Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 1 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 68R8905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 68R8905.073
Radausführungskennz.: 68R8905.073
Radgröße: 9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 140 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 120 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 2 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio K04) N235) A11) BF1) E110a) K01) K132)
A205)
225/40R18 M+S
K04)
225/45R18
K04) K122) M00) N235)
225/45R18 M+S
K04) K122) M00)
235/40R18
K02) K28) K103) K122) N245)
235/40R18 M+S
K02) K28) K103) K122)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K04) N235) T92) A11) BF1) E103) K01)
225/40R18 M+S
K04) T92)
225/45R18
K04) K122) M00) N235)
225/45R18 M+S
K04) K122) M00)
235/40R18
K02) K28) K103) K122) N245)
235/40R18 M+S
K02) K28) K103) K122)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 3 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, S205) K04) N235) T92) A11) BF1) E103) K01)
225/40R18 M+S
K04) T92)
225/45R18
GCT) K04) K122) M00) N235)
225/45R18 M+S
GCT) K04) K122) M00)
235/40R18
GCT) K02) K28) K103) K122) N245)
235/40R18 M+S
GCT) K02) K28) K103) K122)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/45R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) BF1)
kleinsten Serienreifen
in 17-Zoll und 265/40R18
Heckantrieb) K03)
275/40R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/45R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) BF1)
kleinsten Serienreifen
in 17-Zoll und 4-MATIC) 265/40R18
K03)
275/40R18
K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 4 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/45R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) N265) BF2)
kleinsten Serienreifen
in 18-Zoll und 255/45R18 M+S
Heckantrieb) K03) K11)
265/40R18
K03) N275)
265/40R18 M+S
K03)
275/40R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/45R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) BF1)
kleinsten Serienreifen
in 18-Zoll und 4-MATIC) 265/40R18
K03)
275/40R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/40R18
245/45R17) A94)
265/35R18
A01) A94) K03)
275/35R18
A01) A94a) K01) K04) K61) K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
A94a) K04) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 5 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes CLS 255/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 265/35R18
255/40R18) A01) A94) K03)
275/35R18
A01) A94a) K01) K04) K61) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
219 e1*2001/116*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10)
A94) BF3)
255/40R18
A01) G8X) K01)
265/35R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R18 275/35R18 A02) bis A10)
BF3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
219 e1*2001/116*0295*..
219 AMG e1*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 378 Mercedes CLS AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10)
A94) BF3) EF0)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R18 M+S 275/35R18 M+S A02) bis A10)
BF3) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 6 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 270 Mercedes CLS 245/45R18 M+S A02) bis A10)
A11) A94) BF2)
255/40R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
A94a) A11) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; M00) N225) T89) BF1) K01) K04)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/40R18
in 16Zoll oder 17Zoll) K15) N235)
235/35R18
K15) N245) T90)
235/40R18
G4Y) K15) N245)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; T90) BF1) K01) K04) K15) N245)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/40R18
in 18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF2)
Ausführungen mit 245/45R18
kleinsten Serienreifen A01) K03)
ab 225/..)
255/40R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) K02) K126) K133) A11) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 7 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K03) N255) A11) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/40R18
ab 245/..) K01) K04) N265)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) K02) K126) K133) A11) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine ) M00) N235) BF1)
225/45R18 M+S
M00) W235)
235/40R18
A01) K01) N245)
235/40R18 M+S
A01) K01) W245)
245/40R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) K15) K20) K28) BF1) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) K15) K20) K28) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 8 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211K e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi) M00) N235) T95) BF1)
225/45R18 M+S
M00) T95) W235)
235/40R18
A01) K01) N245) T95)
235/40R18 M+S
A01) K01) T95) W245)
245/40R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) K15) K20) K28) BF1) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) K15) K20) K28) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211 AMG e1*2001/116*0397*..
211K e1*2001/116*0213*..
