Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.05.2022
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Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 52
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
5112AS52666 ET52 PCD 112 CB 66.6 ohne 66,6 860 2100 05/20
nur Achse 2
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 46 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 38
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGS, KAM0, KAM1, KAM2,
KAMZ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.05.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 38
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGS, KAM0, KAM1, KAM2,
KAMZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R1ES
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : R1ES; (Baureihe W213)
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES
170 Nm für Typ : R1ES erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F; KAGS; Coupé; Cabrio;
KAMZ; KAM0; KAM1 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76B; 76O
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103 GA9; 57F; KAMZ; erhöhtes
KAM0; KAM1 Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
E300de; E300 e;
Kombilimousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76B
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/40R18 103 GA9; 57F; KAMZ; Baureihe W213; nicht
KAM0; KAM1 All Terrain; nicht
275/40R18 99Y GA9; 5JK; 57F; KAMZ; E300de; nicht E300e;
KAM0; KAM1 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76B; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.05.2022
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 12T; 57F; 58P; KAMZ; erhöhtes
KAM0; KAM1 Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
E300de; E300e; nur
Limousine Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 740; 76B
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/35R18 GCM; 57F; 689; KAGS; Baureihe W212; nicht
KAMZ; KAM0; KAM1; AMG-Paket;
KAM2 Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76B
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/40R18 99 57F; 58P; KAMZ; erhöhtes
KAM0; KAM1 Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
nicht E300e/E350e;
nicht E300de;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76B;
76O
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 46 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 38
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGS, KAM0, KAM1, KAM2,
KAMZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W213)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.05.2022
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Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204; 212K; R2CW; R2CS; 212
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R1EC; (Baureihe W213)
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 212K
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
150 Nm für Typ : R2CS; R2CW
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment
170 Nm für Typ : 212 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 150 255/40R18 99 GA3; 5JK; 57F; KAM1 C 300 e;
Kombilimousine;
265/40R18 101 YAR; 11A; 248; 57F; Heckantrieb; Hybrid;
KAM1 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R18 99 11A; 248; 5JK; 57F; 12A; 51A; 71K; 723;
688 73C; 74A; 76B; 76O;
854; 855; 97H
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 245/40R18 97 GB5; 57F; KAM1 nicht All-Terrain;
265/35R18 97 11A; 248; 57F; 689; nicht C 300 e;
KAM1 Kombilimousine;
265/40R18 97 YAR; 11A; 248; 57F; Allradantrieb;
KAM1 Heckantrieb;
275/35R18 99 11A; 248; 57F; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76B; 76O;
854; 855
R2CW e1*2018/858*00016*.. 150 255/40R18 99 GA3; 5JK; 57F; KAM1 C 300 e; Limousine;
Heckantrieb; Hybrid;
265/40R18 101 YAR; 11A; 248; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAM1 12A; 51A; 71K; 723;
275/35R18 99 11A; 248; 5JK; 57F; 73C; 74A; 76B; 76O;
688 854; 855; 97H
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 245/40R18 97 GB5; 57F; KAM1 nicht C 300 e;
265/35R18 97 11A; 248; 57F; 689; Limousine;
KAM1 Allradantrieb;
265/40R18 97 YAR; 11A; 248; 57F; Heckantrieb;
KAM1 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R18 99 11A; 248; 57F; 688 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76B; 76O;
854; 855
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.05.2022
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y 57F; 67O; KAGS erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R18 95 11A; 248; 57F; 68W; 155 Nm; Nur Baureihe
KAGS 205; nur Fzg.-Breite
265/35R18 93Y 11A; 248; 57F; 689; 1839mm; Allradantrieb;
KAGS nicht Hybrid;
265/40R18 97 YAR; 11A; 248; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAGS 12A; 51A; 71K; 723;
275/35R18 95 11A; 248; 57F; 688; 73C; 74A; 740; 76B;
KAGS 76O
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F; KAGS; Coupé; Cabrio;
KAMZ; KAM0; KAM1 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76B; 76O
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103 GA9; 57F; KAMZ; erhöhtes
KAM0; KAM1 Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
E300de; E300 e;
Kombilimousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76B
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/40R18 103 GA9; 57F; KAMZ; Baureihe W213; nicht
KAM0; KAM1 All Terrain; nicht
275/40R18 99Y GA9; 5JK; 57F; KAMZ; E300de; nicht E300e;
KAM0; KAM1 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76B; 76O
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 12T; 57F; 58P; KAMZ; erhöhtes
KAM0; KAM1 Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
E300de; E300e; nur
Limousine Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 740; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.05.2022
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/35R18 GCM; 57F; 689; KAGS; Baureihe W212; nicht
KAMZ; KAM0; KAM1; AMG-Paket;
KAM2 Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76B
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/40R18 99 57F; 58P; KAMZ; erhöhtes
KAM0; KAM1 Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
nicht E300e/E350e;
nicht E300de;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76B;
76O
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97 GCM; 5IM; 57F; 689; Kombi; Heckantrieb;
KAMZ; KAM0; KAM1; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAM2 12A; 51A; 71K; 723;
275/35R18 99 5JK; 57F; 67B; 688; 729; 73C; 74A; 76B
KAMZ; KAM0; KAM1;
KAM2
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.05.2022
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.05.2022
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlic hen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.05.2022
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontr ollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fes t.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführt e Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.05.2022
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Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAGS) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 30
KAM0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 38
KAM1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 43
KAM2) Im Fall einer Kombination mit einem a nderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 46
KAMZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 35
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.