Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 1 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R9805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R9805.073
Radausführungskennz.: 65R9805.073
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 925 kg
Reifenabrollumfang: 2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 130 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm ZPS5X3265 110 Nm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm ZPS5X3265 120 Nm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 150 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310 Mercedes A-Klasse AMG 235/35R19 M+S A01) bis A10)
A 45, AMG A 45 S BF1) K01) K04) K14) K23)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 2 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, N225) T85) BF2) E66)
W203 bis
e1*98/14*0139*13, S203 245/30R19
bis e1*98/14*0158*10, A01) K03) K56) T89)
außer AMG-Modelle)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203CL e1*98/14*0159*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 245/30R19 A01) bis A10)
(W203 bis BF2) E66) K03) K56)
e1*98/14*0139*13,
S203 bis
e1*98/14*0158*10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10)
Coupe BF2) E66)
(bis e1*98/14*0159*10) 245/30R19
A01) K03) K56)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, N225) T85) BF2) E67)
W203 ab
e1*98/14*0139*14, 225/35R19
S203 ab T88)
e1*98/14*0158*11, außer
AMG-Modelle) 245/30R19
A01) K56) T89)
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Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203CL e1*98/14*0159*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 225/35R19 A02) bis A10)
(W203 ab T88) BF2) E67)
e1*98/14*0139*14,
S203 ab 245/30R19
e1*98/14*0139*15) A01) K56)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10)
Coupe, CLC N225) T85) BF2) E67)
(ab e1*98/14*0159*11)
225/30R19
T84)
225/35R19
245/30R19
A01) K56)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio N235) T88) A11) BF1) E110a) K01)
A205)
225/35R19 M+S
T88)
225/40R19
K122) K132) N235)
225/40R19 M+S
K122) K132)
235/35R19
K132) N245)
235/35R19 M+S
K132)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 4 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S A01) bis A10)
AMG BF1) K01) K122) K132)
(Coupe C205, Cabrio
A205)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, W205) N235) T88) A11) BF1) E103) EF0) K01)
K04)
225/35R19 M+S
T88)
225/40R19
GAZ) K122) N235) T93)
225/40R19 M+S
GAZ) K122) T93)
235/35R19
N245) T91)
235/35R19 M+S
T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S A01) bis A10)
AMG BF1) K01) K122)
(Limousine, W205)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 5 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A01) bis A10)
(Kombi, S205) GCW) K122) N235) T93) A11) BF1) E103) K01) K04)
225/40R19 M+S
GCW) K122) T93)
235/35R19
GCT) N245) T91)
235/35R19 M+S
GCT) T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S A01) bis A10)
AMG BF1) K01) K122)
(Kombi, S205)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Mercedes CLK 225/35R19 A02) bis A10)
(mit und ohne A94) BF3) T88)
Sportpaket) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
N225) T85) BF3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
209 AMG e1*2001/116*0402*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 354 Mercedes CLK, CLK 225/35R19 A02) bis A10)
55 AMG, CLK 63 AMG N235) A94) BF3) T88)
225/35R19 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 6 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) BF1) EF0)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/45R17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R19 M+S A02) bis A10)
T93) A11) A94) BF4)
245/40R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; G5C) N235) T88) BF1) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/35R19
in 16Zoll oder 17Zoll) G4Y) K04) K15) N245) T91)
245/30R19
K04) K15) N255) T89)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K01) N235) T88) K04) K15) N255) BF1) V00)
T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245) BF1) K01) K04) K15)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/30R19
in 18Zoll) N255) T89)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 7 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF4)
Ausführungen mit 235/40R19
kleinsten Serienreifen
ab 225/..) 245/35R19
245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF4) N255)
Ausführungen mit 245/40R19
kleinsten Serienreifen
ab 245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211 AMG e1*2001/116*0397*..
211K e1*2001/116*0213*..
