Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 1 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R7705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R7705.07
Radausführungskennz.: 56R7705.07
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 755 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50742 110 Nm
Schaftlänge 25 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50742 120 Nm
Schaftlänge 25 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 175 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 2 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 195/45R17 A01) bis A10)
BF1) K03) K04) K15) K23)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K03) K13) N215) BF1) E93) E100) K04)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S
ab EG-Genehmigungs- K03) K13)
Nr.
e1*2001/116*0470*04) 215/45R17
N225)
225/45R17
K01) K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03) K13) N215) K04) BF1) E93) E100) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Frontantrieb und BF1) E95) E100) K04)
Allrad; Beim Typ 245G 215/45R17 M+S
nur zulässig an
Fahrzeugausführungen 215/50R17 M+S
ab EG-Genehmigungs- K13) K25) K28) K103)
Nr.
e1*2001/116*0470*04) 225/45R17 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 3 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Kompaktlimousine 5- A11) B114) BF1) EF0) K04)
türig) 205/55R17
K25)
215/50R17
K01)
225/45R17
K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine 4-türig) A11) B114) BF1) EF0) K04)
205/55R17
K25)
215/50R17
K01)
225/45R17
K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur BF1) E99) K01) K04)
zulässig an 205/50R17
Fahrzeugausführungen K81)
bis EG-Genehmigungs-
Nr. 215/45R17
e1*2001/116*0470*02) K81)
225/45R17
K81)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 4 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01) K04) N215) BF1) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S
ab EG-Genehmigungs- A01) K04)
Nr.
e1*2001/116*0470*04) 215/45R17
N225)
225/45R17
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
N215) K04) BF1) E100) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Mercedes B-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
electric drive BF1)
205/55R17
215/50R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Ausführungen mit A11) BF1) EF0) K04)
Verbundlenker- 225/45R17
Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Ausführungen mit A11) BF1) EF0) K04)
Mehrlenker-Hinterachse) 215/50R17
K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 5 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A94) N215) T88) BF2) E66) EB1) EF0)
W203 bis
e1*98/14*0139*13, S203 205/45R17 M+S
bis e1*98/14*0158*10, A94) T88)
außer AMG-Modelle)
205/50R17
A94a) N215)
205/50R17 M+S
A94a)
215/45R17
A94) N225)
215/45R17 M+S
A94)
225/45R17
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10)
Coupe A94) BF2) E66) EB1)
(bis e1*98/14*0159*10)
205/50R17
A94a)
215/45R17
A94)
225/45R17
A94a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 6 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170 Mercedes C-Klasse 195/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A01) A94) G01) N205) BF2) E67) EB1) EF0)
W203 ab
e1*98/14*0139*14, 195/55R17 M+S
S203 ab A01) A94) G01)
e1*98/14*0158*11, außer
AMG-Modelle) 205/45R17
A94) T88)
205/50R17
A94a)
215/45R17
A94)
225/45R17
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
Coupe, CLC A94a) BF2) E67) EB1)
(ab e1*98/14*0159*11)
215/45R17
A94)
225/45R17
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, C204) N215) BF1) E110) EF0)
205/50R17 M+S
215/45R17
N225)
225/45R17
N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 7 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, W204) N215) BF1) E104) EF0)
205/50R17 M+S
215/45R17
N225)
225/45R17
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi, S204) N215) BF1) E104) EF0)
205/50R17 M+S
215/45R17
N225)
225/45R17
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R17 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94) N235) A11) BF1) E110a) EB2) EF0)
A205)
225/45R17 M+S
A94)
225/50R17
A01) K01) N235)
225/50R17 M+S
A01) K01)
235/50R17
A01) G4K) K01) K132) N245)
235/50R17 M+S
A01) G4K) K01) K132)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 8 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, W205) N215) T93) A11) BF1) E103) EB2) EF0)
205/50R17 M+S
T93) W215)
205/55R17
N215)
205/55R17 M+S
W215)
215/50R17
A01) K01) N225)
215/50R17 M+S
A01) K01) W225)
215/55R17
A01) G4K) K01) N225)
215/55R17 M+S
A01) G4K) K01) W225)
225/45R17
N235) T94)
225/45R17 M+S
T94)
225/50R17
A01) K01) K04) N235)
225/50R17 M+S
A01) K01) K04)
235/50R17
A01) G4K) K01) K04) N245)
235/50R17 M+S
A01) G4K) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 9 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi, S205) N215) A11) BF1) E103) EB2) EF0)
205/50R17 M+S
W215)
205/55R17
N215)
205/55R17 M+S
W215)
215/50R17
A01) K01) N225)
215/50R17 M+S
A01) K01) W225)
215/55R17
A01) G4K) K01) N225)
215/55R17 M+S
A01) G4K) K01) W225)
225/45R17
N235)
225/45R17 M+S
225/50R17
A01) K01) K04) N235)
225/50R17 M+S
A01) K01) K04)
235/50R17
A01) G4K) K01) K04) N245)
235/50R17 M+S
A01) G4K) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 10 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 195/60R17 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur N205) T90) A11a) BF3) E131) EB3)
Fahrzeugausführungen EB4) EF0)
ohne Hinterachslenkung) 205/55R17
N215)
215/50R17
N225)
225/50R17
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 195/60R17 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur N205) T90) A11a) BF3) EB3) EB4) EF0)
Fahrzeugausführungen
mit Hinterachslenkung) 205/55R17
N215)
215/50R17
N225)
225/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur N215) A11a) BF3) E131) EB3)
Fahrzeugausführungen EB4) EF0)
ohne Hinterachslenkung) 215/50R17
N225)
225/50R17
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 11 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur N215) T93) A11a) BF3) EB3) EB4) EF0)
Fahrzeugausführungen
mit Hinterachslenkung) 205/55R17
N215)
215/45R17
G1D) N225) T91)
215/50R17
N225)
225/45R17
