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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                AB2c
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     68R8805
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                RONAL
                Montageposition:                                        Vorderachse **)
                Radausführung:                                             68R8805.27
                Radausführungskennz.:                                      68R8805.27
                Radgröße:                                                  8Jx18H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      76,00 mm
§22 53631*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            3 Ø76 Ø66.45
                geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2230 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr.
               53630*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50706     130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
                         2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                ZPS5X3307 130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50706    150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
                         2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                ZPS5X3307 150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                AB2c
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                              e1*2001/116*0501*..
               212G                             e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8Jx18H2-N,      9Jx18H2-N,
                                                          ET40            ET30
               100 bis 225      Mercedes E-Klasse         225/40R18       225/40R18                      A01) bis A10)
                                (W212, Limousine,                                                        A11) BF1) E111)
                                Ausführungen mit          225/45R18       225/45R18                      A01) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen in                                                A11) BF1) E111)
                                16Zoll)                   235/40R18       235/40R18                      A01) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E111)
                                                           245/40R18              245/40R18              A01) bis A10)
                                                           K03)                                          A11) BF1) E111)
                                                           225/45R18              245/40R18              A01) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E111) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
§22 53631*05




               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                              e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8Jx18H2-N,      9Jx18H2-N,
                                                          ET40            ET30
               125 bis 285      Mercedes E-Klasse         245/40R18       245/40R18                      A01) bis A10)
                                (W212, Limousine,         K03)                                           BF1) E111)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen in
                                17Zoll oder 18Zoll)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                AB2c
               Seite :                     3 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               212K                             e1*2007/46*0200*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8Jx18H2-N,       9Jx18H2-N,
                                                         ET40             ET30
               100 bis 225      Mercedes E-Klasse        225/45R18        225/45R18                      A01) bis A10)
                                (S212, Kombi,                                                            BF1) E111)
                                Ausführungen mit         235/40R18        235/40R18                      A01) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen                                                   BF1) E111)
                                225/..)                  245/40R18        245/40R18                      A01) bis A10)
                                                         K03)                                            BF1) E111)
                                                         225/45R18        245/40R18                      A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) E111) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53631*05




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               212K                             e1*2007/46*0200*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8Jx18H2-N,       9Jx18H2-N,
                                                         ET40             ET30
               125 bis 285      Mercedes E-Klasse        245/40R18        245/40R18                      A01) bis A10)
                                (S212, Kombi,            K03)                                            BF1) E111)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen
                                245/..)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET30
               80 bis 139       Mercedes EQA, EQB      245/50R18          245/50R18                      A01) bis A10)
                                                       K01)                                              BF2)
                                                       255/50R18          255/50R18                      A01) bis A10)
                                                       K01) K120)                                        BF2)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                AB2c
               Seite :                     4 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET30
               85 bis 165       Mercedes GLA           245/50R18          245/50R18                      A01) bis A10)
                                (H247)                 K01)                                              A11) BF1)
                                                       255/50R18          255/50R18                      A01) bis A10)
                                                       K01) K120)                                        A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
§22 53631*05




               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET30
               85 bis 165       Mercedes GLB           245/50R18          245/50R18                      A01) bis A10)
                                (X247)                 K01)                                              BF1)
                                                       255/50R18          255/50R18                      A01) bis A10)
                                                       K01) K120)                                        BF1)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8Jx18H2-N,        9Jx18H2-N,
                                                        ET40              ET30
               100 bis 243      Mercedes GLC            235/60R18         235/60R18                      A02) bis A10)
                                (X253, ohne                                                              A11) BF2)
                                Verbreiterung)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                AB2c
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                             e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8Jx18H2-N,      9Jx18H2-N,
                                                          ET40            ET30
               120 bis 243      Mercedes GLC              235/60R18       235/60R18                      A02) bis A10)
                                (X253, mit Verbreiterung)                                                A11) BF2)
                                                          235/60R18 M+S   235/60R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2)
                                                           235/60R18              255/55R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
§22 53631*05