211K AMG e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 245/35R19 M+S A02) bis A10)
AMG BF1) EF0) T93)
(Limousine, Kombi)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(W212, Limousine, T88) A11) BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/35R19
in 16Zoll) K04) T91)
245/35R19
K04) K27) K97)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 8 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A01) bis A10)
(W212, Limousine, BF1) E111) K01) K04) K27)
Ausführungen mit K97)
kleinsten Serienreifen
in 17Zoll oder 18Zoll)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 9 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 215/45R19 A02) bis A10)
(W213, Limousine) N225) T94) A11) BF4) E111a)
215/45R19 M+S
T94) W225)
225/40R19
A01) K03) N235) T93)
225/40R19 M+S
A01) K03) T93) W235)
225/45R19
A01) GEE) K03) N235) T96)
225/45R19 M+S
A01) GEE) K03) T96) W235)
235/40R19
A01) K01) N245) T95)
235/40R19 M+S
A01) K01) T95) W245)
245/35R19
A01) K01) N255) T93)
245/35R19 M+S
A01) K01) T93)
245/40R19
A01) K01) N255)
245/40R19 M+S
A01) K01)
HL 245/40R19
A01) K01) N255)
HL 245/40R19 M+S
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R19 245/35R19 A02) bis A10)
N225) T90) N255) T93) A11) BF4) E111a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 10 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A01) bis A10)
(S213, Kombi) GEE) K03) N235) T96) A11) BF4)
225/45R19 M+S
GEE) K03) T96) W235)
235/40R19
K01) N245) T95)
235/40R19 M+S
K01) T95) W245)
245/40R19
K01) N255) T98)
245/40R19 M+S
K01) T98)
HL 245/40R19
K01) N255)
HL 245/40R19 M+S
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 A01) bis A10)
Terrain BF4) K134)
245/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2EW e1*2018/858*00213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 225/50R19 A02) bis A10)
(W214, Limousine) A11) B99) BF4) E134) EF0)
235/45R19
245/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 11 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES e1*2018/858*00214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 280 Mercedes E-Klasse 225/50R19 A02) bis A10)
(S214, Kombi) A11) B99) BF4) EF0)
235/45R19
245/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 225/50R19 A01) bis A10)
K120) N235) BF4) K01) K02)
235/45R19
245/45R19
K120)
255/45R19
K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQE 235/50R19 A01) bis A10)
(V295, ohne und mit BF4) E130) EF0) K01) K02)
Hinterachslenkung bis 245/45R19
5°, SA Code 201, nicht
für AMG) 255/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQE 235/50R19 A01) bis A10)
(V295, BF4) E130a) EF0) K01) K02)
Hinterachslenkung 10°, 245/45R19
SA Code 216, nicht für
AMG) 255/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 12 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/55R19 A01) bis A10)
GLS ER2) BF4) EF0) K01) K02)
(Ausführungen ohne
serienmäßige 275/50R19
Radhausverbreiterung) ER3)
275/55R19
ER1) K112) K113)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/55R19 A01) bis A10)
GLS ER2) BF4) EF0) K01)
(Ausführungen mit
serienmäßiger 275/50R19
Radhausverbreiterung ER3) K04)
und Serienreifen
295/40R21) 275/55R19
ER1) K04) K112) K113)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A01) bis A10)
BF1) K118)
235/40R19
K01) K120)
245/40R19
K01) K119) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S A01) bis A10)
BF1) K118)
245/40R19
K01) K119) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 13 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 225/50R19 A01) bis A10)
(H247) N235) A11) BF1) K01) K02) K120)
245/45R19
255/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 225/50R19 A01) bis A10)
(X247) N235) BF1) K01) K02) K120)
245/45R19
255/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10)
(X253, ohne A94) A11) BF4)
Verbreiterung)
235/55R19
245/50R19
A94)
255/50R19
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 14 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A94) N245) A11) BF4)
235/50R19 M+S
A94)
235/55R19
N245)
235/55R19 M+S
245/50R19
A94) N255)
245/50R19 M+S
A94)
255/50R19
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
A11) BF4)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/50R19 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG A94a) BF4)
Coupe
(X253, C253) 235/55R19 M+S
245/50R19 M+S
255/45R19 M+S
255/50R19 M+S
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A02) bis A10)
BF4)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 15 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
204X AMG e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375 Mercedes GLC 63 235/55R19 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 63S AMG, A94) BF4)
GLC 63 AMG Coupe,
GLC 63S AMG Coupe
(X253, C253)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10)
(C253, ohne A94) A11) BF4)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/55R19
245/50R19
255/50R19
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
A11) BF4) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 16 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10)
(C253, mit A94a) N245) A11) BF4)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/50R19 M+S
