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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         22-0344-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,5Jx20H2 Typ KV1S-20 9520 und 10,5Jx20EH2+ Typ KV1 20 DC
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                      Seite 1 von 5

Hersteller                     mbDESIGN GmbH & Co.KG
                               Im Steinigen Graben 18
                               63571 Gelnhausen
                               QM Nr.: TIC 15 102 16080

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         KV1S                          -
Typ                            KV1S-20 9520                  KV1 20 DC
Radgröße                       9,5Jx20H2                     10,5Jx20EH2+
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last      (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
5RZ        KV1S-20 9520 5RZ / Ø75 -        5/112/66,6             25            780   2300
           Ø66.45
5R3        KV1 20 DC 5R3 / Ø75,0 - Ø66,6 5/112/66,6               50            810   2135

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              mbdesign                      mbdesign
Radtyp und Ausführung          KV1S-20 9520 (s.o.)           KV1 20 DC (s.o.)
Radgröße                       9,5Jx20H2                     10,5Jx20EH2+
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)                   ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen           AW                            ww. FM0020, S
Herkunftsmerkmal               -                             -
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°     150                  30

Prüfungen

Die Gutachten Nr.21-0131-A00-V02 und 19-0065-A00-V03 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nummer                         22-0344-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,5Jx20H2 Typ KV1S-20 9520 und 10,5Jx20EH2+ Typ KV1 20 DC
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E 63/63s AMG           420, 450      265/35R20        R02 T95 T99                       A12 A14 A18
212                    420, 450      295/30R20        K2c K4i K6i K8k R03 T01 T97       A56 BnK Lim
e1*2001/116*                                                                            V20 S01
0501*31-..
(FIN: W..213...)
E 63/63s AMG T-        420, 450      265/35R20        R02 T95 T99                       A12 A14 A18
Modell                 420, 450      295/30R20        K2c K4i K6i K8k R03 T01 T97       A56 BnK Car
R1ES                                                                                    V20 S01
e1*2007/46*
1560*04-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         22-0344-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,5Jx20H2 Typ KV1S-20 9520 und 10,5Jx20EH2+ Typ KV1 20 DC
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                     Seite 3 von 5

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          22-0344-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,5Jx20H2 Typ KV1S-20 9520 und 10,5Jx20EH2+ Typ KV1 20 DC
Fertiger/Zulieferer             mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                         Seite 4 von 5

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20              255/45R20
Nr. 6    245/30R20              275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20              275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20              285/40R20
Nr. 14   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20              295/40R20
Nr. 18   265/50R20              295/45R20
Nr. 19   275/35R20              305/30R20
Nr. 20   275/40R20              305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20              305/40R20
Nr. 22   275/50R20              305/45R20
Nr. 23   285/35R20              335/30R20
Nr. 24   285/40R20              325/35R20
Nr. 25   295/35R20              335/30R20, 345/30R20


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          22-0344-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,5Jx20H2 Typ KV1S-20 9520 und 10,5Jx20EH2+ Typ KV1 20 DC
Fertiger/Zulieferer             mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                           Seite 5 von 5
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Technologiezentrum Typprüfstelle
Lambsheim ab März 2021 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in 24576
Bad Bramstedt, ab März 2017 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 25. Mai 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2020.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. Mai 2022




Schmidt                                                                                  00391095.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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