Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41,1
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKGG8BA411ED66 PCD112 ET41.1 ohne 66,6 810 2327 02/24
6
TKGG8BP411ED66 PCD112 ET41.1 ohne 66,6 810 2327 02/24
6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 55162*00
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TKGA KBA: 55164 Lochkreis: 5x112 ET: 60,5 oder
Radtyp: TKG8 KBA: 55160 Lochkreis: 5x112 ET: 52
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC75, KC99
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R2CW; R2CS; R2CLECA
Zubehör : OE-Schraube
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 212; (Baureihe W212)
Zubehör : OE-Schraube
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 639; 204; R2CLECA; 221; 212K; R2CW; 639/4; 245; 204 K;
639/2; 639/5; 207; 169; R2CS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Zubehör : OE-Schraube
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : 245G AMG; 176 AMG; F2CLA; 176; 117; 246; F2B; 245G; F2A
Zubehör : OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 117; 169; 176; 176 AMG; 204;
204 K; 207; 212K; 245; 245G; 245G AMG; 246
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2A; F2CLA
150 Nm für Typ : R2CLECA; R2CS; R2CW; 221; 639; 639/2; 639/4;
639/5
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 52J A 45 AMG;
215/45R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 11A; 24J; 26N; 26P; 12A; 51A; 7AC; 71C;
27H 71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O; 77E; 4B8
§22 55162*00
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
52J CLA Limousine; CLA
225/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; Shooting brake;
52J Kombilimousine;
235/40R18 11A; 246; 248; 26B; Limousine;
26J; 27H; 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 215/45R18 92 11A; 26B; 26N Limousine;
225/40R18 91 11A; 26B; 26J; 27I Allradantrieb;
225/45R18 91 11A; 26B; 26J; 27I Frontantrieb; inkl.
235/40R18 91 11A; 245; 248; 26B; Hybrid;
26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 215/45R18 89 11A; 26N; 26P Kombilimousine;
225/40R18 91 11A; 245; 26B; 26J; Allradantrieb;
27I Frontantrieb; inkl.
225/45R18 91 11A; 245; 26B; 26J; Hybrid;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 245; 26B; 26J; 12A; 51A; 7OK; 71C;
27I 71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74D
60 - 142 215/35R18 84W 11A; 22I; 24J; 24M
215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
176 e1*2007/46*0928*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 52J A 45 AMG;
215/45R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 11A; 24J; 26N; 26P; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
27H 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76O; 77E;
4B8
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 135 215/40R18 89W 11A; 248; 26P A-Klasse;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26N; 27H 71C; 71K; 721; 725;
235/40R18 91Y 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74D; 77E; 4B8
26N; 27H
§22 55162*00
245/35R18 92Y 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H
155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse, A 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 AMG e1*2007/46*1163*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 52J A 45 AMG;
215/45R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 11A; 24J; 26N; 26P; 12A; 51A; 7AC; 71C;
27H 71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 88 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 92 11A; 248; 26B; 26N nicht Natural Gas
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric
26N Drive; Kombi;
245/35R18 88 11A; 248; 27H; 5FE; Allradantrieb;
57F; 570 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
7BU; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 77E;
FKA; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 65 215/45R18 89 B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 91 electric drive; Kombi;
225/40R18 92 Frontantrieb;
225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 52J A 45 AMG;
215/45R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 11A; 24J; 26N; 26P; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
27H 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76O; 77E;
4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 215/40R18 89W 11A; 248; 26P A-Klasse;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26N; 27H 71C; 71K; 721; 725;
235/40R18 91Y 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74D; 77E; 4B8
26N; 27H
245/35R18 92Y 11A; 24J; 244; 26B;
§22 55162*00
26N; 27H
155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J;
CLA; Sportfahrwerk;
52J CLA Limousine; CLA
225/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; Shooting brake;
52J Kombilimousine;
235/40R18 11A; 246; 248; 26B; Limousine;
26J; 27H; 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76O; 77E;
4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
570 CLA Limousine; CLA
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Shooting brake;
26B; 26J Kombilimousine;
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 570 12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76O; 77E;
FKA; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 248; 26P; 570 CLA; nicht
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Sportfahrwerk; CLA
26B; 26N Limousine; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26N Kombilimousine;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 27H; Limousine;
5FE; 57F; 570 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76O; 77E;
FKA; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 92 11A; 248; 26B; 26N nicht Natural Gas
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric
26N Drive; Kombi;
245/35R18 88 11A; 248; 27H; 5FE; Allradantrieb;
57F; 570 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
7BU; 71C; 71K; 721;
§22 55162*00
725; 73C; 74D; 77E;
FKA; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 11A; 26B; 26J CLA; CLA Limousine;
225/40R18 92 GA2; 11A; 26B; 26J CLA Shooting brake;
235/35R18 90 11A; 246; 26B; 26J; Kombilimousine;
27H Limousine;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 248; 27H; Allradantrieb;
57F; 570 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76O; 77E;
FKA; 4B8
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26P GLA-KLASSE;
225/60R18 100 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 24J; 24M; 26B Frontantrieb; inkl.