A94a)
235/55R19
N245)
235/55R19 M+S
245/50R19
N255)
245/50R19 M+S
255/50R19
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
A11) BF4)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 235/55R19 A02) bis A10)
(X254, ohne A11e) A94) BF4)
Verbreiterung, Mild- 235/55R19 M+S
Hybrid)
245/50R19
A01) K03)
245/50R19 M+S
A01) K03)
255/50R19
A01) K01) K04)
255/50R19 M+S
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A01) bis A10)
A94) K04) A11e) BF4)
235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A01) bis A10)
A94) K04) A11e) BF4)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 17 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 198 Mercedes GLC 235/55R19 A02) bis A10)
(X254, mit Verbreiterung, A11e) A94) BF4)
Mild-Hybrid) 245/50R19
255/50R19
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
A94) A11e) BF4)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 Mercedes EQC 235/55R19 A01) bis A10)
N245) BF4) K01)
235/55R19 M+S
W245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A01) bis A10)
K01) BF4)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 235/55R19 A01) bis A10)
K04) N245) BF4) K01)
245/50R19
K04) N255)
245/55R19
G5K) K04) N255)
255/50R19
K02)
265/50R19
G5M) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 18 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 A02) bis A10)
Heckantrieb T95) A11) BF4) E97a)
(W221)
235/45R19
245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19 A02) bis A10)
MATIC T95) BF4) E97a)
(W221)
235/45R19
245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) A11) BF4) E98b)
245/45R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/50R19 A02) bis A10)
(W223, mit N245) A11) BF4) E130) EF0)
Hinterachslenkung bis
4,5°) 245/45R19
A94) N255)
255/45R19
A94a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 19 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/45R19 A02) bis A10)
(W223, mit A94) N245) T99) A11) BF4) EF0)
Hinterachslenkung bis
10°) 235/50R19
N245)
245/45R19
A94) N255)
255/45R19
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 235/55R19 A02) bis A10)
(V297, A94a) BF4) E134a)
Hinterachslenkung
4,5° SA Code 201) 245/50R19
A94a)
255/50R19
A01) A94a) K04)
265/50R19
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 235/55R19 A02) bis A10)
(V297, A94a) BF4) E130a)
Hinterachslenkung 10°
SA Code 216) 245/50R19
A94a)
255/50R19
A01) A94a) K04)
265/50R19
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 20 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 215/35R19 A02) bis A10)
A94a) N225) BF1)
225/30R19
A94a)
225/35R19
G1R)
245/30R19
A01) K01) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K03) K25) K102) K103) K104) BF1) K97)
245/30R19 M+S
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne Flap an BF3) N225)
Hinterachse) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
N225) K04) BF3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Flap BF3) E116) N225)
an HA) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/35R19 245/30R19 A02) bis A10)
N225) BF3) E116) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 21 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10)
A94a) N225) BF1)
225/30R19
A94a)
225/35R19
G1R)
235/35R19
A01) G01) K03) K25) K97) K102) K103)
K104)
245/30R19
A01) K01) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K03) K25) K102) K103) K104) BF1) K97)
245/30R19 M+S
K01)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 22 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B99) Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 23 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
Zubehörkit: ZPS5X3265
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
Zubehörkit: ZPS5X3265
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 150 Nm
E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten
f. Tacho u. Drehzahl).
E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 24 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1840 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 25 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 26 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
• die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
auszustellen,
• die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen,
• die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe
um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
Blechradhauskante anzupassen.
K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
befindliche Blechsteg umzulegen,
• das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
• die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller
zu versetzen.
K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 27 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
mm zu kürzen.
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an
das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 28 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 29 / 29
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1b mit den Seiten 1-29 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.02.2024