Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 1 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R8855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 55R8855.07
Radausführungskennz.: 55R8855.07
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50742 110 Nm
Schaftlänge 25 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50742 120 Nm
Schaftlänge 25 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 140 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF6 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 120 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 2 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, N225) T89) BF1) E66) EB1)
W203 bis
e1*98/14*0139*13, S203 225/35R18
bis e1*98/14*0158*10, T87)
außer AMG-Modelle)
225/40R18
235/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E66) EB1) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E66) EB1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203CL e1*98/14*0159*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 225/35R18 A02) bis A10)
(W203 bis T87) BF1) E66)
e1*98/14*0139*13,
S203 bis 225/40R18
e1*98/14*0158*10)
235/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E66) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E66) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 3 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
Coupe BF1) E66) EB1)
(bis e1*98/14*0159*10) 225/35R18
225/40R18
235/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E66) EB1) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E66) EB1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, N225) T89) BF1) E67) EB1)
W203 ab
e1*98/14*0139*14, 225/35R18
S203 ab T87)
e1*98/14*0158*11, außer
AMG-Modelle) 225/40R18
235/35R18
235/40R18
A01) G01) K56) K75)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E67) EB1)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E67) EB1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 4 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203CL e1*98/14*0159*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 215/40R18 A02) bis A10)
(W203 ab BF1) E67) EB1)
e1*98/14*0139*14, 225/40R18
S203 ab
e1*98/14*0139*15) 235/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 235/35R18 A02) bis A10)
BF1) E67) EB1) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E67) EB1) V00)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E67) EB1)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E67) EB1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
Coupe, CLC N225) BF1) E67) EB1)
(ab e1*98/14*0159*11)
225/40R18
235/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E67) EB1)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) K56) BF1) E67) EB1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, W204) BF2) E104) K01) K04) K13)
K85) N225) T89)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 5 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, S204) BF2) E104) K01) K04) K13)
K85) N225) T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio N235) A11) BF2) E110a) EB2)
A205) K01) K132)
225/40R18 M+S
225/45R18
K122) N235)
225/45R18 M+S
K122)
235/40R18
K04) N245)
235/40R18 M+S
K04)
235/45R18
G01) K04) K13) K28) K103) K122) N245)
235/45R18 M+S
G01) K04) K13) K28) K103) K122)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 6 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, W205) M00) N225) T93) A11) BF2) E103) EB2) K01)
K04)
215/45R18 M+S
M00) T93) W225)
225/40R18
N235) T92)
225/40R18 M+S
T92)
225/45R18
K122) N235)
225/45R18 M+S
K122)
235/40R18
N245)
235/40R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10)
(Kombi, S205) GCT) M00) N225) T93) A11) BF2) E103) EB2) K01)
K04)
215/45R18 M+S
GCT) M00) T93) W225)
225/40R18
N235) T92)
225/40R18 M+S
T92)
225/45R18
GCT) K122) N235)
225/45R18 M+S
GCT) K122)
235/40R18
GCT) N245)
235/40R18 M+S
GCT)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 7 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2)
kleinsten Serienreifen
in 17-Zoll und
Heckantrieb)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2)
kleinsten Serienreifen
in 17-Zoll und 4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N265) BF3)
kleinsten Serienreifen
in 18-Zoll und 255/45R18 M+S
Heckantrieb)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2)
kleinsten Serienreifen
in 18-Zoll und 4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Mercedes CLK 215/40R18 A02) bis A10)
(mit und ohne A94) N225) BF4) EB1)
Sportpaket)
225/40R18
A94a)
235/35R18
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
BF4) EB1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 8 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
209 AMG e1*2001/116*0402*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 354 Mercedes CLK, CLK 225/40R18 A02) bis A10)
55 AMG, CLK 63 AMG N235) A94a) BF4)
225/40R18 M+S
235/35R18
N245)
235/35R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
BF4)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) BF2) EB3)
Ausführungen mit 255/40R18
kleinsten Serienreifen
245/45R17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes CLS 255/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) BF2) EB3)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
255/40R18)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
219 e1*2001/116*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10)
A94) BF5)
255/40R18
G8X)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 9 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
219 e1*2001/116*0295*..
