-Genehmigungs-
              Nr.                   215/55R16
              e1*2001/116*0470*04)
                                    225/50R16
                                    A01) K04)

                                     235/50R16
                                     A01) K03) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                         e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120    Mercedes A-Klasse     205/60R16                              A02) bis A10)
              (Kompaktlimousine 5-                                         A11) BF1) EF0)
              türig)                215/55R16

                                     215/60R16
                                     A01) K25)

                                     225/55R16

                                     235/50R16
                                     A01) K04)

                                     235/55R16
                                     A01) K04) K25)

                                     245/50R16
                                     A01) K01) K04)
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   V 70648


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                          e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120    Mercedes A-Klasse      205/60R16                             A02) bis A10)
              (Limousine 4-türig)                                          A11) BF1) EF0)
                                     215/55R16

                                     215/60R16
                                     A01) K25)

                                     225/55R16

                                     235/50R16
                                     A01) K04)

                                     235/55R16
                                     A01) K04) K25)

                                     245/50R16
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
245                         e1*2001/116*0314*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142    Mercedes B-Klasse     205/55R16                              A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur    A93)                                   BF1) E99)
              zulässig an
              Fahrzeugausführungen 215/50R16
              bis EG-               A01) A93a) K01)
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2001/116*0470*02) 225/50R16
                                    A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                        e1*2001/116*0470*..
246                         e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135    Mercedes B- Klasse    205/55R16                              A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur                                           BF1) E100) EF0)
              zulässig an           215/50R16
              Fahrzeugausführungen A93a)
              ab EG-Genehmigungs-
              Nr.                   215/55R16
              e1*2001/116*0470*04) G0X)

                                     225/50R16

                                     235/50R16
                                     A01) G0X) K04) K13) K22)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. :                 2
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   V 70648


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                         e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
65            Mercedes B-Klasse      205/60R16                             A02) bis A10)
              electric drive                                               BF1)
                                     215/55R16

                                      215/60R16

                                      225/55R16

                                      235/50R16

                                      235/55R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                          e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120    Mercedes B-Klasse      205/60R16                             A02) bis A10)
              (Ausführungen mit                                            A11) BF1) EF0)
              Verbundlenker-         215/55R16
              Hinterachse)
                                     215/60R16

                                      225/55R16

                                      235/50R16
                                      A01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120    Mercedes B-Klasse       205/60R16                            A02) bis A10)
              (Ausführungen mit                                            A11) BF1) EF0)
              Mehrlenker-Hinterachse) 215/55R16

                                      215/60R16

                                      225/55R16

                                      235/50R16
                                      A01) K04)

                                      245/50R16
                                      A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000830-F0-021
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Teiletyp :                   V 70648


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150   Mercedes C-Klasse     205/55R16                              A02) bis A10)
              (Coupe, C204)         A94) N215)                             BF1) E110) EF0)

                                     205/55R16 M+S
                                     A94)

                                     215/50R16
                                     A94) N225)

                                     215/55R16
                                     A94) G8V) N225)

                                     225/50R16
                                     A94a) N235)

                                     235/50R16
                                     G8V) N245)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215    Mercedes C-Klasse     205/55R16                              A02) bis A10)
              (Limousine, W204)     A94) N215)                             BF1) E104) EF0)

                                     205/55R16 M+S
                                     A94)

                                     215/55R16
                                     A94) G8V) N225)

                                     225/50R16
                                     N235)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170    Mercedes C-Klasse     205/55R16                              A02) bis A10)
              (Kombi, S204)         A94) N215)                             BF1) E104) EF0) ER2)

                                     205/55R16 M+S
                                     A94)

                                     215/55R16
                                     A94) G1R) N225)

                                     225/50R16
                                     N235)
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Nr. :                        RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      6 / 11
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   V 70648


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155    Mercedes C-Klasse     205/60R16                              A02) bis A10)
              (Limousine, W205)     ER2) N215)                             A11) A94) BF2) E103) EF0)

                                     205/60R16 M+S
                                     ER2) W215)

                                     215/55R16
                                     ER2) N225)

                                     215/55R16 M+S
                                     ER2) W225)

                                     215/60R16
                                     ER1) GAZ) N225)

                                     215/60R16 M+S
                                     ER1) GAZ) W225)

                                     225/55R16
                                     ER2)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155    Mercedes C-Klasse     205/60R16                              A02) bis A10)
              (Kombi, S205)         ER2) N215)                             A11) A94) BF2) E103) EF0)

                                     205/60R16 M+S
                                     ER2) W215)

                                     215/55R16
                                     ER2) N225)

                                     215/55R16 M+S
                                     ER2) W225)

                                     215/60R16
                                     ER1) N225)

                                     215/60R16 M+S
                                     ER1) W225)

                                     225/55R16
                                     ER2)
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Nr. :                        RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      7 / 11
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   V 70648


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
117                         e1*2007/46*1007*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 135    Mercedes CLA-Klasse 205/55R16                                A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                           BF1) E93a) E100) EF0)
                                    215/50R16
                                    A93)

                                      215/55R16

                                      225/50R16

                                      235/50R16
                                      A01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 120    Mercedes CLA-Klasse 205/60R16                                A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                           A11) BF1) EF0)
                                    215/55R16

                                      215/60R16

                                      225/55R16

                                      235/50R16
                                      A01) K03) K04)

                                      245/50R16
                                      A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150   Mercedes E-Klasse       205/60R16                            A02) bis A10)
              (W212, Limousine,                                            A11) A94) BF1) E111) EF0)
              Ausführungen mit        215/55R16                            ER2)
              kleinsten Serienreifen
              in 16Zoll)              225/55R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      8 / 11
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   V 70648


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      9 / 11
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   V 70648


BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als
       (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die
      mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1250 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      10 / 11
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   V 70648


G0X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G7Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/40R18, 215/45R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAZ)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
       225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50199 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000830-F0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      11 / 11
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   V 70648



K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 2 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ V 70648 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 03.05.2022
						
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