Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 1 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R9905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 54R9905.07
Radausführungskennz.: 54R9905.07
Radgröße: 9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 930 kg
Reifenabrollumfang: 2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50705 130 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 120 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 175 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 2 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb und BF1) E95) E100) K01) K02)
Allrad; Beim Typ 245G K13) K25) K28) K103) N235)
nur zulässig an
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur BF1) E100) K01) K02) K13)
zulässig an K20) K22) K25) K28) K103)
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio N235) T88) A11) BF1) E110a) K01)
A205)
225/35R19 M+S
T88)
225/40R19
K122) K132) N235)
225/40R19 M+S
K122) K132)
235/35R19
K132) N245)
235/35R19 M+S
K132)
255/30R19
K02) K28) K122) K132)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) T88) K02) K28) K122) A11) BF1) E110a) V00)
K132)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 3 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K04) N235) T88) A11) BF1) E103) K01)
225/35R19 M+S
K04) T88)
225/40R19
GAZ) K04) K122) N235) T93)
225/40R19 M+S
GAZ) K04) K122) T93)
235/35R19
K04) N245) T91)
235/35R19 M+S
K04) T91)
255/30R19
K02) K28) K122) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) T88) K02) K28) K122) A11) BF1) E103) V00)
T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A01) bis A10)
(Kombi, S205) GCW) K04) K122) N235) T93) A11) BF1) E103) K01)
225/40R19 M+S
GCW) K04) K122) T93)
235/35R19
GCT) K04) N245) T91)
235/35R19 M+S
GCT) K04) T91)
255/30R19
K02) K28) K122) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) T88) K02) K28) K122) A11) BF1) E103) V00)
T91)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 4 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen in 275/35R19
17-Zoll und Heckantrieb) A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen in 275/35R19
17-Zoll und 4-MATIC) A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N265) BF2)
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und Heckantrieb) 255/40R19 M+S
275/35R19
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen in 275/35R19
18-Zoll und 4-MATIC) A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
275/35R19 M+S
A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 5 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; T93) A94) BF1) EB1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/35R19
245/45R17)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R19 275/30R19 A02) bis A10)
A94) BF1) EB1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) BF1) EB1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
255/40R18)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R19 M+S A02) bis A10)
A11) A94) BF2) T93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; G5C) N235) T88) BF1) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 235/35R19
16Zoll oder 17Zoll) G4Y) K04) K15) N245) T91)
245/30R19
K04) K15) N255) T89)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K01) N235) T88) K04) K15) N255) BF1) V00)
T89)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 6 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245) BF1) K01) K04) K15)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 245/30R19
18Zoll) N255) T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/40R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF2)
Ausführungen mit 245/35R19
kleinsten Serienreifen
ab 225/..) 245/40R19
255/35R19
A01) K03)
255/40R19
A01) K03)
265/35R19
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) K133) A11) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 7 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N255) A11) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/40R19
ab 245/..) N255)
255/35R19
A01) K03) N265)
255/40R19
A01) K03) N265)
265/35R19
A01) K01) K04) N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) K133) A11) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)
(Limousine ) N245) T91) BF1)
235/35R19 M+S
T91) W245)
245/35R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K04) K15) K20) K28) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211K e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
(Kombi) K04) K15) K20) K28) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 8 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211 AMG e1*2001/116*0397*..
211K e1*2001/116*0213*..
