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							Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 31.05.2022
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                                                                                                       Seite: 1 von 10

Fahrzeughersteller                     : DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 EH2+              Einpreßtiefe (mm)       : 52
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung        Kennzeichnung               in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                  Zentrierring                                         in kg      in mm     datum
5112AS52666      ET52 PCD 112 CB 66.6 ohne                             66,6                     860      2100    05/20
nur Achse 2
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse     zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:               46   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:               35   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:               30   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:               43   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:               43   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:               38

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGS, KAM0, KAM1, KAM2,
KAMZ




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                     Stand: 31.05.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse         zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                   35 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                   43 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                   38

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGS, KAM0, KAM1, KAM2,
KAMZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : R1ES
Zubehör                                    : DW4169


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : R1ES; (Baureihe W213)
Zubehör                                    : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES
                                             170 Nm für Typ : R1ES erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen   Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99             GA9; 57F; KAGS;      Coupé; Cabrio;
                                                                   KAMZ; KAM0; KAM1     Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B; 76O
R1ES           e1*2007/46*1560*..      143 - 155 275/40R18 103     GA9; 57F; KAMZ;      erhöhtes
                                                                   KAM0; KAM1           Anzugsmoment
                                                                                        170 Nm; Baureihe
                                                                                        W213;
                                                                                        E300de; E300 e;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 740; 76B
R1ES           e1*2007/46*1560*..      110 - 270 275/40R18 103     GA9; 57F; KAMZ;      Baureihe W213; nicht
                                                                   KAM0; KAM1           All Terrain; nicht
                                                  275/40R18 99Y    GA9; 5JK; 57F; KAMZ; E300de; nicht E300e;
                                                                   KAM0; KAM1           Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B; 76O




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                      Stand: 31.05.2022
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen   Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103             12T; 57F; 58P; KAMZ; erhöhtes
                                                                     KAM0; KAM1           Anzugsmoment
                                                                                          170 Nm; Baureihe
                                                                                          W213;
                                                                                          E300de; E300e; nur
                                                                                          Limousine Heckantrieb;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                          74A; 740; 76B
212            e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/35R18               GCM; 57F; 689; KAGS; Baureihe W212; nicht
                                                                     KAMZ; KAM0; KAM1; AMG-Paket;
                                                                     KAM2                 Stufenheck;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76B
212            e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/40R18 99            57F; 58P; KAMZ;      erhöhtes
                                                                     KAM0; KAM1           Anzugsmoment
                                                                                          170 Nm; Baureihe
                                                                                          W213;
                                                                                          nicht E300e/E350e;
                                                                                          nicht E300de;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 740; 76B;
                                                                                          76O


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse         zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                   46   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                   35   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                   30   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                   43   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                   43   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                   38

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGS, KAM0, KAM1, KAM2,
KAMZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör                                    : DW4169


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 212 (Baureihe W213)



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                     Stand: 31.05.2022
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Zubehör                                    : DW4169


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 204; 212K; R2CW; R2CS; 212
Zubehör                                    : DW4169


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : R1EC; (Baureihe W213)
Zubehör                                    : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   für Typ : 212K
                                             130 Nm   ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                             150 Nm   für Typ : R2CS; R2CW
                                             150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC
                                             155 Nm   für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment
                                             170 Nm   für Typ : 212 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
R2CS         e1*2018/858*00017*.. 150            255/40R18 99      GA3; 5JK; 57F; KAM1       C 300 e;
                                                                                             Kombilimousine;
                                                 265/40R18 101     YAR; 11A; 248; 57F;       Heckantrieb; Hybrid;
                                                                   KAM1                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 275/35R18 99      11A; 248; 5JK; 57F;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                   688                       73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                             854; 855; 97H
R2CS           e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 245/40R18 97         GB5; 57F; KAM1            nicht All-Terrain;
                                                 265/35R18 97      11A; 248; 57F; 689;       nicht C 300 e;
                                                                   KAM1                      Kombilimousine;
                                                 265/40R18 97      YAR; 11A; 248; 57F;       Allradantrieb;
                                                                   KAM1                      Heckantrieb;
                                                 275/35R18 99      11A; 248; 57F; 688        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                             854; 855
R2CW           e1*2018/858*00016*.. 150          255/40R18 99      GA3; 5JK; 57F; KAM1       C 300 e; Limousine;
                                                                                             Heckantrieb; Hybrid;
                                                 265/40R18 101     YAR; 11A; 248; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   KAM1                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                 275/35R18 99      11A; 248; 5JK; 57F;       73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                   688                       854; 855; 97H
R2CW           e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 245/40R18 97         GB5; 57F; KAM1            nicht C 300 e;
                                                 265/35R18 97      11A; 248; 57F; 689;       Limousine;
                                                                   KAM1                      Allradantrieb;
                                                 265/40R18 97      YAR; 11A; 248; 57F;       Heckantrieb;
                                                                   KAM1                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 275/35R18 99      11A; 248; 57F; 688        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                             854; 855




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 31.05.2022
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y       57F; 67O; KAGS            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             255/40R18 95      11A; 248; 57F; 68W;       155 Nm; Nur Baureihe
                                                               KAGS                      205; nur Fzg.-Breite
                                             265/35R18 93Y     11A; 248; 57F; 689;       1839mm; Allradantrieb;
                                                               KAGS                      nicht Hybrid;
                                             265/40R18 97      YAR; 11A; 248; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               KAGS                      12A; 51A; 71K; 723;
                                             275/35R18 95      11A; 248; 57F; 688;       73C; 74A; 740; 76B;
                                                               KAGS                      76O

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99         GA9; 57F; KAGS;      Coupé; Cabrio;
                                                               KAMZ; KAM0; KAM1     Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    73C; 74A; 76B; 76O
R1ES          e1*2007/46*1560*..   143 - 155 275/40R18 103     GA9; 57F; KAMZ;      erhöhtes
                                                               KAM0; KAM1           Anzugsmoment
                                                                                    170 Nm; Baureihe
                                                                                    W213;
                                                                                    E300de; E300 e;
                                                                                    Kombilimousine;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    73C; 74A; 740; 76B
R1ES          e1*2007/46*1560*..   110 - 270 275/40R18 103     GA9; 57F; KAMZ;      Baureihe W213; nicht
                                                               KAM0; KAM1           All Terrain; nicht
                                             275/40R18 99Y     GA9; 5JK; 57F; KAMZ; E300de; nicht E300e;
                                                               KAM0; KAM1           Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    73C; 74A; 76B; 76O
212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103      12T; 57F; 58P; KAMZ; erhöhtes
                                                               KAM0; KAM1           Anzugsmoment
                                                                                    170 Nm; Baureihe
                                                                                    W213;
                                                                                    E300de; E300e; nur
                                                                                    Limousine Heckantrieb;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                    74A; 740; 76B




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 31.05.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/35R18           GCM; 57F; 689; KAGS;      Baureihe W212; nicht
                                                               KAMZ; KAM0; KAM1;         AMG-Paket;
                                                               KAM2                      Stufenheck;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B
212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/40R18 99       57F; 58P; KAMZ;           erhöhtes
                                                               KAM0; KAM1                Anzugsmoment
                                                                                         170 Nm; Baureihe
                                                                                         W213;
                                                                                         nicht E300e/E350e;
                                                                                         nicht E300de;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 740; 76B;
                                                                                         76O

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97         GCM; 5IM; 57F; 689;       Kombi; Heckantrieb;
                                                               KAMZ; KAM0; KAM1;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               KAM2                      12A; 51A; 71K; 723;
                                             275/35R18 99      5JK; 57F; 67B; 688;       729; 73C; 74A; 76B
                                                               KAMZ; KAM0; KAM1;
                                                               KAM2


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 31.05.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 10
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R18
                    Hinterachse:                        275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R18
                    Hinterachse:                        275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 31.05.2022
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                                                                                                   Seite: 8 von 10
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlic hen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/45R18
                    Hinterachse:                         255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                  Stand: 31.05.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 10
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontr ollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fes t.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/45R18
     Hinterachse: 255/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführt e Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R18



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                  Stand: 31.05.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 10
      Hinterachse: 275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/45R18
     Hinterachse: 245/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          245/40R18
                   Hinterachse:                          265/35R18
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAGS) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 30
KAM0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 38
KAM1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 43
KAM2) Im Fall einer Kombination mit einem a nderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 46
KAMZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 35
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/45R18
                    Hinterachse:                         265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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