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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54507 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001254-A0-357
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 11522


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                SP51P 11522
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          SPATH ITALY
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             PCD 112
Radausführungskennz.:                                      PCD 112
Radgröße:                                              11½Jx22EH2
Rad-Einpresstiefe:                                         44 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SP51P 11522, PCD 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP51F 10522, PCD 112 (ABE-Nr.
54509*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SP51F 10522, PCD 112 (ABE-Nr. 54509*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        150 Nm
                Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54507 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001254-A0-357
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 11522


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
190 bis 335      Mercedes GL- Klasse,    295/35R22         295/35R22        A01) bis A10)
                 GLS                                       K02)             BF1)
                 (Ausführungen ohne
                 serienmäßige
                 Radhausverbreiterung)
Die Verwendung des Rades SP51P 11522, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 10522, PCD 112 (ABE-Nr. 54509*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
166                              e1*2007/46*0598*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
190 bis 335      Mercedes GL- Klasse,     295/35R22        295/35R22        A01) bis A10)
                 GLS                                       K04)             BF1)
                 (Ausführungen mit
                 serienmäßiger
                 Radhausverbreiterung
                 und Serienreifen
                 295/40R21)
Die Verwendung des Rades SP51P 11522, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 10522, PCD 112 (ABE-Nr. 54509*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
180 bis 270      Mercedes GLE              305/30R22        305/30R22                     A01) bis A10)
                 (ohne                                      A94) K02)                     A11) BF2) E124)
                 Radhausverbreiterungen,
                 nur
                 Fahrzeugausführungen 265/35R22             315/30R22                     A01) bis A10)
                 mit Serienreifen bis                       A94) K02)                     A11) BF2) E124) V00)
                 265/..)
Die Verwendung des Rades SP51P 11522, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 10522, PCD 112 (ABE-Nr. 54509*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54507 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001254-A0-357
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 11522


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                         Vorderachse      Hinterachse
                                             10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
143 bis 360      Mercedes GLE, GLE           295/35R22        295/35R22                   A01) bis A10)
                 Coupe                                        A94) N305)                  A11) BF2) E124a) G01)
                 (mit                        305/35R22        305/35R22                   A01) bis A10)
                 Radhausverbreiterungen,                      A94) N315)                  A11) BF2) E124a)
                 nur
                 Fahrzeugausführungen 285/40R22               325/35R22                   A01) bis A10)
                 mit Serienreifen ab 275/..)                  A94a) K04)                  A11) BF2) E124a)
Die Verwendung des Rades SP51P 11522, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 10522, PCD 112 (ABE-Nr. 54509*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                           e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
420 bis 450      Mercedes AMG GLE        305/35R22         305/35R22                      A01) bis A10)
                 63, 63S , GLE Coupe                       A94) N315)                     A11) BF2)
                 63, 63S                 285/40R22         325/35R22                      A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                     A11) BF2)
Die Verwendung des Rades SP51P 11522, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 10522, PCD 112 (ABE-Nr. 54509*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                              e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
210 bis 360      Mercedes GLS               295/35R22        295/35R22                    A01) bis A10)
                 (ohne Verbreiterung,                        K02)                         A11) BF2) E125a)
                 Serie bis 21Zoll)          305/35R22        305/35R22                    A01) bis A10)
                                                             K02)                         A11) BF2) E125a)
                                            275/40R22        315/35R22                    A01) bis A10)
                                                             K02)                         A11) BF2) E125a) V00)
                                            285/40R22        325/35R22                    A01) bis A10)
                                                             K02)                         A11) BF2) E125a) V00)
Die Verwendung des Rades SP51P 11522, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 10522, PCD 112 (ABE-Nr. 54509*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54507 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001254-A0-357
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 11522


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
210 bis 360      Mercedes GLS              295/35R22        295/35R22                     A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterung,                                                      A11) BF2) E125a)
                 Serie bis 21Zoll )        305/35R22        305/35R22                     A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) E125a)
                                            275/40R22              315/35R22              A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) E125a) V00)
                                            285/40R22              325/35R22              A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) E125a) V00)
Die Verwendung des Rades SP51P 11522, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 10522, PCD 112 (ABE-Nr. 54509*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
386 bis 410      Mercedes ML63 AMG      305/30R22          305/30R22         A01) bis A10)
                                                           K02) K15) K26)    BF1)
                                                           K104) K108) K109)
Die Verwendung des Rades SP51P 11522, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 10522, PCD 112 (ABE-Nr. 54509*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54507 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001254-A0-357
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 11522



A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
       mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
      von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54507 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001254-A0-357
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 11522


E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
      275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend
      der Blechradhauskante anzupassen.

K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
      • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54507 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001254-A0-357
Anlage-Nr. :                CD2
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 11522


K109) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist an der rechten Fahrzeugseite
      die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel um 10 mm einzuformen bzw auszuschneiden
      (siehe Skizze – umrandeter Bereich).




N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD2 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SP51P 11522 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.

Geschäftsstelle Essen, 07.07.2022
						
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