211K AMG e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 378 Mercedes E55 AMG, 245/35R19 M+S A02) bis A10)
E63 AMG BF1) T93)
(Limousine, Kombi) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K04) K15) K20) K28) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(W212, Limousine, T88) A11) BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 235/35R19
16Zoll) K04) T91)
245/35R19
K04) K27) K97)
255/30R19
K02) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) T88) K02) T91) A11) BF1) E111) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01) T88) K02) K67) A11) BF1) E111) V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) K02) T91) A11) BF1) E111) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01) K02) K67) A11) BF1) E111) V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K01) K02) K28) K67) A11) BF1) E111) V00)
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K01) K27) K97) K02) K28) K67) A11) BF1) E111) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 9 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A01) bis A10)
(W212, Limousine, K04) K27) K97) T93) BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 255/30R19
17Zoll oder 18Zoll) K02) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K01) K27) K97) K02) K28) K67) BF1) E111) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
(S212, Kombi, K01) K02) K28) K67) T96) BF1) E111) V00)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
225/..) K01) K27) K97) K02) K28) K67) T96) BF1) E111)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
(S212, Kombi, K01) K27) K97) K02) K28) K67) T96) BF1) E111) V00)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/..)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 10 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/40R19 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K03) N235) T93) A11) BF2) E111a)
235/40R19
K01) N245) T95)
245/35R19
K01) N255) T93)
245/40R19
K01) N255)
255/35R19
K01) K04) N265) T96)
255/40R19
GA2) K01) K04) K133) N265)
265/35R19
K01) K02) N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K03) N235) K04) N265) T96) A11) BF2) E111a) V00)
235/40R19 265/35R19 A01) bis A10)
K01) N245) K02) N275) A11) BF2) E111a) V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K01) K02) K133) A11) BF2) E111a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/40R19 A01) bis A10)
(S213, Kombi) N245) T95) A11) BF2) K01)
245/40R19
N255) T98)
255/35R19
K04) N265) T96)
255/40R19
GA2) K04) K133) N265)
265/35R19
K02) N275) T98)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K01) K02) K133) A11) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 11 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 A01) bis A10)
Terrain BF2) K134)
245/45R19
255/40R19
K01) K133)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K134) K02) K133) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 235/45R19 A01) bis A10)
BF2) K01) K02)
245/45R19
K120)
255/45R19
K120)
265/40R19
K120)
275/40R19
K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQE 245/45R19 A01) bis A10)
(V295, ohne und mit A94a) N255) BF2) E130) K01) K02)
Hinterachslenkung bis 5°,
SA Code 201, nicht für 245/45R19 M+S
AMG) A94a) W255)
255/40R19
A94a) G01)
255/45R19
265/40R19
265/45R19
275/40R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 12 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQE 245/45R19 A01) bis A10)
(V295, Hinterachslenkung A94a) N255) BF2) E130a) K01) K02)
10°, SA Code 216, nicht
für AMG) 245/45R19 M+S
A94a) W255)
255/45R19
265/45R19
275/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/55R19 A01) bis A10)
GLS N275) BF2) EF0) ER1) K01) K02)
(Ausführungen ohne
serienmäßige 275/50R19
Radhausverbreiterung)
275/55R19
K112) K113)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/55R19 A01) bis A10)
GLS N275) BF2) EF0) ER1) K01)
(Ausführungen mit
serienmäßiger 275/50R19
Radhausverbreiterung K04)
und Serienreifen
295/40R21) 275/55R19
K04) K112) K113)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 235/40R19 A01) bis A10)
BF1) K01) K118) K120)
245/40R19
K119)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 13 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 245/40R19 A01) bis A10)
BF1) K01) K118) K119) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 245/45R19 A01) bis A10)
(H247) A11) BF1) K01) K02) K120)
255/45R19
275/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 310 Mercedes GLA 35 235/45R19 A01) bis A10)
AMG, GLA 45 AMG, K04) BF1) K01)
GLA 45 S AMG
(H247) 245/45R19
K04)
255/45R19
K02)
265/40R19
K02)
265/45R19
K02) K120)
275/40R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 245/45R19 A01) bis A10)
(X247) BF1) K01) K02) K120)
255/45R19
275/40R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 14 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 Mercedes GLB 35 AMG 235/45R19 A01) bis A10)
(X247) K04) BF1) K01)
245/45R19
K04)
255/45R19
K02)
265/40R19
K02)
265/45R19
K02) K120)
275/40R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes GLC 43 255/45R19 A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG BF2)
Coupe
(X253, C253)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A01) bis A10)
BF3) K01) K02)
245/45R19
255/45R19
265/40R19
265/45R19
K95)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R19 265/40R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF3) V00)
235/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF3) V00)
245/45R19 265/40R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF3) V00)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF3) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 15 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 255/50R19 A01) bis A10)
BF2) K01) K02)
265/50R19
G5M)
275/45R19
285/45R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/50R19 285/45R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF2)
285/45R19 255/50R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 A02) bis A10)
Heckantrieb N245) T95) A11) BF2) E97a)
(W221)
235/45R19
N245)
245/40R19
N255)
255/40R19
A01) K01) N265)
265/35R19
A01) K01) N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
N245) T95) N265) A11) BF2) E97a) V00)
245/40R19 265/40R19 A02) bis A10)
N255) N275) A11) BF2) E97a) V00)
255/40R19 275/40R19 A01) bis A10)
