Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 1 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: W 80937
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 112
Radausführungskennz.: Lk 112
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 830 kg
Reifenabrollumfang: 2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 130 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253 150 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 2 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N225) T85) BF1) E93) E100) K01) K04)
zulässig an K13)
Fahrzeugausführungen 225/35R19
ab EG-Genehmigungs- K25) K28)
Nr.
e1*2001/116*0470*04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K01) K13) N225) K02) K28) K103) BF1) E93) E100) V00)
T85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb und K04) N235) BF1) E95) E100) K13) K28)
Allrad; Beim Typ 245G
nur zulässig an 245/30R19
Fahrzeugausführungen K01) K02) K25) K103)
ab EG-Genehmigungs-
Nr.
e1*2001/116*0470*04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A01) bis A10)
(Kompaktlimousine 5- K03) N225) T85) A11) BF1) K04)
türig)
215/35R19 M+S
K03) T85) W225)
225/35R19
K01) T88)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 3 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A01) bis A10)
(Limousine 4-türig) N225) A11) BF1) K03) K04) T85)
215/35R19 M+S
W225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/35R19 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur BF1) E99) K01) K04) K81)
zulässig an
Fahrzeugausführungen
bis EG-
Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/35R19 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K04) N225) T85) BF1) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 225/35R19
ab EG-Genehmigungs- K04) K13) K22) K25)
Nr.
e1*2001/116*0470*04) 245/30R19
K01) K02) K13) K20) K22) K25) K28)
K103)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
N225) T85) K02) K20) K28) BF1) E100) V00)
K103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, C204) BF1) E110) G9R) K01)
K04) K13) N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, W204) BF1) E104) EF0) G9R)
K01) K04) K13) N235) T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94) N235) T88) A11) BF1) E110a) K01)
A205)
225/35R19 M+S
A94) T88)
225/40R19
N235)
225/40R19 M+S
235/35R19
A94a) N245)
235/35R19 M+S
A94a)
245/35R19
K122) K132)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) K122) K132) A11) BF1) E110a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 5 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, W205) N235) T88) A11) BF1) E103) EF0) K01)
K04)
225/35R19 M+S
T88)
225/40R19
GAZ) N235) T93)
225/40R19 M+S
GAZ) T93)
235/35R19
N245) T91)
235/35R19 M+S
T91)
245/35R19
K122) T93)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) K04) K122) T93) A11) BF1) E103) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A01) bis A10)
(Kombi, S205) GCW) N235) T93) A11) BF1) E103) K01) K04)
225/40R19 M+S
GCW) T93)
235/35R19
GCT) N245) T91)
235/35R19 M+S
GCT) T91)
245/35R19
GCT) K122) T93)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) K04) K122) T93) A11) BF1) E103) GCT)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 6 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur A11a) BF2) E131) N235)
Fahrzeugausführungen
ohne
Hinterachslenkung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur A11) BF2) E131) N235) T93)
Fahrzeugausführungen
ohne
Hinterachslenkung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03) N225) T85) BF1) E93a) E100) K04) K13)
225/35R19
K01) K25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 225/35R19 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi; BF1) E95a) K01) K13) K28)
Serie auch 235/40R18 ) 245/30R19
K02) K25) K103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes CLA- 225/35R19 M+S A01) bis A10)
Klasse CLA 45 AMG T88) BF1) K01) K13) K28)
(Limousine, Kombi)
245/30R19
K02) K25) K103)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 7 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 Mercedes CLA 35 AMG 245/30R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) K01) K02) K14)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310 Mercedes CLA 45 AMG , 235/35R19 M+S A02) bis A10)
CLA AMG 45 S BF1)
(Limousine, Kombi) 245/35R19 M+S
A01) K14)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94a) G5C) N235) T88) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/35R19
in 16Zoll oder 17Zoll) G4Y) N245) T91)
245/30R19
A01) K01) N255) T89)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
N235) T88) N255) T89) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/30R19
in 18Zoll) A01) K01) N255) T89)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 8 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF2)
Ausführungen mit 235/40R19
kleinsten Serienreifen ab
225/..) 245/35R19
245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF2) N255)
Ausführungen mit 245/40R19
kleinsten Serienreifen ab
245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(W212, Limousine, T88) A11) BF1) E111)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/35R19
in 16Zoll) A01) K03) T91)
245/35R19
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A01) bis A10)
(W212, Limousine, BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
