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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 BC1b
               Seite :                      1/7
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    GT5-9521
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
               Montageposition:                                        Vorderachse **)
               Radausführung:                                                 D3
               Radausführungskennz.:                                    GT5-9521, D3
               Radgröße:                                                  9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           22 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
§22 55237*02




               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         950 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
               Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) an der Hinterachse
               zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp GT5-
               10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP018       150 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP018      180 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 BC1b
               Seite :                      2/7
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9½Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                    ET22              ET19
               270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 265/35R21           265/35R21                                 A01) bis A10)
                             GLC 43 AMG Coupe       K01)                                                        BF1)
                             (X253, C253)           275/35R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1)
                                                    245/40R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    255/40R21         285/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
§22 55237*02




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9½Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                    ET22              ET19
               350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 265/35R21           265/35R21                                 A02) bis A10)
                             GLC 63S AMG, GLC                                                                   BF1)
                             63 AMG Coupe, GLC      265/40R21         265/40R21                                 A02) bis A10)
                             63S AMG Coupe                                                                      BF1)
                             (X253, C253)           275/35R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1)
                                                    285/35R21         285/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1)
                                                    245/40R21         275/35R21                                 A02) bis A10)
                                                                                                                BF1)
                                                               245/40R21               315/30R21                A01) bis A10)
                                                                                                                BF1)
                                                               255/40R21               285/35R21                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1)
                                                               265/35R21               305/30R21                A01) bis A10)
                                                                                                                BF1)
                                                               265/40R21               295/35R21                A01) bis A10)
                                                                                                                BF1)
                                                               275/35R21               315/30R21                A01) bis A10)
                                                               K01)                                             BF1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 BC1b
               Seite :                      3/7
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9½Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                    ET22              ET19
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 265/35R21             265/35R21                                 A01) bis A10)
                             (C253, mit             K01)                                                        A11) BF1)
                             Radhausverbreiterungen 275/35R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                             an Achse 2)            K01)                                                        A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
                                                     Vorderachse      Hinterachse
§22 55237*02




               (kW)
                                                     9½Jx21H2,        10½Jx21H2,
                                                     ET22             ET19
               120 bis 270   Mercedes GLC            275/35R21        275/35R21                                 A01) bis A10)
                             (X254, ohne             K01)                                                       A11e) BF1)
                             Verbreiterung, Mild-    275/35R21 M+S    275/35R21 M+S                             A01) bis A10)
                             Hybrid)                 K01)                                                       A11e) BF1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     9½Jx21H2,        10½Jx21H2,
                                                     ET22             ET19
               120 bis 198   Mercedes GLC            275/35R21        275/35R21                                 A01) bis A10)
                             (X254, mit              K01)                                                       A11e) BF1)
                             Verbreiterung, Mild-    275/35R21        315/30R21                                 A01) bis A10)
                             Hybrid)                 K01)                                                       A11e) BF1) V00)
                                                     275/35R21        HL 315/30R21                              A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11e) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 BC1b
               Seite :                      4/7
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                        e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      9½Jx21H2,        10½Jx21H2,
                                                      ET22             ET19
               145 bis 185   Mercedes GLC             265/35R21        305/30R21                                A01) bis A10)
                             (X254, mit               K01)                                                      A11f) BF1) V00)
                             Verbreiterung, Plug-in- 275/35R21         315/30R21                                A01) bis A10)
                             Hybrid)                  K01)                                                      A11f) BF1) V00)
                                                      275/35R21        HL 315/30R21                             A01) bis A10)
                                                      K01)                                                      A11f) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
§22 55237*02




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9½Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                    ET22              ET19
               145           Mercedes EQC           245/40R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    245/40R21         315/30R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    255/40R21         285/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    265/35R21         305/30R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    265/40R21         295/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    275/35R21         305/30R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    275/35R21         315/30R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 BC1b
               Seite :                      5/7
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                         e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9½Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                    ET22              ET19
               410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 265/35R21           265/35R21                                 A01) bis A10)
                             AMG 63S                K01)                                                        BF1) E108)
                                                    275/35R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) E108)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EAMG                      e1*2007/46*1878*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
§22 55237*02




               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9½Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                    ET22              ET19
               270 bis 470   Mercedes AMG GT        255/35R21 M+S     295/30R21 M+S                             A02) bis A10)
                             (X290)                 W265)                                                       A11) BF2) V00)
                                                    265/35R21 M+S     305/30R21 M+S                             A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) V00)
                                                               275/35R21 M+S           315/30R21 M+S            A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                        Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                        wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                        Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                        Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                        zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 BC1b
               Seite :                      6/7
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
§22 55237*02




                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

               A10)    Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                       ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                       unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)    Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11f)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                       Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: ZP018
                       Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: ZP018
                       Anzugsmoment: 180 Nm

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 BC1b
               Seite :                      7/7
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                      bis zu einer Achslast von 1870 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                      gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                      bis zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                      gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
§22 55237*02




                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage BC1b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ GT5-9521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 03.04.2024
						
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