Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SP51F 8520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: SPATH ITALY
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: PCD 112/R
Radausführungskennz.: PCD 112/R ET35
Radgröße: 8½Jx20EH2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 45 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 150 Nm
Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
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Nr. : RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; T90) A11) BF1) EB4)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/35R20
ab 225/..) T92)
245/30R20
T90)
245/35R20
255/30R20
T92)
255/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N255) T90) A11) BF1) EB4)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/35R20
ab 245/..) N255)
255/30R20
N265) T92)
255/35R20
N265)
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Nr. : RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K03) N245) T92) A11) BF1) E111a) EB4) EB7)
245/35R20
K01) N255) T95)
255/30R20
K01) N265) T92)
255/35R20
GEE) K01) K133) N265) T97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R20 255/30R20 A02) bis A10)
N235) T90) N265) T92) A11) BF1) E111a) EB4) EB7)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 A01) bis A10)
(S213, Kombi) N255) T95) A11) BF1) EB4) EB7) K01)
255/35R20
GEE) K133) N265) T97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A01) bis A10)
GLS K02) N275) BF1) EF0) K01)
(Ausführungen ohne
serienmäßige 275/45R20
Radhausverbreiterung) K04)
275/50R20
K02) K112) K113)
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A02) bis A10)
GLS N275) BF1) EF0)
(Ausführungen mit
serienmäßiger 275/45R20
Radhausverbreiterung
und Serienreifen 275/50R20
295/40R21) A01) K01) K04) K112) K113)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 360 Mercedes GLS 275/50R20 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterung, A11) BF2) E125a) EB8) K01)
Serie bis 21Zoll) 285/50R20 K02)
G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 360 Mercedes GLS 275/50R20 A01) bis A10)
(mit Verbreiterung, A11) BF2) E125a) EB8) K01)
Serie bis 21Zoll ) 285/50R20
G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10)
(W223, mit N245) T100) A11) BF1) E130) EB9)
Hinterachslenkung bis
4,5°) 245/40R20
A94) N255) T99)
255/40R20
A94a) T101)
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10)
(W223, mit N245) T100) A11) BF1) EB9)
Hinterachslenkung bis
10°) 245/40R20
A94) N255) T99)
255/40R20
A94a) T101)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
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Teiletyp : SP51F 8520
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter Scheibe Ø318x30 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø342x32 mm
EB3) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54430 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø322x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ATE 91 mit belüfteter Scheibe Ø300x22 mm
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Teiletyp : SP51F 8520
EB4) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 330x32 mit belüfteter Scheibe Ø330x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 00458 K09B mit belüfteter Scheibe
Ø300x22 mm
EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm
EB6) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø344x32 mm
EB7) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 0039/B mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 00458 K09B mit belüfteter Scheibe
Ø300x22 mm
EB8) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und
gelochter Scheibe Ø375x36 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 2G 438B TRW 345x22 mit belüfteter Scheibe
Ø345x22 mm
EB9) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. MN4.46 370x36 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø370x36 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Benz ZF 360x26 mit belüfteter Scheibe
Ø360x26 mm
EB10) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo AMG 1K18 mit belüfteter Scheibe
Ø360x36 mm
EB11) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel Kennz. 350 86C141006 mit belüfteter Scheibe Ø350x32 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Nr. : RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
befindliche Blechsteg umzulegen,
• das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
• die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
Schweller zu versetzen.
K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
Die Anlage 4a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SP51F 8520 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.
Geschäftsstelle Essen, 07.09.2022