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							               Gutachten 20-00251-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.09.2023
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               Fahrzeughersteller                     : DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 EH2+              Einpreßtiefe (mm)       : 52
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung         Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                   Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               5112AS52666 nur      ET52 PCD 112 CB       ohne                        66,6                     860      2100    05/20
               Achse 2              66.6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 46 oder
               Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 43
§22 53420*02




               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAM1, KAM2




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00251-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: D1918
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 13.09.2023
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 43

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAM1
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : DW4169


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*..  143 - 155 275/40R18 103           GA9; 57F; KAM1            erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                                            170 Nm; Baureihe
                                                                                                            W213;
                                                                                                            E300de; E300 e;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
§22 53420*02




                                                                                                            73C; 74A; 740; 76B


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 46 oder
               Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 43

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAM1, KAM2
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : DW4169


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204 K
                                                            150 Nm für Typ : R2CS; R2CW
                                                            170 Nm für Typ : 212 erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 255/40R18 99           GA3; 5JK; 57F; KAM2       C 300 e; C 300 de; C
                                                                                                            300 de 4MATIC;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                                            854; 855; 97H



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00251-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CW         e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 255/40R18 99       GA3; 5JK; 57F; KAM1       C 300 e; C 300 e
                                                                                                        4MATIC; C 400 e
                                                                                                        4MATIC; C 300 de; C
                                                                                                        300 de 4MATIC;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                                        854; 855; 97H
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 150 - 155 245/40R18 97Y      GB5; 57F; KAM1            Nur Baureihe 205;
                                                                                                        neue C-KLASSE;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Heckantrieb; nur
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                                        723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                        76O
§22 53420*02




               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103       12T; 57F; 58P; KAM1       inkl. Facelift 2020;
                                                                                                        erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                                        170 Nm; Baureihe
                                                                                                        W213;
                                                                                                        E300de; E300e; nur
                                                                                                        Limousine Heckantrieb;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                        74A; 740; 76B


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00251-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§22 53420*02




                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                    Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                    den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/45R18
                                   Hinterachse:                        275/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00251-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D1918
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 13.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 6
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
§22 53420*02




               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
                    Hinterachse: 255/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R18
                    Hinterachse: 275/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00251-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D1918
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 13.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6
               GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
                    Hinterachse: 245/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               KAM1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 43
               KAM2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 46
§22 53420*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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