219 AMG e1*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 378 Mercedes CLS AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10)
A94) BF5) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 270 Mercedes CLS 245/45R18 M+S A02) bis A10)
A11) A94) BF3)
255/40R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N225) T89) BF2) EB4) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 215/45R18
in 16Zoll oder 17Zoll) G5A) M00) N225)
225/40R18
K04) N235)
235/35R18
K04) K15) N245) T90)
235/40R18
G4Y) K04) K15) N245)
245/35R18
K04) K15) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) N235) K04) K15) N255) BF2) EB4) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245) T90) BF2) EB4) K01) K04) K15)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/40R18
in 18Zoll) N245)
245/35R18
N255)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 10 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF3)
Ausführungen mit 245/45R18
kleinsten Serienreifen
ab 225/..) 255/40R18
A01) K03)
255/45R18
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N255) A11) BF3)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/40R18
ab 245/..) A01) K03) N265)
255/45R18
A01) K03) N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine ) N235) BF2)
225/45R18 M+S
W235)
235/40R18
N245)
235/40R18 M+S
W245)
245/40R18
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 11 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211K e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi) N235) T95) BF2)
225/45R18 M+S
T95) W235)
235/40R18
N245) T95)
235/40R18 M+S
T95) W245)
245/40R18
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211 AMG e1*2001/116*0397*..
211K e1*2001/116*0213*..
211K AMG e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 245/40R18 M+S A01) bis A10)
AMG BF2) EF0) K01)
(Limousine, Kombi)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A01) bis A10)
(W212, Limousine, M00) N225) A11) BF2) E111) EB4) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/40R18
in 16Zoll) K04)
225/45R18
K04)
235/40R18
K04)
245/40R18
K02) K27) K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) A11) BF2) E111) EB4) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 12 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(W212, Limousine, BF2) E111) EB4) K01) K02)
Ausführungen mit K27) K97)
kleinsten Serienreifen
in 17Zoll oder 18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, K04) T95) BF2) E111) EB4) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/40R18
225/..) K04) T95)
245/40R18
K02) K27) K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) BF2) E111) EB4) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, BF2) E111) EB4) K01) K02)
Ausführungen mit K27) K97)
kleinsten Serienreifen
245/..)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 13 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10)
(W213, Limousine) N235) T95) A11) BF3) E111a) EB5) K01)
225/45R18 M+S
T95) W235)
235/45R18
N245)
235/45R18 M+S
W245)
245/40R18
K04) N255) T97)
245/40R18 M+S
K04) T97)
245/45R18
K04) N255)
245/45R18 M+S
K04)
255/40R18
K04) N265)
255/45R18
GA2) K04) K133) N265)
HL 245/40R18
K04) N255)
HL 245/40R18 M+S
K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 14 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10)
(S213, Kombi) N235) T95) A11) BF3) EB5) K01)
225/45R18 M+S
T95) W235)
235/45R18
N245) T98)
235/45R18 M+S
T98) W245)
245/45R18
K04) N255)
245/45R18 M+S
K04)
255/40R18
K04) N265) T99)
255/45R18
GA2) K04) K133) N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 225/55R18 A01) bis A10)
M00) N235) BF3) K01) K02) K120)
225/55R18 M+S
M00)
235/55R18
245/50R18
255/50R18
265/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/60R18 A01) bis A10)
GLS BF3) EF0) ER1) K01) K02)
(Ausführungen ohne
serienmäßige
Radhausverbreiterung)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 15 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/60R18 A01) bis A10)
GLS BF3) EF0) ER1) K01) K04)
(Ausführungen mit
serienmäßiger
Radhausverbreiterung
und Serienreifen
295/40R21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 245/45R18 A01) bis A10)
BF2) EB6) K01) K04) K118)
K119) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 245/45R18 M+S A01) bis A10)
BF2) K01) K04) K118)
K119) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 225/55R18 A01) bis A10)
(H247) M00) N235) A11) BF2) K01) K02) K120)
235/55R18
245/50R18
255/50R18
275/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 16 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 225/55R18 A01) bis A10)
(X247) M00) N235) BF2) K01) K02) K120)
235/55R18
245/50R18
255/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)
(X253, ohne A94) A11) BF3)
Verbreiterung)
245/55R18
A01) A94) K01)
255/55R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A94) N245) A11) BF3)
235/60R18 M+S
A94)
245/55R18
A01) A94) K01) N255)
245/55R18 M+S
A01) A94) K01)
255/55R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF3) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 17 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 A02) bis A10)
(C253, ohne A94) A11) BF3)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 245/55R18
A01) K01)
255/55R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/55R18 A02) bis A10)
(C253, mit A94a) N245) A11) BF3)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/55R18 M+S
A94a)
235/60R18
A94a) N245)
235/60R18 M+S
A94a)
245/55R18
A01) K01) N255)
245/55R18 M+S
A01) K01)
255/55R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF3) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 18 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)
(X254, ohne A11e) A94) BF3) EB9)
Verbreiterung, Mild- 235/60R18 M+S
Hybrid)
245/55R18
A01) K01) K04)
245/55R18 M+S
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A01) bis A10)
A94) K02) A11e) BF3) EB9)
235/60R18 M+S 255/55R18 M+S A01) bis A10)
A94) K02) A11e) BF3) EB9)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 198 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)
(X254, mit Verbreiterung, A11e) A94) BF3) EB9)
Mild-Hybrid) 245/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A94) A11e) BF3) EB9)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10)
K04) N245) BF3) K01)
245/55R18
K02) N255)
245/60R18
G5M) K02) N255)
255/55R18
K02)
265/55R18
G5M) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 19 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 A02) bis A10)
Heckantrieb N245) A11) BF3) E97a)
(W221)
235/45R18 M+S
W245)
245/45R18
A01) K01) N255)
245/45R18 M+S
A01) K01) W255)
255/45R18
A01) K01) N265)
255/45R18 M+S
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
N245) N265) A11) BF3) E97a) V00)
245/45R18 265/45R18 A01) bis A10)
K01) N255) K83) N275) A11) BF3) E97a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 A02) bis A10)
MATIC N245) BF3) E97a) EF0)
(W221)
235/45R18 M+S
245/45R18
A01) K01) N255)
245/45R18 M+S
A01) K01)
255/45R18
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 20 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) A01) K03) N255) A11) BF3) E98b) EB7) EB8)
245/50R18 M+S
A01) K03)
255/45R18
N265)
255/45R18 M+S
265/45R18
A01) K03) N275)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio A01) K03) BF3) EB7)
(C217, A217)
255/45R18
A94)
265/45R18
A01) A94a) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380 Mercedes SL 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(Baureihe R230) BF6) E114) EF0)
225/45R18 M+S
235/35R18 M+S
G1R)
235/40R18 M+S
245/35R18 M+S
G1R)
245/40R18 M+S
255/35R18
N265)
255/40R18
N265)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 21 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
230 AMG e1*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
368 bis 386 Mercedes SL63 AMG, 255/40R18 M+S A02) bis A10)
SL65 AMG BF6) E114) EF0)
(Baureihe R230)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335 Mercedes SL 255/40R18 A02) bis A10)
(Baureihe R231) A94a) BF2) E114a) E115)
N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 215/40R18 A02) bis A10)
N225) BF2)
225/35R18
A94)
225/40R18
A01) K97)
235/35R18
A01) K03)
235/40R18
A01) G01) K03) K25) K97) K102) K103)
K104)
245/35R18
A01) K01) K25) K97) K103) K104)
255/30R18
A01) K01)
255/35R18
A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R18 255/30R18 A02) bis A10)
BF2) V00)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K97) K103) K104) BF2) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K97) K28) K103) K104) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 22 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S A01) bis A10)
K03) BF2)
235/40R18 M+S
K03) K25) K97) K102) K103) K104)
245/35R18 M+S
K01) K25) K97) K103) K104)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 215/40R18 A02) bis A10)
N225) BF2)
225/35R18
A94)
225/40R18
A01) K97)
235/35R18
A01) K03)
235/40R18
A01) G01) K03) K25) K97) K102) K103)
K104)
245/35R18
A01) K01) K25) K97) K103) K104)
255/30R18
A01) K01)
255/35R18
A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R18 255/30R18 A02) bis A10)
BF2) V00)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K97) K103) K104) BF2) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K97) K28) K103) K104) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 23 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A01) bis A10)
K03) BF2)
235/40R18 M+S
K03) K25) K97) K102) K103) K104)
245/35R18 M+S
K01) K25) K97) K103) K104)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 24 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
Zubehörkit: ZP50742
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
Zubehörkit: ZP50742
Anzugsmoment: 120 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 25 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 120 Nm
E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten
f. Tacho u. Drehzahl).
E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
"S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Faustsattel Kennz. Lucas 288/25 mit belüfteter Scheibe Ø288x25 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 26 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 305x28 mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø344x32 mm
EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm
EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm
EB6) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW 295x28 3382/C mit belüfteter Scheibe
Ø295x28 mm
EB7) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø342x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
EB8) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
EB9) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Faustsattel Kennz. MN4.46 370x36 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø370x36 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 360x26 ZF mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 27 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 285/30R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 28 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
• die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
auszustellen,
• die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen,
• die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.
K75) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte auf
eine Restbreite von ca. 5 mm abzuschleifen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett
um- und eng anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen.
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe
um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 29 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
Blechradhauskante anzupassen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
mm zu kürzen.
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 30 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-N0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 31 / 31
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1a mit den Seiten 1-31 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 27.11.2023