in 17Zoll oder 18Zoll)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 9 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/40R19 A02) bis A10)
(W213, Limousine) N235) T93) A11) BF2) E111a)
225/40R19 M+S
T93) W235)
225/45R19
GEE) N235) T96)
225/45R19 M+S
GEE) T96) W235)
235/40R19
N245) T95)
235/40R19 M+S
T95) W245)
245/35R19
N255) T93)
245/35R19 M+S
T93)
245/40R19
N255)
245/40R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10)
(S213, Kombi) GEE) N235) T96) A11) BF2) ER1)
225/45R19 M+S
GEE) T96) W235)
235/40R19
N245) T95)
235/40R19 M+S
T95) W245)
245/40R19
N255) T98)
245/40R19 M+S
T98)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 10 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 A02) bis A10)
Terrain BF2)
245/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A02) bis A10)
BF1)
235/40R19
A01) K118)
235/45R19
A01) K118) K120)
245/40R19
A01) K118)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
235/45R19
A01) K118) K120)
245/40R19
A01) K118)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 225/50R19 A01) bis A10)
(H247) K120) N235) A11) BF1) K01) K02)
235/50R19
K120)
245/45R19
255/45R19
K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 11 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 310 Mercedes GLA 35 AMG, 235/45R19 A02) bis A10)
GLA 45 AMG, GLA 45 BF1)
S AMG 235/50R19
(H247) A01) K01) K04)
245/45R19
255/45R19
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 225/50R19 A01) bis A10)
(X247) K120) N235) BF1) K01) K02)
235/50R19
K120)
245/45R19
255/45R19
K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 Mercedes GLB 35 AMG 235/45R19 A02) bis A10)
(X247) BF1)
235/50R19
A01) K01) K04)
245/45R19
255/45R19
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 12 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10)
(X253, ohne A94) A11) BF3)
Verbreiterung)
235/55R19
245/50R19
255/50R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10)
(X253, mit A94) N245) A11) BF3)
Verbreiterung)
235/50R19 M+S
A94)
235/55R19
N245)
235/55R19 M+S
245/50R19
N255)
245/50R19 M+S
255/50R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
A11) BF3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 13 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes GLC 43 AMG, 235/50R19 M+S A02) bis A10)
GLC 43 AMG Coupe A94a) BF3)
(X253, C253)
235/55R19 M+S
245/50R19 M+S
255/45R19 M+S
255/50R19 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A02) bis A10)
BF3)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10)
(C253, ohne A94) A11) BF3)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/55R19
245/50R19
255/50R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
A11) BF3) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 14 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10)
(C253, mit A94a) N245) A11) BF3)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/50R19 M+S
A94a)
235/55R19
N245)
235/55R19 M+S
245/50R19
N255)
245/50R19 M+S
255/50R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
A11) BF3)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A01) bis A10)
K04) BF1)
235/50R19
K01) K02)
245/45R19
K01) K04)
255/45R19
K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R19 255/45R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 15 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) A11) BF3) E98b)
245/45R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/50R19 A02) bis A10)
(W223, mit N245) T99) A11) BF3) E130) EF0) ER1)
Hinterachslenkung bis
4,5°) 245/45R19
A94) N255)
255/45R19
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/45R19 A02) bis A10)
(W223, mit A94) N245) T99) A11) BF3) EF0) ER1)
Hinterachslenkung bis
10°) 235/50R19
N245) T99)
245/45R19
A94) N255)
255/45R19
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 215/35R19 A02) bis A10)
A94) N225) BF1)
225/30R19
A94)
225/35R19
A94) G1R)
245/30R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 16 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R19 M+S A02) bis A10)
A01) K97) K102) BF1)
245/30R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10)
A94) N225) BF1)
225/30R19
A94)
225/35R19
A94) G1R)
235/35R19
A01) G01) K97) K102)
245/30R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S A02) bis A10)
A01) K97) K102) BF1)
245/30R19 M+S
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 18 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 150 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die
mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 19 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min.
einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 20 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
nach hinten zu versetzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 21 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
• Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen.
Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um
ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen
(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
mm zu kürzen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 22 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 23 / 23
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Die Anlage 2b mit den Seiten 1-23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2022