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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      1 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                       FMI101980
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Fondmetal
               Montageposition:                                       Vorder-und interachse
               Radausführung:                                                 34 5112R
               Radausführungskennz.:                                         112R PCD
               Radgröße:                                                      8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              34 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
               Lochzahl:                                                          5
               Mittenlochdurchmesser:                                        66,50 mm
§22 54453*00




               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                            950 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm             130 Nm
               BF2       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm             150 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               218                           e1 2007 4 0485 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150           Mercedes CLS            245/35R19                                A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi                                                A94) BF1) EB1) EF0)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             245/45R17)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                      e1 2007 4 1818 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 270   Mercedes CLS          245/35R19 M S                         A02) bis A10)
                                                   T93)                                  A11) A94) BF2)

                                                      245/40R19 M S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1 2007 4 1       ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220   Mercedes E-Klasse         225/45R19                         A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio                                              A11) BF2)
                             Ausführungen mit          235/40R19
                             kleinsten Serienreifen ab
                             225/..)                   245/35R19
§22 54453*00




                                                      245/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1 2007 4 1       ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270   Mercedes E-Klasse         245/35R19                         A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio                                              A11) BF2) N255)
                             Ausführungen mit          245/40R19
                             kleinsten Serienreifen ab
                             245/..)



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               211                         E1 2001 11 0183 .. e1 98 14 0183 ..
               211G                        e1 2001 11 0274 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 285    Mercedes E-Klasse     235/35R19                             A02) bis A10)
                             (Limousine )          N245) T91)                            BF1)

                                                      235/35R19 M S
                                                      T91) W245)

                                                      245/35R19
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               211                         E1 2001 11 0183 .. e1 98 14 0183 ..
               211 AMG                     e1 2001 11 0397 ..
               211K                        e1 2001 11 0213 ..
               211K AMG                    e1 2001 11 0398 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               350 bis 378   Mercedes E55 AMG,     245/35R19 M S                     A02) bis A10)
                             E63 AMG                                                 BF1) EF0) T93)
                             (Limousine, Kombi)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                         e1 2001 11 0501 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse     225/40R19                         A02) bis A10)
                             (W213, Limousine)     N235) T93)                        A11) BF2) E111a)

                                                    225/40R19 M S
§22 54453*00




                                                    T93) W235)

                                                    225/45R19
                                                    GEE) N235) T96)

                                                    225/45R19 M S
                                                    GEE) T96) W235)

                                                    235/40R19
                                                    N245) T95)

                                                    235/40R19 M S
                                                    T95) W245)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1 2007 4 15 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse     225/45R19                         A02) bis A10)
                             (S213, Kombi)         GEE) N235) T96)                   A11) BF2)

                                                    225/45R19 M S
                                                    GEE) T96) W235)

                                                    235/40R19
                                                    N245) T95)

                                                    235/40R19 M S
                                                    T95) W245)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      4 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1 2007 4 15 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 250   Mercedes E-Klasse All- 245/40R19                         A02) bis A10)
                             Terrain                                                  BF2)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                            e1 2007 4 0598 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 245   Mercedes GL- Klasse, 265/55R19                           A02) bis A10)
                             GLS                                                      BF2) EF0) ER1)
                             (Ausführungen mit
                             serienmäßiger
                             Radhausverbreiterung
                             und Serienreifen
                             295/40R21)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54453*00




               F2B                         e1 2007 4 1909 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 310   Mercedes GLA 35 AMG, 235/45R19                           A02) bis A10)
                             GLA 45 AMG, GLA 45                                       BF1)
                             S AMG
                             (H247)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1 2007 4 1909 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225           Mercedes GLB 35 AMG 235/45R19                            A02) bis A10)
                             (X247)                                                   BF1)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                          e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC           235/50R19                         A02) bis A10)
                             (X253, ohne            A94)                              A11) BF2)
                             Verbreiterung)
                                                    235/55R19

                                                    245/50R19
                                                    A94a)

                                                    255/50R19
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      5 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                          e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243   Mercedes GLC           235/50R19                                A02) bis A10)
                             (X253, mit             A94) N245)                               A11) BF2)
                             Verbreiterung)
                                                    235/50R19 M S
                                                    A94)

                                                    235/55R19
                                                    N245)

                                                    235/55R19 M S

                                                    245/50R19
                                                    A94a) N255)