235/55R18 100 11A; 24J; 24M; 26B Hybrid;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B 12A; 51A; 7OK; 71C;
245/55R18 103 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B 74D; 76O
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/45R18 95 11A; 245; 248; 26B; B-Klasse;
26N; 27I Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
Mehrlenkerhinterachse;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/55R18 100 11A; 24J; 24M; 26B GLB-KLASSE;
245/55R18 103 11A; 24J; 24M; 26B Allradantrieb;
255/50R18 102 11A; 24J; 24M; 26B Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
§22 55162*00
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95 GB5; 57E; 58W; nicht All-Terrain;
KC75 nicht C 300 e; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76A; 76O;
FKA
R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 150 235/45R18 97 12I All-Terrain;
245/45R18 100 124 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PI; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 46
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95 12Q; 5HR; KC75 nicht All-Terrain;
235/45R18 97 11A; 12A; 26P nicht C 300 e; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PI; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 150 235/45R18 97 12I All-Terrain;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PI; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95 GB5; 57E; 58W; nicht C 300 e; nicht
KC75 C 300 e 4MATIC; nicht
C 400 e 4MATIC; nicht
C 300 de; nicht C 300
§22 55162*00
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76A; 76O;
FKA
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95 12Q; 5HR; KC75 nicht C 300 e; nicht
235/45R18 97 11A; 12A; 26P C 300 e 4MATIC; nicht
C 400 e 4MATIC; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PI; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 68B; 68T; KC75 Nur Baureihe 204;
235/40R18 95 11A; 24J; 24M Limousine;
245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 77E;
FKA; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/45R18 95Y YBG; 11A; 26P; 5HR; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. KC75 Cabrio;
235/40R18 95Y 11A; 26N; 26P; 5HR; Kombilimousine; Coupe;
6B2; 67B; KC75 Limousine;
235/45R18 98 YAR; 11A; 26N; 26P; Allradantrieb;
6B3; KC75 Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O;
77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24J; 26P bis
115 - 225 225/40R18 92 GA2; 11A; 26P; 68B; e1*2001/116*0431*36;
KC75 Coupe; Heckantrieb;
235/35R18 90Y 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24J; 26P 12A; 51A; 7AC; 7BU;
245/35R18 92 GA2; 11A; 27I; 57F 7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 77E;
FKA; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 26P; 67O; KC75 Nur Baureihe 205;
§22 55162*00
204 K e1*2001/116*0457*.. Cabrio;
235/40R18 95Y 11A; 26N; 26P; 6B2; Kombilimousine; Coupe;
KC75 Limousine;
235/45R18 94Y YAR; 11A; 26N; 26P; Allradantrieb;
6B3; KC75 Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O;
77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 GAX; GA2; KC75 Nur Baureihe 204; Nur
235/40R18 91 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine;
245/35R18 GA2; 11A; 24M; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F 12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 77E;
FKA; 4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y KC75 bis
235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M; Kombi; Heckantrieb;
57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7PH;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 77E; FKA;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 95V GAX; GA2; KC75 Nur 4-MATIC; bis
235/40R18 95V 11A; 21P; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 11A; 22I; 22M; Kombi;
24M; 5GM; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7PH;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 77E; FKA;
4B8
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 225/45R18 M+S 11A; 26N; 27I; 52J AMG CLA 35; Kombi;
235/40R18 91 11A; 24J; 26N; 27I Limousine;
245/40R18 93 11A; 24J; 24M; 26J; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 215/45R18 93 11A; 248; 26P Kombi; Limousine;
§22 55162*00
225/40R18 92 11A; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
225/45R18 95 11A; 248; 26P; 27I Frontantrieb; inkl.
