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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55299 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810223 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ FENDER 2085
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 1 von 9

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                            FENDER
               Typ                               FENDER 2085
               Radgröße                          8,5J X 20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               FEND85 FENDER 2085 5X112 ET30 / ohne               5/112/66,6         30        775    2280
               2030154 Ring

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55810023, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55298 , RADTYP FENDER 2095) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55299*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55299
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             FENDER 2085...(s.o.)
               Radgröße                          8,5J X 20H2
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    130                    28
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    150                    28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55299 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810223 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ FENDER 2085
               Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               C 63 AMG                 350, 375       245/30R20   K1c R02                            A01 A12 A14
               204, 204K, -/AMG                                                                       A16 A18 A58
               e1*2001/116*                                                                           Car Lim VC4
               0431*33-..,0457*26-..                                                                  Vn2 VA1 S01
               0463*13-..,0464*14-..,
               (FIN: W..205...)
               - Limousine/T-Modell
               C-Klasse                 120-190        225/35R20   K1c K5b R02 T90                    A01 A12 A14
               R2CW                                                                                   A16 A18 A57
               e1*2018/858*00016*..                                                                   L05 Lim NoE
                                                                                                      NoP V20 VA1
                                                                                                      S02
               CL-Klasse                220-368        245/35R20   K1a K41 K45 R02                    A01 A12 A14
               215                                                                                    A16 A18 R70
               e1*98/14*0113*..                                                                       V20 VA1 S02
               E-Klasse                 110-220        235/35R20   K1a K1b R02 R37 T92                A01 A12 A14
               212                      110-220        245/35R20   K1c K5d K5i K5k R02 T95            A16 A18 A58
               e1*2001/116*             110-220        255/30R20   K1c K5d K5i K5l K7d R02 T92        Lim NoP V20
§22 55299*00




               0501*24-..               110-220        255/35R20   K1c K5d K5i K5l K7d R02 T93 T97    VA1 S02
               (Baumuster 213)
               E-Klasse 4matic          120-145        235/35R20   K1a K1b K5d R02 R37 T92            A01 A12 A14
               212                      120-145        255/30R20   K1c K5d K5i K5l K7d R02 T92        A16 A18 A56
               e1*2001/116*             120-270        245/35R20   K1c K5d K5i K5k R02 T95            Lim NoP V20
               0501*24-..               120-270        255/35R20   K1c K5d K5i K5l K7d R02 T93 T97    VA1 S02
               (Baumuster 213)
               E-Klasse All Terrain     143-250        245/40R20   K5w R02                            A01 A12 A14
               4matic                                                                                 A16 A18 A56
               R1ES                                                                                   KMV V20
               e1*2007/46*1560*..                                                                     VA1 S02
               E-Klasse Coupé /         120-220        235/35R20   R02 R37 T92                        A12 A14 A16
               Cabrio                   120-220        245/35R20   R02 T91 T95                        A18 A58 Cbo
               R1EC                     120-220        255/30R20   A01 K1a K1b R02 T92                Cpe NoP V20
               e1*2007/46*1666*..       120-220        255/35R20   A01 K1a K1b R02                    Vn2 VA1 S02

               E-Klasse Coupé /         135-195        235/35R20   R02 R37 T92                        A12 A14 A16
               Cabrio 4matic            135-270        245/35R20   R02 T91 T95                        A18 A56 Cbo
               R1EC                     135-270        255/30R20   A01 K1a K1b R02 T92                Cpe NoP V20
               e1*2007/46*1666*..       135-270        255/35R20   A01 K1a K1b R02                    Vn2 VA1 S02

               E-Klasse T-Modell        110-210        235/35R20   K1a K1b K5d R02 R37 T92 X77        A01 A12 A14
               R1ES                     110-210        245/35R20   K1c K5d K5i K5k R02 T95            A16 A18 A58
               e1*2007/46*1560*..       110-210        255/35R20   K1c K5d K5i K5l K7d R02 T97        Car KOV NoP
                                                                                                      V20 VA1 S02
               E-Klasse T-Modell        135-195        235/35R20   K1a K1b K5d R02 R37 T92 X77        A01 A12 A14
               4matic                   135-270        245/35R20   K1c K5d K5i K5k R02 T95            A16 A18 A56
               R1ES                     135-270        255/35R20   K1c K5d K5i K5l K7d R02 T97        Car KOV NoP
               e1*2007/46*1560*..                                                                     V20 VA1 S02