225/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A01) K04) K13) N215) BF1) E93a) E100)
205/50R17 M+S
A01) K04) K13)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01) K04) K13)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; Serie BF1) E95a)
auch 235/40R18 ) 215/45R17 M+S
215/50R17 M+S
A01) K01) K13) K25) K28) K103)
225/45R17 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 12 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) A11) BF1) EF0) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 Mercedes CLK 205/50R17 A02) bis A10)
(mit und ohne A94) BF4) EB1) EF0)
Sportpaket) 215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
A94) BF4) EB1) EF0) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N215) A94) BF1) EF0)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/50R17 M+S
in 16Zoll oder 17Zoll)
215/45R17
N225)
215/45R17 M+S
215/50R17
G4Y) N225)
215/50R17 M+S
G4Y)
225/45R17
N235)
225/45R17 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 13 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine ) BF1) EF0)
215/50R17
A94a)
225/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A11) A94) BF1) E111) EF0)
Ausführungen mit 205/55R17
kleinsten Serienreifen
in 16Zoll) 215/50R17
225/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A11) BF3) E111a) EF0)
205/60R17
215/55R17
225/50R17
225/55R17
235/50R17
245/50R17
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 14 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 215/60R17 A02) bis A10)
BF1)
225/55R17
225/60R17
A01) K120)
235/55R17
A01) K118)
245/50R17
A01) K01) K118)
255/50R17
A01) K01) K118) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 215/65R17 A01) bis A10)
(H247) K04) A11) BF1) EF0) K01)
225/60R17
K04)
225/65R17
K04)
235/60R17
K02)
245/55R17
K02)
245/60R17
K02) K120)
255/55R17
K02) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 15 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 215/65R17 A01) bis A10)
(X247) K04) BF1) EF0) K01)
225/60R17
K04)
225/65R17
K04)
235/60R17
K02)
245/55R17
K02)
245/60R17
K02) K120)
255/55R17
K02) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 205/45R17 A02) bis A10)
A94) BF1) EF0)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170 Mercedes SLK 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne Flap an A94) BF4) EF0)
Hinterachse) 215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
A94) BF4) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 16 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170 Mercedes SLK 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Flap A94) BF4) E116) EF0)
an HA) 215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
A94) BF4) E116) EF0) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 180 Mercedes SLK 205/45R17 A02) bis A10)
A94) BF1) EF0)
205/50R17
215/45R17
215/50R17
A01) G01) K102)
225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 17 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, 215/55R17 A01) bis A10)
Marco Polo K04) N225) T98) BF5) E105) ER1)
(W 447, Ausführungen
mit Serienbereifung bis 215/60R17
18Zoll; 2WD und 4WD) G0H) K04) K13) N225) T100)
215/60R17C
GHC) K04) K13) K25) N225)
225/50R17
K01) K04) T98)
225/55R17
GHN) K01) K04) T101)
225/55R17C
K01) K04)
225/60R17
G01) K01) K04) K13) K25) K123)
235/50R17
K01) K04) T100)
235/55R17
G0H) K01) K04) K13) K25)
245/50R17
K01) K04)
245/55R17
G01) K01) K04) K13) K25) K123) K124)
255/50R17
G0H) K01) K02) K13) K25) K123) T101)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 18 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, 225/50R17 A01) bis A10)
Marco Polo G01) K04) T98) BF5) E105) ER1) K01)
(W 447, Ausführungen
mit kleinster 225/55R17
Serienbereifung in19Zoll; K04)
2WD und 4WD)
225/55R17C
G01) K04)
225/60R17
K04) K13) K25) K123)
235/50R17
G01) K04) T100)
235/55R17
K04) K13) K25)
245/50R17
K04)
245/55R17
K04) K13) K25) K123) K124)
255/50R17
K02) K13) K25) K123)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 Mercedes e-Vito, e-Vito 225/50R17 A01) bis A10)
Tourer T98) BF5) ER1) K01) K04)
(Serie 225/55R17C)
225/55R17
T101)
225/55R17C
235/50R17
T100)
245/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 19 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 20 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B114) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
• Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø350x30 mm
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
Zubehörkit: ZP50742
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
Zubehörkit: ZP50742
Anzugsmoment: 120 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 175 Nm
E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten
f. Tacho u. Drehzahl).
E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 21 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Benz, 050222 mit belüfteter Scheibe
Ø330x28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 22 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø342x32 mm
EB3) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø342x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe
Ø300x22 mm
EB4) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe
Ø318x30 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe
Ø300x22 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1510 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 23 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/55R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GHN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 24 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
• Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe
um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
• die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
kürzen.
K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
Bereich um 20mm warm einzuformen.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 25 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000724-M0-104
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 26 / 26
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2a mit den Seiten 1-26 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 30.08.2022