235/40R18 95 11A; 245; 248; 26N; Hybrid;
26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26N; 12A; 51A; 7OK; 71C;
26P; 27I 71K; 721; 725; 73C;
245/40R18 93 11A; 24J; 244; 26B; 74D; 76O
26N; 27H; 27I
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 248; 26P; 570 CLA; nicht
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Sportfahrwerk; CLA
26B; 26N Limousine; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26N Kombilimousine;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 27H; Limousine;
5FE; 57F; 570 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76O; 77E;
FKA; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 10 von 46
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
570 CLA Limousine; CLA
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Shooting brake;
26B; 26J Kombilimousine;
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 570 12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76O; 77E;
FKA; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 145 - 190 245/45R18 96 GA9; 11A; 26P; 57E; nicht e-/de Modelle
KC99 (PHEV); Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
§22 55162*00
74D; 76A; 76O
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 145 - 190 245/45R18 96 11A; 26P; KC99 nicht e-/de Modelle
(PHEV); Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 245/40R18 97 11A; 21P AMG-Paket;
Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76T; 4B8
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
7MT; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76T;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 225/40R18 92Y 5GM; 51J Coupe; Heckantrieb;
225 235/40R18 95 GCO 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 4B8
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 95 GCO Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76T; 4B8
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/40R18 97Y Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55162*00
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76T; 4B8
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/50R18 101 11A; 24J; 248; 5KK V-Klasse; Vito; Vito
245/45R18 100 11A; 24J; 248; 5KA Tourer; Vito Mixto;
245/50R18 104 11A; 22Q; 241; 244; ab
246; 26P; 26V e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
255/45R18 103 11A; 24J; 248; 5LK ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo; EQV;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 75I; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 12 von 46
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y bis Mj.2013 (Baureihe
245/50R18 100W 221); Allradantrieb;
150 - 380 255/45R18 99Y GCU Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
7AA; 7AC; 7PH; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76O; 83A; 4B8
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24C; 24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 100 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 7AR; 71C;
255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A 71K; 721; 725; 73C;
74D
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247; bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 5KK; 54A e1*2007/46*0459*05;
L720 245/45R18 100 11A; 24C; 244; 247; bis
5KA e1*2007/46*0458*07;
70 - 190 255/45R18 103 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
§22 55162*00
54A Heckantrieb;
255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
5JK; 54A 12A; 51A; 7AR; 7FI;
190 235/50R18 101W 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
5KK; 54A 73C; 74D; 75I
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24C; 24D; 54A Heckantrieb;
245/45R18 100 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A 12A; 51A; 7AR; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247; bis
5KK; 54A e1*2007/46*0457*08;
245/45R18 100 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
5KA Heckantrieb;
70 - 190 255/45R18 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 7AR; 7BV;
255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
5JK; 54A 73C; 74D; 75I
190 235/50R18 101W 11A; 24C; 244; 247;
5KK; 54A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 235/50R18 101 11A; 24J; 248; 5KK V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R18 100 11A; 24J; 248; 5KA Tourer; Vito Mixto;
245/50R18 104 11A; 22Q; 241; 244; ab
246; 26P; 26V e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
255/45R18 103 11A; 24J; 248; 5LK ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 75I; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 55162*00
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
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MERCEDES Radtyp: TKGG
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkant en und Kunststoffinnenkotflügel über
§22 55162*00
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
§22 55162*00
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 55162*00
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstk ontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Ausz ug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55162*00
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 285/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
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5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
§22 55162*00
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 55162*00
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 55162*00
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 447 905 0500 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
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MERCEDES Radtyp: TKGG
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7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA2) Es sind die serienmäß igen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 55162*00
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröß e
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
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Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 275/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KC75) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TKG8 KBA: 55160 Lochkreis 5x112 ET: 52
KC99) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TKGA KBA: 55164 Lochkreis 5x112 ET: 60,5
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 55162*00
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Ant riebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55162*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55162*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55162*00
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55162*00
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55162*00
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55162*00
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 29 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55162*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/5
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0459*..
Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
§22 55162*00
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 31 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55162*00
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55162*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 350 20 VA
26N x = 250 y = 350 8 VA
27F x = 290 y = 350 25 HA
27H x = 290 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 33 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55162*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 34 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55162*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 35 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0458*..
Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
§22 55162*00
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 36 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55162*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 37 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*..
Handelsbez.: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
§22 55162*00
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 38 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55162*00
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 39 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55162*00
26J x = 325 y = 310 30 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 30 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 40 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55162*00
26J x = 300 y = 450 20 VA
26N x = 300 y = 450 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 41 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 330 VA
26P x = 240 y = 270 VA
27B x = 280 y = 285 HA
27I x = 230 y = 235 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55162*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 330 30 VA
26N x = 290 y = 330 8 VA
27F x = 280 y = 285 25 HA
27H x = 280 y = 285 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 42 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55162*00
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 43 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Mercedes
Fahrzeugtyp: 245G AMG
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1207*..
Handelsbez.: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55162*00
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
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Seite: 44 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CLECA
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00311*..
Handelsbez.: CLE-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 290 VA
26P x = 250 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55162*00
26N x = 300 y = 290 8 VA
26J x = 300 y = 290 30 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 45 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55162*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 55162
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.05.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 46 von 46
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55162*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.