Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-C0-327
Anlage-Nr. :                 AB3d
Seite :                      1/4
Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    GT7-10521
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                                 W3
Radausführungskennz.:                                    GT7-10521 W3
Radgröße:                                                 10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            Ø 72,6/ Ø66,6
geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*02) an
der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*02) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                        150 Nm
                Schaftlänge 28,2 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-C0-327
Anlage-Nr. :                 AB3d
Seite :                      2/4
Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW                       e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET45
109 bis 135   Mercedes EQE            265/35R21        265/35R21                                A01) bis A10)
              (V295, ohne und mit                      K02)                                     BF1) E130)
              Hinterachslenkung bis
              5°, SA Code 201, nicht 255/35R21         285/30R21                                A01) bis A10)
              für AMG)                                 K02)                                     BF1) E130)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*02) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                          e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET45
210 bis 450   Mercedes S-Klasse       255/35R21        255/35R21                                A02) bis A10)
              (W223, mit                               M00) T98)                                A11) BF1) E130)
              Hinterachslenkung bis 255/35R21          285/30R21                                A02) bis A10)
              4,5°)                                    T100)                                    A11) BF1) E130)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*02) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
         wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
         Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
         zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-C0-327
Anlage-Nr. :                 AB3d
Seite :                      3/4
Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
       eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-C0-327
Anlage-Nr. :                 AB3d
Seite :                      4/4
Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Die Anlage AB3d mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GT7-10521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.05.2023
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen