Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      1 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     FMI081980
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Fondmetal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               47 5112R
Radausführungskennz.:                                       PCD 5112R
Radgröße:                                                    8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                            47 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          775 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm             130 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm             150 Nm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
176                         e1*2007/46*0928*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155    Mercedes A-Klasse     215/35R19                                A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur                                             BF1) E93) E100) N225) T85)
              zulässig an
              Fahrzeugausführungen
              ab EG-
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2001/116*0470*04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      2 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160   Mercedes A-Klasse         225/35R19                          A02) bis A10)
              (Frontantrieb und Allrad;                                    BF1) E95) E100) N235)
              Beim Typ 245G nur
              zulässig an
              Fahrzeugausführungen
              ab EG-
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2001/116*0470*04)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                         e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes A-Klasse     215/35R19                              A02) bis A10)
              (Kompaktlimousine 5- N225) T85)                              A11) BF1)
              türig)
                                    215/35R19 M+S
                                    T85) W225)

                                       225/35R19
                                       T88)

                                       235/35R19


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                          e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes A-Klasse      215/35R19                             A02) bis A10)
              (Limousine 4-türig)    N225) T85)                            A11) BF1)

                                       215/35R19 M+S
                                       T85) W225)

                                       225/35R19
                                       T88)

                                       235/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      3 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                        e1*2001/116*0470*..
246                         e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155    Mercedes B- Klasse    215/35R19                              A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur    N225) T85)                             BF1) E100)
              zulässig an
              Fahrzeugausführungen 225/35R19
              ab EG-
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2001/116*0470*04)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                         e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
65            Mercedes B-Klasse      225/40R19                             A02) bis A10)
              electric drive                                               BF1)
                                     235/35R19


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                          e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes B-Klasse      225/35R19                             A02) bis A10)
              (Ausführungen mit                                            A11) BF1) T88)
              Verbundlenker-
              Hinterachse)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes B-Klasse     225/35R19                              A02) bis A10)
              (Ausführungen mit                                            A11) BF1) T88)
              Mehrlenker-
              Hinterachse)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      4 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245   Mercedes C-Klasse     225/35R19                                A02) bis A10)
              (Coupe C205, Cabrio   A94) N235) T88)                          A11) BF1) E110a)
              A205)
                                    225/35R19 M+S
                                    A94) T88)

                                     225/40R19
                                     N235)

                                     225/40R19 M+S

                                     235/35R19
                                     A94) N245)

                                     235/35R19 M+S
                                     A94)

                                     245/35R19

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     225/40R19           245/35R19           A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1) E110a)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245    Mercedes C-Klasse     225/35R19                                A02) bis A10)
              (Limousine, W205)     A94) N235) T88)                          A11) BF1) E103) EF0)

                                     225/35R19 M+S
                                     A94) T88)

                                     225/40R19
                                     A94a) GAZ) N235) T93)

                                     225/40R19 M+S
                                     A94a) GAZ) T93)

                                     235/35R19
                                     A94) N245) T91)

                                     235/35R19 M+S
                                     A94) T91)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     225/40R19           245/35R19           A02) bis A10)
                                                         T93)                A11) BF1) E103) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      5 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245    Mercedes C-Klasse     225/40R19                                 A02) bis A10)
              (Kombi, S205)         A94a) GCW) N235) T93)                     A11) BF1) E103)

                                     225/40R19 M+S
                                     A94a) GCW) T93)

                                     235/35R19
                                     A94) GCT) N245) T91)

                                     235/35R19 M+S
                                     A94) GCT) T91)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      225/40R19           245/35R19           A02) bis A10)
                                                          T93)                A11) BF1) E103) GCT)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
117                         e1*2007/46*1007*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155    Mercedes CLA-Klasse 215/35R19                                   A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)    N225) T85)                                BF1) E93a) E100)

                                     225/35R19


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                         e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160   Mercedes CLA-Klasse 225/35R19 M+S                               A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi;                                              BF1) E95a)
              Serie auch 235/40R18 ) 245/30R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                        e1*2001/116*0470*..
245G AMG                    e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280   Mercedes CLA-         225/35R19 M+S                             A02) bis A10)
              Klasse CLA 45 AMG     T88)                                      BF1)
              (Limousine, Kombi)
                                    245/30R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      6 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes CLA-Klasse 225/35R19                                A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                           A11) BF1) T88)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
225           Mercedes CLA 35 AMG 235/35R19                                A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                           BF1)
                                    245/30R19

                                      245/35R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310   Mercedes CLA 45 AMG , 225/40R19 M+S                          A02) bis A10)
              CLA AMG 45 S          A94a)                                  BF1) EB1)
              (Limousine, Kombi)
                                    235/35R19 M+S
                                    A94a)

                                      245/35R19 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
212G                          e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225   Mercedes E-Klasse       235/35R19                            A02) bis A10)
              (W212, Limousine,                                            A11) BF1) E111) EB2) T91)
              Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen
              in 16Zoll)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      7 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
212                         e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270   Mercedes E-Klasse     225/40R19                                A02) bis A10)
              (W213, Limousine)     N235) T93)                               A11) A94) BF2) E111a)
                                                                             EB3) EB4) EB5) ER1)
                                     225/40R19 M+S
                                     T93) W235)

                                     225/45R19
                                     GEE) N235) T96)

                                     225/45R19 M+S
                                     GEE) T96) W235)

                                     235/40R19
                                     N245) T95)

                                     235/40R19 M+S
                                     T95) W245)

                                     245/35R19
                                     N255) T93)

                                     245/35R19 M+S
                                     T93)

                                     245/40R19
                                     N255)

                                     245/40R19 M+S

                                     HL 245/40R19
                                     N255)

                                     HL 245/40R19 M+S

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     215/40R19           245/35R19           A02) bis A10)
                                     N225) T90)          A94) N255) T93)     A11) BF2) E111a) EB3)
                                                                             EB4) EB5) ER1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      8 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                        e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270   Mercedes E-Klasse     225/45R19                              A02) bis A10)
              (S213, Kombi)         GEE) N235) T96)                        A11) A94) BF2) EB3) EB4)
                                                                           EB5) ER1)
                                     225/45R19 M+S
                                     GEE) T96) W235)

                                     235/40R19
                                     N245) T95)

                                     235/40R19 M+S
                                     T95) W245)

                                     245/40R19
                                     N255) T98)

                                     245/40R19 M+S
                                     T98)

                                     HL 245/40R19
                                     N255)

                                     HL 245/40R19 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139    Mercedes EQA, EQB     235/45R19                              A02) bis A10)
                                                                           A93a) BF2)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes GLA          225/50R19                              A02) bis A10)
              (H247)                N235)                                  A11) BF1)

                                     245/45R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 310   Mercedes GLA 35 AMG, 235/45R19                               A02) bis A10)
              GLA 45 AMG, GLA 45                                           A11a) A94) BF1) EB1)
              S AMG                 235/50R19
              (H247)
                                    245/45R19

                                     255/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      9 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes GLB          225/50R19                               A02) bis A10)
              (X247)                N235)                                   BF1)

                                     245/45R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
225           Mercedes GLB 35 AMG 235/45R19                                 A02) bis A10)
              (X247)                                                        A11a) A94) BF1)
                                    235/50R19

                                     245/45R19

                                     255/45R19


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      10 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980



A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als
       (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      11 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die
      mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
       mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø360x36 mm

EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter
          Scheibe Ø360x36 mm

EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø360x36 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GAZ)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
       225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      12 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min.
     einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54094 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001219-C0-072
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      13 / 13
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI081980


T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 6b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
FMI081980 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 14.02.2024
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen