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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 BC6
               Seite :                      1/3
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    GT5-9521
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
               Montageposition:                                        Vorderachse **)
               Radausführung:                                                 D3
               Radausführungskennz.:                                    GT5-9521, D3
               Radgröße:                                                  9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
§22 55237*02




               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
               Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) an der Hinterachse
               zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp GT5-
               10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP018       150 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 BC6
               Seite :                      2/3
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                         e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9½Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                    ET45              ET49
               140 bis 285   Mercedes ML-Klasse     265/40R21         265/40R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1)
                                                    275/35R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1)
                                                    275/40R21         275/40R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) G5K)
                                                    285/35R21         285/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (KBA-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
§22 55237*02




               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                        Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                        wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                        Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                        Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                        zulässig.

               A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                        die Radkontur hinausragen.

               A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 BC6
               Seite :                      3/3
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP018
                      Anzugsmoment: 150 Nm
§22 55237*02




               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G5K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               Die Anlage BC6 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ GT5-9521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 03.04.2024
						
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