K01) K83) A11) BF2) E97a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 16 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19 A02) bis A10)
MATIC N245) T95) BF2) E97a)
(W221)
235/45R19
G5N) N245)
245/40R19
N255)
255/40R19
A01) K01)
265/35R19
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R19 M+S A01) bis A10)
S65 AMG BF2) E97a) K01)
(W221) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/40R19 M+S 275/40R19 M+S A01) bis A10)
K01) K83) BF2) E97a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) A11) BF2) E98b)
245/45R19 M+S
255/40R19
N265)
255/40R19 M+S
265/40R19
N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E98b) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 17 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R19 M+S A02) bis A10)
S65 AMG BF2) E98b) EF0)
(Limousine, W222) 255/45R19 M+S
265/40R19 M+S
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio A94) BF2)
(C217, A217)
255/40R19
A94)
265/40R19
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe, A94) BF2) EF0)
S63 AMG Cabrio
(C217, A217) 255/45R19 M+S
265/40R19 M+S
A01) A94a) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 18 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10)
(W223, mit A94) N255) A11) BF2) E130)
Hinterachslenkung bis
4,5°) 255/45R19
A94a)
265/45R19
GG5)
275/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R19 A02) bis A10)
(W223, mit A94) N245) T99) A11) BF2)
Hinterachslenkung bis
10°) 245/45R19
A94) N255)
255/45R19
A94a)
265/40R19
265/45R19
G4C)
275/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 255/50R19 A01) bis A10)
(V297, A94a) BF2) E134a) K04)
Hinterachslenkung
4,5° SA Code 201) 265/50R19
K01)
275/45R19
A94a)
285/45R19
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/50R19 285/45R19 A01) bis A10)
K04) BF2) E134a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 19 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 255/50R19 A01) bis A10)
(V297, Hinterachslenkung A94a) BF2) E130a) K04)
10° SA Code 216)
265/50R19
K01)
275/45R19
A94a)
285/45R19
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/50R19 285/45R19 A01) bis A10)
K04) BF2) E130a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380 Mercedes SL 235/35R19 M+S A02) bis A10)
(Baureihe R230) BF4) E114) EF0)
245/30R19 M+S
T89)
245/35R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R19 A02) bis A10)
(Baureihe R231) A94) BF1) E114a) E115) N265)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 20 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 225/35R19 A02) bis A10)
G1R) BF1)
245/30R19
A01) K01) K97)
255/30R19
A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K28) K103) K104) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG 245/30R19 M+S A01) bis A10)
BF1) K01) K97)
255/30R19
K25) K28) K103) K104)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 225/35R19 A02) bis A10)
G1R) BF1)
245/30R19
A01) K01) K97)
255/30R19
A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K28) K103) K104) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M+S A01) bis A10)
BF1) K01) K97)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 21 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176 Mercedes V-Klasse, 245/40R19 A01) bis A10)
Vito, Marco Polo GHN) K13) K25) K123) T98) BF5) E105) K01) K02)
(W 447, Ausführungen
mit Serienbereifung bis 265/35R19
18Zoll; 2WD und 4WD) T98)
275/35R19
K13) K25) K123) T100)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 176 Mercedes V-Klasse, 245/40R19 A01) bis A10)
Vito, Marco Polo K13) K25) K123) T98) BF5) E105) K01) K02)
(W 447, Ausführungen
mit kleinster 265/35R19
Serienbereifung G01) T98)
in19Zoll; 2WD und 4WD)
275/35R19
G01) K13) K25) K123) T100)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 Mercedes e-Vito, e-Vito 245/40R19 A01) bis A10)
Tourer K13) K25) K123) T98) BF5) K01) K02)
(Serie 225/55R17C)
265/35R19
T98)
275/35R19
K13) K25) K123) T100)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 22 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 23 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50705
Anzugsmoment: 130 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 120 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 175 Nm
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
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Anlage-Nr. : 3a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
"S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø344x32 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
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Teiletyp : 54R9905
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min.
einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17,
275/35R20, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GG5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R18,
265/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GHN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
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Anlage-Nr. : 3a
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K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
• Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der
Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich
entsprechend anzupassen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend
der Blechradhauskante anzupassen.
K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
befindliche Blechsteg umzulegen,
• das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
• die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
Schweller zu versetzen.
K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.
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K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
• die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
kürzen.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
um 5 mm zu kürzen.
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 29 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 48244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000709-K0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 30 / 30
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9905
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 3a mit den Seiten 1-30 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 54R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.10.2023