Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 1 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-9519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: LK112
Radausführungskennz.: LK112
Radgröße: 9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: *) 720 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr.
49548*07) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255 130 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5242 130 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5242 150 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255 150 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255 120 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94a) K132) N245) A11) BF1) E110a)
A205) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
A94a) K132) A11) BF1) E110a)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K122) K132) A11) BF1) E110a)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
A94) K02) K132) A11) BF1) E110a)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
A94) K02) K132) A11) BF1) E110a) V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K122) K132) A11) BF1) E110a)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K04) N245) T91) A11) BF1) E103) ER5)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K04) T91) A11) BF1) E103) ER5)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) K122) T93) A11) BF1) E103) ER5)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02) T91) A11) BF1) E103) ER5)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02) T91) A11) BF1) E103) ER5) V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) K122) T93) A11) BF1) E103) ER5)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Kombi, S205) K04) N245) T91) A11) BF1) E103) ER5) GCT)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K04) T91) A11) BF1) E103) ER5) GCT)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) K122) T93) A11) BF1) E103) ER5) GCT)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02) T91) A11) BF1) E103) ER5)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02) T91) A11) BF1) E103) ER5) V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) K122) T93) A11) BF1) E103) ER5) GCT)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 4 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
350 bis 375 Mercedes C-Klasse 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A01) bis A10)
C63 AMG, C63 S AMG K04) BF1)
(Limousine, W205) 255/30R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10)
K02) BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10)
K02) K28) K103) BF1)
K128)
245/35R19 265/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) K103) BF1)
K128)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02) K28) K103) BF1) V00)
K128)
255/30R19 275/30R19 A01) bis A10)
K02) K28) K103) BF1) V00)
K128)
255/35R19 275/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) K103) BF1) V00)
K128)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 5 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
204K AMG e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
350 bis 375 Mercedes C-Klasse 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A01) bis A10)
C63 AMG, C63 S AMG K04) BF1)
(Kombi, S205) 255/30R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10)
K02) T91) BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10)
K02) K28) K103) BF1)
K128)
245/35R19 265/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) K103) BF1)
K128)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02) K28) K103) BF1) V00)
K128)
255/30R19 275/30R19 A01) bis A10)
K02) K28) K103) BF1) V00)
K128)
255/35R19 275/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) K103) BF1) V00)
K128)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
285 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2)
kleinsten Serienreifen in 255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
17-Zoll und Heckantrieb) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
285 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2)
kleinsten Serienreifen in
17-Zoll und 4-MATIC)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 6 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N265) BF3)
kleinsten Serienreifen in 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
18-Zoll und Heckantrieb) BF3)
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
BF3) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
320 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2)
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und 4-MATIC)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
BF2)
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
BF2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 7 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
120 bis 245 Mercedes CLS 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) T93) BF1) EB1)
Ausführungen mit 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A94) BF1) EB1)
245/45R17) 245/35R19 275/30R19 A02) bis A10)
A94) BF1) EB1) V00)
245/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
A94a) BF1) EB1) V00)
255/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
A94a) BF1) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
120 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) BF1) EB1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
255/40R18) A94a) BF1) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 8 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245) T91) BF1) G4Y)
Ausführungen mit 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen in K04) K15) M00) BF1)
16Zoll oder 17Zoll) N255) T89)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) K15) T91) BF1)
225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K04) K15) M00) BF1) V00)
N255) T89)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) K15) T91) BF1) V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) K15) T91) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245) BF1)
Ausführungen mit 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen in K04) K15) M00) BF1)
18Zoll) N255) T89)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) K15) BF1)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) K15) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 9 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) A11) BF4)
Ausführungen mit 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A94a) A11) BF4)
ab 225/..) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
A11) BF4)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
A11) BF4)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) K133) A11) BF4)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K04) K133) A11) BF4) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94a) N255) A11) BF4)
Ausführungen mit 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen N255) A11) BF4)
ab 245/..) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
N265) A11) BF4)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) K133) A11) BF4)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K04) K133) A11) BF4) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 10 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
(Limousine ) T91) BF1) N245)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A02) bis A10)
T91) BF1) W245)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211 AMG e1*2001/116*0397*..
