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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     1 / 12
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  BLX-9519
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            LK112
Radausführungskennz.:                                     LK112
Radgröße:                                               9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255        130 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255       150 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5242       150 Nm
                Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     2 / 12
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
216                             e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL               255/40R19                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                                 BF1) EB1)
                kleinsten Serienreifen in zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                17-Zoll und Heckantrieb) vorne                 hinten
                                          255/40R19            285/35R19          A02) bis A10)
                                                                                  BF1) EB1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
216                             e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL               255/40R19                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                                 BF1) EB1)
                kleinsten Serienreifen in
                17-Zoll und 4-MATIC)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
216                             e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380     Mercedes CL               255/40R19                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         N265)                                   BF2) EB1)
                kleinsten Serienreifen in
                18-Zoll und Heckantrieb) 255/40R19 M+S

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         255/40R19            285/35R19           A02) bis A10)
                                                                                  BF2) EB1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
216                             e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
320             Mercedes CL               255/40R19                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                                 BF1) EB1)
                kleinsten Serienreifen in
                18-Zoll und 4-MATIC)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
216                           e1*2001/116*0372*..
216 AMG                       e1*2001/116*0426*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes CL AMG        255/40R19 M+S                              A02) bis A10)
                                                                                  BF1)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         255/40R19            285/35R19           A02) bis A10)
                                                                                  BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     3 / 12
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220     Mercedes E-Klasse        235/40R19                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          A94)                                    A11) BF2)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   245/35R19
                ab 225/..)               A94a)

                                         245/40R19

                                         255/35R19

                                         255/40R19

                                         265/35R19
                                         A01) K03)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                              K04) K133)         A11) BF2)
                                         255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                              K04) K133)         A11) BF2) V00)
                                         255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                              K04) K133)         A11) BF2) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/35R19                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          A94a) N255)                             A11) BF2) EB2)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   245/40R19
                ab 245/..)               N255)

                                         255/35R19
                                         N265)

                                         255/40R19
                                         N265)

                                         265/35R19
                                         A01) K03) N275)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                              K04) K133)         A11) BF2) EB2)
                                         255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                              K04) K133)         A11) BF2) EB2) V00)
                                         255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                              K04) K133)         A11) BF2) EB2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     4 / 12
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
212G                            e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse         235/35R19                               A01) bis A10)
                (W212, Limousine,                                                 A11) BF1) E111) EB3) K01)
                Ausführungen mit          255/30R19                               T91)
                kleinsten Serienreifen in K04)
                16Zoll)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04) T91)          A11) BF1) E111) EB3) V00)
                                          235/35R19            265/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)               A11) BF1) E111) EB3) V00)
                                          235/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02) K67)          A11) BF1) E111) EB3) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300     Mercedes E-Klasse         255/30R19                               A01) bis A10)
                (W212, Limousine,                                                 BF1) E111) EB3) EB4) ER4)
                Ausführungen mit                                                  K01) K04) T91)
                kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                            e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne            hinten
100 bis 225     Mercedes E-Klasse        235/35R19        275/30R19               A01) bis A10)
                (S212, Kombi,            K01)             K02) K67) T96)          BF1) E111) EB3) ER4) V00)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen
                225/..)
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Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     5 / 12
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/40R19                                A01) bis A10)
                (W213, Limousine)      A94a) K03) N245) T95)                    A11) BF2) E111a) EB2) EB5)
                                                                                EB6) ER4)
                                        245/35R19
                                        A94a) K01) N255) T93)

                                        245/40R19
                                        K01) N255)

                                        255/35R19
                                        K01) N265) T96)

                                        255/40R19
                                        GA2) K01) N265)

                                        265/35R19
                                        K01) K04) N275)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        235/40R19            265/35R19          A01) bis A10)
                                        K03) N245)           K04) N275)         A11) BF2) E111a) EB2) EB5)
                                                                                EB6) ER4) V00)
                                        245/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02) K133)         A11) BF2) E111a) EB2) EB5)
                                                                                EB6) ER4) V00)
                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02) K133)         A11) BF2) E111a) EB2) EB5)
                                                                                EB6) ER4)
                                        255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02) K133)         A11) BF2) E111a) EB2) EB5)
                                                                                EB6) ER4) V00)
                                        255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02) K133)         A11) BF2) E111a) EB2) EB5)
                                                                                EB6) ER4) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     6 / 12
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/40R19                                A01) bis A10)
                (S213, Kombi)          A94a) K03) N245) T95)                    A11) BF2) EB2) EB5) EB6)
                                                                                ER4)
                                        245/40R19
                                        K01) N255) T98)

                                        255/35R19
                                        K01) N265) T96)

                                        255/40R19
                                        GA2) K01) N265)

                                        265/35R19
                                        K01) K04) N275) T98)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02) K133)         A11) BF2) EB2) EB5) EB6)
                                                                                ER4)
                                        255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02) K133) T98)    A11) BF2) EB2) EB5) EB6)
                                                                                ER4) V00)
                                        255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02) K133)         A11) BF2) EB2) EB5) EB6)
                                                                                ER4) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 250     Mercedes E-Klasse All- 245/40R19                                A01) bis A10)
                Terrain                                                         BF2) EB5) ER4) K134)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      245/45R19                                A01) bis A10)
                                       ER2) K120) M00)                          BF2) K01) K02)

                                        255/45R19
                                        ER1) K120)

                                        265/40R19
                                        ER3)

                                        275/40R19
                                        ER2) K61) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     7 / 12
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA           235/40R19                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) K118)
                                         245/40R19
                                         K01) K119) K120)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLA           245/45R19                           A01) bis A10)
                (H247)                 M00)                                A11) BF1) K01) K02) K120)

                                         255/45R19

                                         275/40R19
                                         K61)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           245/45R19                           A01) bis A10)
                (X247)                 M00)                                BF1) K01) K02) K120)

                                         255/45R19
                                         ER1)

                                         275/40R19
                                         K61)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639                             e9*2001/116*0048*..
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/4                           L275
639/5                           e1*2007/46*0459*..
639/5                           L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     245/40R19                         A01) bis A10)
                (2. Generation W/V                                         BF3) E106) ER4) K01) K02)
                639, Ausführungen mit    265/35R19                         T98)
                kleinster                K72)
                Serienbereifung in
                16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)
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Anlage-Nr. :                6
Seite :                     8 / 12
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
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A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5242
       Anzugsmoment: 150 Nm

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
      • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
      • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
      • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
      • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
      • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 350 86C141006 mit belüfteter Scheibe Ø350x32 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø360x36 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø344x32 mm
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EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø360x36 mm

EB6)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø360x36 mm

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
       Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
       ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

K67)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
       • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
         Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
       • Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
         ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K72)   An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der
       Radmitte umzulegen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
         aufzuweiten,
      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
         das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
      • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
         Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
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Teiletyp :                  BLX-9519


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 6 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.04.2023