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55299 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810223 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ FENDER 2085
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                   Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               S 63/65 -/AMG         430-463        255/40R20   R02                                 A12 A14 A16
               221, 221AMG                                                                          A18 A57 Lim
               e1*2001/116*                                                                         V20 VA1 S02
               0335*20-..;
               0396*09-..
               ab Modell 2013
               (FIN: W..222...)
               S-Klasse              145-368        245/35R20   K1a K41 K45 R02                     A01 A12 A14
               220                                                                                  A16 A18 A61
               e1*97/27*0099*..                                                                     NBF R21 V20
                                                                                                    VA1 S02
               S-Klasse              150-345        245/40R20   R02                                 A12 A14 A16
               222, 221              150-345        255/35R20   R02 T93 T97                         A18 A57 BnK
               e1*2007/46*0960*..;   150-345        255/40R20   R02                                 Lim NoP V20
               e1*2001/116*                                                                         VA1 S02
               0335*19-..
               ab Modell 2013
               (FIN: W..222...)
               S-Klasse              210-280        235/45R20   R02 R37 T00 T96                     A12 A14 A16
§22 55299*00




               R2S                   210-280        245/40R20   R02 R37 T99                         A18 A57 A60
               e1*2007/46*2115*..    210-330        255/40R20   R02 T01 T97                         B77 Lim LM4
               - max. 4,5°                                                                          NoP V20 Vn2
               Hinterachslenkung                                                                    VA1 S02
               S-Klasse              210-280        235/45R20   R02 R37 T00 T96                     A12 A14 A16
               R2S                   210-280        245/40R20   R02 R37 T99                         A18 A57 A60
               e1*2007/46*2115*..    210-330        255/40R20   R02 T01 T97                         B77 L05 Lim
               - ohne                                                                               NoP V20 Vn2
               Hinterachslenkung                                                                    VA1 S02
               S-Klasse              270-345        245/40R20   R02                                 A12 A14 A16
               Coupé/Cabrio          270-345        255/35R20   R02                                 A18 A57 Cbo
               221                   270-345        255/40R20   R02                                 Cpe V20 VA1
               e1*2001/116*                                                                         S02
               0335*23-..
               (FIN: W..217...)
               SL                    225-335        255/30R20   R02                                 A12 A14 A16
               230, 231                                                                             A18 X36 VA1
               e1*2007/46*0803*..;                                                                  S01
               e1*98/14*0169*19-23
               Baureihe 231
               (FIN: W..231...)

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55810023, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55298 , RADTYP FENDER 2095) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55299 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810223 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ FENDER 2085
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 4 von 9
               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
§22 55299*00




               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55299 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810223 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ FENDER 2085
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 5 von 9
               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§22 55299*00




               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
               über 5200 mm).

               B77    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
               Achse 1.

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55299 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810223 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ FENDER 2085
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 6 von 9
               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
§22 55299*00




               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55299 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810223 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ FENDER 2085
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 7 von 9
               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
               Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
               Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
               Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 55299*00




               berücksichtigen.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55299 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810223 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ FENDER 2085
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 8 von 9
               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
§22 55299*00




               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20      285/40R20
               Nr. 14   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20      295/40R20
               Nr. 18   265/50R20      295/45R20
               Nr. 19   275/35R20      305/30R20
               Nr. 20   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20      305/40R20
               Nr. 22   285/35R20      335/30R20
               Nr. 23   285/40R20      325/35R20
               Nr. 24   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55810023, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55298 , RADTYP FENDER 2095) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55299 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810223 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ FENDER 2085
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 9 von 9
               VC4     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
               sind, möglich:

                      Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1 245/30R20        265/30R20
               Nr. 2 255/30R20        275/30R20, 285/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               X36    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
               Achse 1.

               X77    Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. Dezember 2023 in Lambsheim statt.
§22 55299*00




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 12. Dezember 2023




               Schmidt                                                                        00420255.DOC JR-CS




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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