211K AMG e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 245/40R18 M+S A01) bis A10)
AMG BF1) K01) K04)
(Limousine, Kombi) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) K15) K20) K28) BF1) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) K15) K20) K28) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 9 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(W212, Limousine, K04) A11) BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/45R18
in 16Zoll) K04) M00)
235/40R18
K02)
245/40R18
K02) K27) K67) K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K67) A11) BF1) E111) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(W212, Limousine, BF1) E111) K01) K02) K27)
Ausführungen mit K67) K97)
kleinsten Serienreifen
in 17Zoll oder 18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, K04) M00) T95) BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/40R18
225/..) K02) T95)
245/40R18
K02) K27) K67) K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K67) BF1) E111) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 10 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, BF1) E111) K01) K02) K27)
Ausführungen mit K67) K97)
kleinsten Serienreifen
245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10)
(W213, Limousine) M00) N235) T95) A11) BF2) E111a) K01)
235/45R18
K04) N245)
245/40R18
K04) N255) T97)
245/45R18
K04) N255)
255/40R18
K02) N265)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K01) N245) K02) K133) N275) A11) BF2) E111a) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) K26) K133) A11) BF2) E111a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10)
(S213, Kombi) M00) N235) T95) A11) BF2) K01)
235/45R18
K04) N245) T98)
245/45R18
K04) N255)
255/40R18
K02) N265) T99)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) K26) K133) A11) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 11 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 245/50R18 A01) bis A10)
M00) BF3) K01) K02) K120)
255/50R18
265/45R18
275/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 245/50R18 A01) bis A10)
(H247) M00) A11) BF1) K01) K02) K120)
255/50R18
275/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 245/50R18 A01) bis A10)
(X247) M00) BF1) K01) K02) K120)
255/50R18
275/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 A01) bis A10)
(X253, ohne A94) K03) M00) A11) BF2)
Verbreiterung)
255/55R18
K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 12 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A94) M00) N245) A11) BF2)
235/60R18 M+S
A94) M00)
255/55R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
M00) A11) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 A02) bis A10)
(C253, ohne A94) M00) A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 255/55R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A01) bis A10)
M00) K04) A11) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 A02) bis A10)
(C253, mit A94a) M00) N245) A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/60R18 M+S
A94a) M00)
255/55R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
M00) A11) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 13 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10)
ER2) K04) M00) N245) BF2) K01)
245/60R18
ER1) G5M) K02) M00) N255)
255/55R18
ER2) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 A01) bis A10)
Heckantrieb N245) A11) BF2) E97a) K01)
(W221)
245/45R18
N255)
255/45R18
N265)
265/40R18
K04) K83) N275)
275/40R18
K02) K83)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) N245) N265) A11) BF2) E97a) V00)
245/45R18 265/45R18 A01) bis A10)
K01) N255) K04) K83) N275) A11) BF2) E97a) V00)
255/45R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) K02) K83) A11) BF2) E97a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 14 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 A01) bis A10)
MATIC N245) BF2) E97a) EF0) K01)
(W221)
245/45R18
N255)
255/45R18
265/40R18
K04) K83)
275/40R18
K02) K83)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 A01) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) K01) K04) M00) N255) A11) BF2) E98b) EB1)
245/50R18 M+S
K01) K04) M00)
255/45R18
K03) N265)
255/45R18 M+S
K03)
265/45R18
K01) K04) N275)
275/45R18
K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) M00) K04) A11) BF2) E98b) EB1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 15 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 A01) bis A10)
Coupe, Cabrio K03) M00) BF2) EB1)
(C217, A217)
255/45R18
A94a) K03)
265/45R18
K03)
275/45R18
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K03) M00) BF2) EB1)
255/50R18 285/45R18 A01) bis A10)
K01) K04) K125) BF2) EB1) G01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/50R18 A02) bis A10)
(W223, mit M00) N245) T101) A11) BF2) EF0)
Hinterachslenkung bis
10°) 265/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380 Mercedes SL 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(Baureihe R230) BF4) E114) EF0)
225/45R18 M+S
M00)
235/35R18 M+S
G1R)
235/40R18 M+S
245/35R18 M+S
G1R)
245/40R18 M+S
255/35R18
A01) K01) N265)
255/40R18
A01) K01) N265)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 16 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
230 AMG e1*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
368 bis 386 Mercedes SL63 AMG, 255/40R18 M+S A01) bis A10)
SL65 AMG BF4) E114) EF0) K01)
(Baureihe R230)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335 Mercedes SL 255/40R18 A02) bis A10)
(Baureihe R231) A94a) N265) BF1) E114a) E115)
265/35R18
A94) N275)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 17 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 215/40R18 A02) bis A10)
M00) N225) BF1)
225/35R18
A01) A94a) K03)
225/40R18
A01) K03) K25) K97)
235/35R18
A01) K01)
235/40R18
A01) G01) K01) K25) K28) K97) K102)
K103) K104)
245/35R18
A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)
255/30R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R18 255/30R18 A01) bis A10)
K03) BF1) V00)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K25) K97) K28) K103) K104) BF1) V00)
235/35R18 265/30R18 A01) bis A10)
K01) K02) K28) K103) BF1) V00)
K104)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S A01) bis A10)
BF1) K01)
235/40R18 M+S
K25) K28) K97) K102) K103) K104)
245/35R18 M+S
K25) K28) K97) K103) K104)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 18 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 215/40R18 A02) bis A10)
M00) N225) BF1)
225/35R18
A01) A94a) K03)
225/40R18
A01) K03) K25) K97)
235/35R18
A01) K01)
235/40R18
A01) G01) K01) K25) K28) K97) K102)
K103) K104)
245/35R18
A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)
255/30R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R18 255/30R18 A01) bis A10)
K03) BF1) V00)
225/35R18 265/30R18 A01) bis A10)
K03) K02) K28) K103) BF1) V00)
K104)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K25) K97) K28) K103) K104) BF1) V00)
235/35R18 265/30R18 A01) bis A10)
K01) K02) K28) K103) BF1) V00)
K104)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A01) bis A10)
BF1) K01)
235/40R18 M+S
K25) K28) K97) K102) K103) K104)
245/35R18 M+S
K25) K28) K97) K103) K104)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 19 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 20 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 120 Nm
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 21 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
"S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 AMG Merceds Benz mit belüfteter und
gelochter Scheibe Ø360x26 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 22 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
G8X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 285/30R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 23 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag)
warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
• Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett
um- und eng anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe
um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
Blechradhauskante anzupassen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden,
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 24 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
mm zu kürzen.
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001167-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 25 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8905
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1b mit den Seiten 1-25 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 12.10.2022