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8Jx18H2-N,        9Jx18H2-N,
                                                        ET40              ET30
               100 bis 243      Mercedes GLC Coupe      235/60R18         235/60R18                      A02) bis A10)
                                (C253, ohne                                                              A11) BF2)
                                Radhausverbreiterungen 235/60R18          255/55R18                      A01) bis A10)
                                an Achse 2)                                                              A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8Jx18H2-N,        9Jx18H2-N,
                                                        ET40              ET30
               100 bis 243      Mercedes GLC Coupe      235/60R18         235/60R18                      A02) bis A10)
                                (C253, mit                                                               A11) BF2)
                                Radhausverbreiterungen 235/60R18 M+S      235/60R18 M+S                  A02) bis A10)
                                an Achse 2)                                                              A11) BF2)
                                                        235/60R18         255/55R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                AB2c
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                            e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET30
               140 bis 225      Mercedes ML-Klasse     235/60R18          235/60R18                      A01) bis A10)
                                                       K01)                                              BF2) N245)
                                                       245/60R18          245/60R18                      A01) bis A10)
                                                       K01)                                              BF2) G5M) N255)
                                                       255/55R18          255/55R18                      A01) bis A10)
                                                       K01)                                              BF2)
                                                       265/55R18          265/55R18                      A01) bis A10)
                                                       K01)                                              BF2) G5M)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53631*05




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET30
               150 bis 285      Mercedes S-Klasse,     235/45R18          235/45R18                      A02) bis A10)
                                Heckantrieb                                                              A11) BF2) E97a)
                                (W221)                 235/50R18          235/50R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E97a)
                                                           245/45R18              245/45R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E97a)
                                                           255/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E97a)
                                                           235/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E97a) V00)
                                                           245/45R18              265/45R18              A01) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E97a) V00)
                                                           255/45R18              275/45R18              A01) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E97a) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                AB2c
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET30
               155 bis 285      Mercedes S-Klasse, 4-  235/45R18          235/45R18                      A02) bis A10)
                                MATIC                                                                    BF2) E97a)
                                (W221)                 235/50R18          235/50R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF2) E97a)
                                                           245/45R18              245/45R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF2) E97a)
                                                           255/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF2) E97a)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53631*05




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET30
               270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/50R18          245/50R18                      A02) bis A10)
                                Coupe, Cabrio                                                            BF2) EB1)
                                (C217, A217)           255/45R18          255/45R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF2) EB1)
                                                           245/50R18              275/45R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF2) EB1)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                AB2c
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                            e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET30
               115 bis 180      Mercedes SLC           215/40R18          215/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) N225)
                                                           225/35R18              225/35R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                           225/40R18              225/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                           235/35R18              235/35R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                           235/40R18              235/40R18              A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) G01)
                                                           245/35R18              245/35R18              A01) bis A10)
                                                                                                         BF1)
§22 53631*05




                                                           225/35R18              255/30R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
                                                           225/40R18              245/35R18              A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
                                                           235/35R18              265/30R18              A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                AB2c
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                            e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET30
               135 bis 225      Mercedes SLK           215/40R18          215/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) N225)
                                                           225/35R18              225/35R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                           225/40R18              225/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                           235/35R18              235/35R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                           235/40R18              235/40R18              A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) G01)
                                                           245/35R18              245/35R18              A01) bis A10)
                                                                                                         BF1)
§22 53631*05




                                                           225/35R18              255/30R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
                                                           225/35R18              265/30R18              A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
                                                           225/40R18              245/35R18              A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
                                                           235/35R18              265/30R18              A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.27 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*03) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                AB2c
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 53631*05




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 130 Nm

                      Achse: 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 130 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                AB2c
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 150 Nm

                      Achse: 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                     die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
§22 53631*05




                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 AMG Merceds Benz mit belüfteter und
                        gelochter Scheibe Ø360x26 mm

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1830 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
                    265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001159-F0-104
               Anlage-Nr. :                AB2c
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8805


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 53631*05




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB2c mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 68R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 15.11.2023
						
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