                                                    245/50R19 M S
                                                    A94a)
§22 54453*00




                                                    255/50R19

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/55R19           255/50R19           A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 235/50R19 M S                              A02) bis A10)
                             GLC 43 AMG Coupe      A94a)                                     BF2)
                             (X253, C253)
                                                   235/55R19 M S

                                                    245/50R19 M S

                                                    255/45R19 M S

                                                    255/50R19 M S

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/55R19 M S       255/50R19 M S       A02) bis A10)
                                                                                             BF2)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      6 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/50R19                                    A02) bis A10)
                             (C253, ohne            A94)                                     A11) BF2)
                             Radhausverbreiterungen
                             an Achse 2)            235/55R19

                                                    245/50R19

                                                    255/50R19

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/55R19           255/50R19           A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
§22 54453*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/50R19                                    A02) bis A10)
                             (C253, mit             A94a) N245)                              A11) BF2)
                             Radhausverbreiterungen
                             an Achse 2)            235/50R19 M S
                                                    A94a)

                                                    235/55R19
                                                    N245)

                                                    235/55R19 M S

                                                    245/50R19
                                                    N255)

                                                    245/50R19 M S

                                                    255/50R19

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/55R19           255/50R19           A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      7 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145           Mercedes EQC          235/55R19                                 A02) bis A10)
                                                   N245)                                     BF2)

                                                    235/55R19 M S
                                                    W245)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/55R19           255/50R19           A02) bis A10)
                                                                                             BF2)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1 2001 11 0335 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 285   Mercedes S-Klasse,    235/40R19                                 A02) bis A10)
§22 54453*00




                             Heckantrieb           A94) T95)                                 A11) BF2) E97a)
                             (W221)
                                                   235/45R19
                                                   A94)

                                                    245/40R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1 2001 11 0335 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 285   Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19                                 A02) bis A10)
                             MATIC                 A94) T95)                                 BF2) E97a)
                             (W221)
                                                   235/45R19
                                                   A94)

                                                    245/40R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1 2001 11 0335 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 345   Mercedes S-Klasse      245/45R19                                A02) bis A10)
                             (W222, ab Modell 2014) N255)                                    A11) BF2) E98b)

                                                    245/45R19 M S
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      8 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                          e1 2007 4 2115 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 370   Mercedes S-Klasse      235/50R19                         A02) bis A10)
                             (W223, mit             N245) T99)                        A11) BF2) E130) EB2) EF0)
                             Hinterachslenkung bis
                             4,5°)                  245/45R19
                                                    A94) N255)

                                                    255/45R19
                                                    A94a)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                          e1 2007 4 2115 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 370   Mercedes S-Klasse      235/45R19                         A02) bis A10)
                             (W223, mit             A94) N245) T99)                   A11) BF2) EB2) EF0)
§22 54453*00




                             Hinterachslenkung bis
                             10°)                   235/50R19
                                                    N245) T99)

                                                    245/45R19
                                                    A94) N255)

                                                    255/45R19
                                                    A94a)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1 2007 4 0548 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180   Mercedes SLC          215/35R19                          A02) bis A10)
                                                   A94) N225)                         BF1)

                                                    225/30R19
                                                    A94)

                                                    225/35R19
                                                    A94a) G1R)

                                                    245/30R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1 2007 4 0548 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes SLC 43 AMG 245/30R19 M S                        A02) bis A10)
                                                                                      BF1)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      9 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1 2007 4 0548 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 225   Mercedes SLK          215/35R19                               A02) bis A10)
                                                   A94) N225)                              BF1)

                                                    225/30R19
                                                    A94)

                                                    225/35R19
                                                    A94a) G1R)

                                                    245/30R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1 2007 4 0548 ..
               172 AMG                     e1 2007 4 0857 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
§22 54453*00




               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               310           Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M S                             A02) bis A10)
                                                                                           BF1)

               Auflagen und inweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      10 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980



               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.
§22 54453*00




               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen 221 stehen.

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen 222 stehen.

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
                      mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø344x32 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 390x36 mit belüfteter und gelochter
                         Scheibe Ø390x38 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      11 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø298x28 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.
§22 54453*00




               GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      12 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980



               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
§22 54453*00




                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 2b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               FMI101980 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 29.06.2022
						
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