GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell MSW51
Typ 19431
Radgröße 10JX20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
501 19431501 / Ø73,1-Ø66,45 5/112/66,45 26 1050 2410
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55016124, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
55308 , RADTYP 19430) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55309*00
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 55309
Herstellerzeichen MSW
Radtyp und Ausführung 19431 501
Radgröße 10JX20H2
Einpresstiefe ET 26
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 27 81720114
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 27 81720114
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 30 81720117
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG 270, 287 255/40R20 R03 A12 A14 A21
204X 270, 287 255/45R20 R03 R70 A56 V20 HA2
e1*2001/116* 270, 287 265/40R20 R03 S02
0480*18-.. 270, 287 265/45R20 A01 K3u R03
(FIN: W..253...) 270, 287 275/40R20 R03
GLC 43 AMG Coupé 270, 287 255/40R20 R03 A12 A14 A21
204X 270, 287 255/45R20 R03 R70 A56 Flh V20
e1*2001/116* 270, 287 265/40R20 R03 HA2 S02
0480*18-.. 270, 287 265/45R20 R03
(FIN: W..253...) 270, 287 275/40R20 R03
270, 287 285/40R20 R03
270, 287 295/35R20 R03
270, 287 295/40R20 R03
GLC-Coupé 100-243 255/40R20 R03 A12 A14 A21
204X 100-243 255/45R20 R03 R70 A57 Flh KMV
e1*2001/116* 100-243 265/40R20 R03 MpH V20
0480*18-.. 100-243 265/45R20 R03 HA2
(FIN: W..253...) 100-243 275/40R20 R03 S02
§22 55309*00
100-243 285/40R20 R03
100-243 295/35R20 R03
100-243 295/40R20 R03
GLC-Klasse 120-243 255/40R20 R03 A12 A14 A21
204X 120-243 255/45R20 R03 R70 A57 Cb1 MpH
e1*2001/116* 120-243 265/40R20 R03 V20 HA2 S02
0480*16-.. 120-243 265/45R20 A01 K3u R03
- mit AMG-Line 120-243 275/40R20 R03
Verbreiterungen
GLE 450 / 43 -AMG 270, 287 275/50R20 M+S R03 R70 A01 A12 A14
Coupé 270, 287 285/45R20 M+S R03 A21 A56 HA2
166 S03
e1*2007/46*
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE 500 Coupé 335 275/50R20 R03 R70 A01 A12 A14
166 335 285/45R20 R03 A21 A56 V20
e1*2007/46* 335 295/45R20 M+S R03 HA2 S03
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE 63/63s AMG 410, 430 275/50R20 M+S R03 R70 A01 A12 A14
Coupé 410, 430 285/45R20 M+S R03 A21 A56 V10
166, 166AMG HA2 S03
e1*2007/46*
0598*16-...;
e1*2007/46*
0826*07-..
(FIN: WDC292...)
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLE-Coupé 190-245 275/50R20 R03 R70 A01 A12 A14
166 190-245 285/45R20 R03 A21 A56 V20
e1*2007/46* 190-245 295/45R20 M+S R03 HA2 S03
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
SL 225-335 295/25R20 K2c K6i K8m R03 A01 A12 A14
230, 231 A21 V20 X36
e1*2007/46*0803*..; HA2 S01
e1*98/14*0169*19-23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55016124, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
55308 , RADTYP 19430) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
§22 55309*00
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
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Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 55309*00
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
Cb1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55016124, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 55308 , RADTYP 19430) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
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K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
§22 55309*00
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
V10 Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
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V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20
Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 13 255/45R20 285/40R20
Nr. 14 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 15 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 16 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 17 265/45R20 295/40R20
§22 55309*00
Nr. 18 265/50R20 295/45R20
Nr. 19 275/35R20 305/30R20
Nr. 20 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 21 275/45R20 305/40R20
Nr. 22 285/35R20 335/30R20
Nr. 23 285/40R20 325/35R20
Nr. 24 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X36 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 8. April 2024 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
Hersteller O.Z. Spa
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 8. April 2024
§22 55309*00
Pohl 00425839.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim