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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53836 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001174-D0-357
Anlage-Nr. :                GH3
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              SPATH WHEELS SRL
Teiletyp :                  SP48P 10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                SP48P 10521
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                        SPATH WHEELS
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                          PCD112/R
Radausführungskennz.:                                   PCD112/R
Radgröße:                                             10½Jx21EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                        43 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-
Nr. 53835*02) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        150 Nm
                Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                Schaftlänge 44 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53836 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001174-D0-357
Anlage-Nr. :                GH3
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              SPATH WHEELS SRL
Teiletyp :                  SP48P 10521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                           e1*2001/116*0340*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21EH2+, ET50 10½Jx21EH2+,
                                                           ET43
155 bis 285      Mercedes GL- Klasse    275/45R21          275/45R21                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
                                        285/45R21          285/45R21                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9½Jx21EH2+, ET50 10½Jx21EH2+,
                                                           ET43
190 bis 335      Mercedes GL- Klasse,    275/45R21         275/45R21                       A01) bis A10)
                 GLS                                       K02) K113)                      BF2) EF1)
                 (Ausführungen ohne
                 serienmäßige            285/40R21         285/40R21                       A01) bis A10)
                 Radhausverbreiterung)                     K02)                            BF2) EF1)
Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
166                              e1*2007/46*0598*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9½Jx21EH2+, ET50 10½Jx21EH2+,
                                                           ET43
190 bis 335      Mercedes GL- Klasse,     275/45R21        275/45R21                       A01) bis A10)
                 GLS                                       K113)                           BF2) EF1)
                 (Ausführungen mit
                 serienmäßiger
                 Radhausverbreiterung     285/40R21        285/40R21                       A02) bis A10)
                 und Serienreifen                                                          BF2) EF1)
                 295/40R21)
Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53836 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001174-D0-357
Anlage-Nr. :                GH3
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              SPATH WHEELS SRL
Teiletyp :                  SP48P 10521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21EH2+, ET50 10½Jx21EH2+,
                                                           ET43
190 bis 335      Mercedes GLE Coupe     275/45R21          315/40R21                       A02) bis A10)
                                                                                           BF2) E109) V00)
Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           9½Jx21EH2+, ET50 10½Jx21EH2+,
                                                            ET43
180 bis 270      Mercedes GLE              265/40R21        265/40R21                      A01) bis A10)
                 (ohne                                      A94) K02)                      A11) BF3) E124)
                 Radhausverbreiterungen, 275/40R21          275/40R21                      A01) bis A10)
                 nur                                        A94) K02)                      A11) BF3) E124) G01)
                 Fahrzeugausführungen 265/40R21             305/35R21                      A01) bis A10)
                 mit Serienreifen bis                       A94) K02)                      A11) BF3) E124) V00)
                 265/..)                   275/40R21        315/35R21                      A01) bis A10)
                                                            A94) K02)                      A11) BF3) E124) G01) V00)
Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                         Vorderachse      Hinterachse
                                             9½Jx21EH2+, ET50 10½Jx21EH2+,
                                                              ET43
143 bis 360      Mercedes GLE, GLE           275/45R21        275/45R21                    A02) bis A10)
                 Coupe                                        A94)                         A11) BF3) E124a) EB1) EF0)
                 (mit                        285/40R21        285/40R21                    A01) bis A10)
                 Radhausverbreiterungen,                      A94)                         A11) BF3) E124a) EB1)
                 nur                                                                       EF0) G01)
                 Fahrzeugausführungen 285/45R21               285/45R21                    A02) bis A10)
                 mit Serienreifen ab 275/..)                  A94)                         A11) BF3) E124a) EB1) EF0)
                                             275/45R21        315/40R21                    A02) bis A10)
                                                              A94)                         A11) BF3) E124a) EB1) EF0)
Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53836 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001174-D0-357
Anlage-Nr. :                GH3
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              SPATH WHEELS SRL
Teiletyp :                  SP48P 10521


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                              e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            9½Jx21EH2+, ET50 10½Jx21EH2+,
                                                             ET43
210 bis 360      Mercedes GLS               275/45R21        275/45R21                     A01) bis A10)
                 (ohne Verbreiterung,                        K02)                          A11) BF3) E125a)
                 Serie bis 21Zoll)          285/45R21        285/45R21                     A01) bis A10)
                                                             K02)                          A11) BF3) E125a)
                                            275/45R21        315/40R21                     A01) bis A10)
                                                             K02)                          A11) BF3) E125a)
Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           9½Jx21EH2+, ET50 10½Jx21EH2+,
                                                            ET43
210 bis 360      Mercedes GLS              275/45R21        275/45R21                      A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterung,                                                       A11) BF3) E125a) EB2)
                 Serie bis 21Zoll )        285/45R21        285/45R21                      A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF3) E125a) EB2)
                                             275/45R21              315/40R21              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF3) E125a) EB2)
Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21EH2+, ET50 10½Jx21EH2+,
                                                           ET43
150 bis 335      Mercedes M-Klasse,     265/40R21          265/40R21                       A01) bis A10)
                 GLE-Klasse                                K02)                            A11) BF4) E107) E108)
                 (W166)                 275/40R21          275/40R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) K108)                      A11) BF4) E107) E108) G5K)
                                        285/35R21          285/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) BF4) E107) E108)
Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53836 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001174-D0-357
Anlage-Nr. :                GH3
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              SPATH WHEELS SRL
Teiletyp :                  SP48P 10521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21EH2+, ET50 10½Jx21EH2+,
                                                           ET43
386 bis 410      Mercedes ML63 AMG      275/40R21          275/40R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) K109)                      BF2)
                                        285/35R21          285/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF2)
Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21EH2+, ET50 10½Jx21EH2+,
                                                           ET43
140 bis 285      Mercedes R-Klasse      265/35R21          265/35R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K02) T101)                 BF2)
                                        275/35R21          275/35R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K02)                       BF2)
Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
251 AMG                        e1*2001/116*0404*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21EH2+, ET50 10½Jx21EH2+,
                                                           ET43
375              Mercedes R63 AMG       265/35R21          265/35R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K02)                       BF2)
                                        275/35R21          275/35R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K02)                       BF2)
Die Verwendung des Rades SP48P 10521, PCD112/R ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48F 9521, PCD 112 (ABE-Nr. 53835*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53836 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001174-D0-357
Anlage-Nr. :                GH3
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              SPATH WHEELS SRL
Teiletyp :                  SP48P 10521


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53836 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001174-D0-357
Anlage-Nr. :                GH3
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              SPATH WHEELS SRL
Teiletyp :                  SP48P 10521



BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
       mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 44 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
      von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
      275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø400x38 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Carbon Ceramic 6-Kolben mit belüfteter und
         gelochter Scheibe Ø440x40 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53836 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001174-D0-357
Anlage-Nr. :                GH3
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              SPATH WHEELS SRL
Teiletyp :                  SP48P 10521



G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
      • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

K109) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist an der rechten Fahrzeugseite
      die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel um 10 mm einzuformen bzw auszuschneiden
      (siehe Skizze – umrandeter Bereich).




K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
      Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53836 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001174-D0-357
Anlage-Nr. :                GH3
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              SPATH WHEELS SRL
Teiletyp :                  SP48P 10521


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage GH3 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SP48P 10521 des Auftraggebers SPATH WHEELS SRL

Geschäftsstelle Essen, 13.09.2022
						
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