Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001252-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 1 / 12
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101980
Technische Daten Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: FMI101980
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und interachse
Radausführung: 34 5112R
Radausführungskennz.: 112R PCD
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 34 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 54453*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 950 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 130 Nm
BF2 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 150 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1 2007 4 0485 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi A94) BF1) EB1) EF0)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/45R17)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001252-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 2 / 12
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101980
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1 2007 4 1818 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R19 M S A02) bis A10)
T93) A11) A94) BF2)
245/40R19 M S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1 2007 4 1 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio A11) BF2)
Ausführungen mit 235/40R19
kleinsten Serienreifen ab
225/..) 245/35R19
§22 54453*00
245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1 2007 4 1 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio A11) BF2) N255)
Ausführungen mit 245/40R19
kleinsten Serienreifen ab
245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1 2001 11 0183 .. e1 98 14 0183 ..
211G e1 2001 11 0274 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)
(Limousine ) N245) T91) BF1)
235/35R19 M S
T91) W245)
245/35R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001252-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 3 / 12
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101980
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1 2001 11 0183 .. e1 98 14 0183 ..
211 AMG e1 2001 11 0397 ..
211K e1 2001 11 0213 ..
211K AMG e1 2001 11 0398 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 378 Mercedes E55 AMG, 245/35R19 M S A02) bis A10)
E63 AMG BF1) EF0) T93)
(Limousine, Kombi)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1 2001 11 0501 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/40R19 A02) bis A10)
(W213, Limousine) N235) T93) A11) BF2) E111a)
225/40R19 M S
§22 54453*00
T93) W235)
225/45R19
GEE) N235) T96)
225/45R19 M S
GEE) T96) W235)
235/40R19
N245) T95)
235/40R19 M S
T95) W245)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1 2007 4 15 0 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10)
(S213, Kombi) GEE) N235) T96) A11) BF2)
225/45R19 M S
GEE) T96) W235)
235/40R19
N245) T95)
235/40R19 M S
T95) W245)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001252-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 4 / 12
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101980
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1 2007 4 15 0 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 A02) bis A10)
Terrain BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1 e1 2007 4 0598 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/55R19 A02) bis A10)
GLS BF2) EF0) ER1)
(Ausführungen mit
serienmäßiger
Radhausverbreiterung
und Serienreifen
295/40R21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54453*00
F2B e1 2007 4 1909 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 310 Mercedes GLA 35 AMG, 235/45R19 A02) bis A10)
GLA 45 AMG, GLA 45 BF1)
S AMG
(H247)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1 2007 4 1909 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 Mercedes GLB 35 AMG 235/45R19 A02) bis A10)
(X247) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1 2001 11 0480 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10)
(X253, ohne A94) A11) BF2)
Verbreiterung)
235/55R19
245/50R19
A94a)
255/50R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001252-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 5 / 12
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101980
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1 2001 11 0480 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10)
(X253, mit A94) N245) A11) BF2)
Verbreiterung)
235/50R19 M S
A94)
235/55R19
N245)
235/55R19 M S
245/50R19
A94a) N255)
245/50R19 M S
A94a)
§22 54453*00
255/50R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
A11) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1 2001 11 0480 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes GLC 43 AMG, 235/50R19 M S A02) bis A10)
GLC 43 AMG Coupe A94a) BF2)
(X253, C253)
235/55R19 M S
245/50R19 M S
255/45R19 M S
255/50R19 M S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 M S 255/50R19 M S A02) bis A10)
BF2)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001252-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 6 / 12
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101980
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1 2001 11 0480 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10)
(C253, ohne A94) A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/55R19
245/50R19
255/50R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
A11) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1 2001 11 0480 ..
§22 54453*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10)
(C253, mit A94a) N245) A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/50R19 M S
A94a)
235/55R19
N245)
235/55R19 M S
245/50R19
N255)
245/50R19 M S
255/50R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
A11) BF2)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001252-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 7 / 12
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101980
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1 2001 11 0480 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 Mercedes EQC 235/55R19 A02) bis A10)
N245) BF2)
235/55R19 M S
W245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1 2001 11 0335 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 A02) bis A10)
§22 54453*00
Heckantrieb A94) T95) A11) BF2) E97a)
(W221)
235/45R19
A94)
245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1 2001 11 0335 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19 A02) bis A10)
MATIC A94) T95) BF2) E97a)
(W221)
235/45R19
A94)
245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1 2001 11 0335 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) A11) BF2) E98b)
245/45R19 M S
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001252-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 8 / 12
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101980
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1 2007 4 2115 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/50R19 A02) bis A10)
(W223, mit N245) T99) A11) BF2) E130) EB2) EF0)
Hinterachslenkung bis
4,5°) 245/45R19
A94) N255)
255/45R19
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1 2007 4 2115 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/45R19 A02) bis A10)
(W223, mit A94) N245) T99) A11) BF2) EB2) EF0)
§22 54453*00
Hinterachslenkung bis
10°) 235/50R19
N245) T99)
245/45R19
A94) N255)
255/45R19
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1 2007 4 0548 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 215/35R19 A02) bis A10)
A94) N225) BF1)
225/30R19
A94)
225/35R19
A94a) G1R)
245/30R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1 2007 4 0548 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG 245/30R19 M S A02) bis A10)
BF1)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001252-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 9 / 12
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101980
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1 2007 4 0548 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10)
A94) N225) BF1)
225/30R19
A94)
225/35R19
A94a) G1R)
245/30R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1 2007 4 0548 ..
172 AMG e1 2007 4 0857 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 54453*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M S A02) bis A10)
BF1)
Auflagen und inweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001252-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 10 / 12
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101980
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
§22 54453*00
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen 221 stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen 222 stehen.
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø344x32 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 390x36 mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø390x38 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001252-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 11 / 12
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101980
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø298x28 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
§22 54453*00
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001252-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 12 / 12
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101980
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
§22 54453*00
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
FMI101980 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 29.06.2022