211K e1*2001/116*0213*..
211K AMG e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
350 bis 378 Mercedes E55 AMG, 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A01) bis A10)
E63 AMG T93) BF1)
(Limousine, Kombi)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 11 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
(W213, Limousine) A94a) T95) A11) BF4) E111a) ER5) N245)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
A94a) N255) T93) A11) BF4) E111a) ER5)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
N255) A11) BF4) E111a) ER5)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
N265) T96) A11) BF4) E111a) ER5)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
N265) T96) A11) BF4) E111a) ER5) V00)
225/45R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K133) A11) BF4) E111a) ER5) V00)
235/40R19 265/35R19 A01) bis A10)
K04) N275) A11) BF4) E111a) ER5) V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02) K133) A11) BF4) E111a) ER5) V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K02) K133) A11) BF4) E111a) ER5)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02) K133) A11) BF4) E111a) ER5) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
(S213, Kombi) A94a) T95) A11) BF4) ER5) N245)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
N255) T98) A11) BF4) ER5)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
N265) T96) A11) BF4) ER5)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K02) K133) A11) BF4) ER5)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02) K133) T98) A11) BF4) ER5) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 12 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
Terrain BF4) ER5)
245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
M00) BF4) ER4)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K04) K133) BF4) ER4) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
100 bis 225 Mercedes GLK 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
K02) M00) BF1)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
K02) BF1) ER2)
265/45R19 265/45R19 A01) bis A10)
K02) BF1) ER1)
235/45R19 265/40R19 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
235/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
235/50R19 255/45R19 A01) bis A10)
K02) BF1) ER2) V00)
235/50R19 265/45R19 A01) bis A10)
K02) BF1) ER1) V00)
235/50R19 285/40R19 A01) bis A10)
K02) BF1) ER3) V00)
245/45R19 265/40R19 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
245/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
K02) BF1) ER3) V00)
255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
K02) BF1) ER3) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 13 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N265) A11) BF3) E98b) ER5)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
A11) BF3) E98b) ER5)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio M00) BF3)
(C217, A217) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
BF3)
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
BF3)
255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
BF3) G01) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
170 bis 380 Mercedes SL 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A02) bis A10)
(Baureihe R230) T91) BF5) E114) EB2)
245/30R19 M+S 245/30R19 M+S A02) bis A10)
M00) BF5) E114) EB2) T89)
245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10)
T93) BF5) E114) EB2)
255/30R19 255/30R19 A02) bis A10)
N265) T91) BF5) E114) EB2)
255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
N265) BF5) E114) EB2)
255/30R19 285/30R19 A02) bis A10)
BF5) E114) EB2) V00)
255/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
BF5) E114) EB2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 14 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
230 AMG e1*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
350 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R19 M+S 255/30R19 M+S A02) bis A10)
SL65 AMG BF5) E114) EB2)
(Baureihe R230) 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
BF5) E114) EB2)
255/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
BF5) E114) EB2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R19 255/30R19 A02) bis A10)
(Baureihe R231) A94) N265) BF1) E114a) E115)
255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
A94a) N265) BF1) E114a) E115)
255/35R19 285/30R19 A02) bis A10)
A94a) BF1) E114a) E115) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
115 bis 180 Mercedes SLC 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
M00) BF1)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K103) K104) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 15 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET40
135 bis 225 Mercedes SLK 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
BF1) G01)
245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
M00) BF1)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K103) K104) BF1) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K28) K103) K104) BF1) G1R) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K28) K103) K104) BF1) G1R) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
Seite : 16 / 20
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5242
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5242
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255
Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD2c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255
Anzugsmoment: 120 Nm
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
"S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø344x32 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo AMG 1K18 mit belüfteter Scheibe
Ø360x36 mm
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
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ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend
der Blechradhauskante anzupassen.
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K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden
• der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
um 5 mm zu kürzen.
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage CD2c mit den Seiten 1-20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 12.04.2023