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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                            Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                            ANTERA A107
               Typ                               A107 209
               Radgröße                          9JX20 EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/           Einpress-   Rad-    Abrollumfang
               führung                                               Lochkreis- (mm)/    tiefe       last    (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               A107902 A107 209 5X112 ET35 / ohne Ring               5/112/66,6          35          760     2280
               035154

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55803624, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55502 , RADTYP A107C 20105) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55495*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55495
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             A107 209...(s.o.)
               Radgröße                          9JX20 EH2+
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    28
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                    28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               E 63 AMG               386-410        255/30R20   R02 T92                         A01 A12 A16
               212, 212AMG                                                                       A18 A58 BnK
               e1*2001/116*0501*..,                                                              Lim R21 V20
               e1*2007/46*0191*..                                                                Y89 VA1 S01
               (FIN: WDD212...)
               E 63 AMG T-Modell      386-410        255/30R20   R02 T92                         A01 A12 A16
               212K, 212K AMG                                                                    A18 A58 BnK
               e1*2007/46*0200*..,                                                               Car R21 V20
               e1*2007/46*0335*..                                                                Y89 VA1 S01
               (FIN: WDD212...)
               E-Klasse               110-220        245/35R20   K1c K5d K5i K5k R02 T91 T95     A01 A12 A16
               212                    110-220        255/35R20   K1c K5d K5i K5k R02 T93 T97     A18 A58 B60
               e1*2001/116*                                                                      Lim NoP V20
               0501*24-..                                                                        VA1 S02
               (Baumuster 213)
               E-Klasse 4matic        120-270        245/35R20   K1c K5d K5i K5k R02 T91 T95     A01 A12 A16
               212                    120-270        255/35R20   K1c K5d K5i K5k R02 T93 T97     A18 A56 B60
               e1*2001/116*                                                                      Lim NoP V20
§22 55495*00




               0501*24-..                                                                        VA1 S02
               (Baumuster 213)
               E-Klasse All Terrain   143-250        245/40R20   K5w R02                         A01 A12 A16
               4matic                 143-250        255/35R20   K1c K5d K5w R02                 A18 A56 B60
               R1ES                                                                              KMV V20
               e1*2007/46*1560*..                                                                VA1 S02
               E-Klasse Coupé /       120-220        245/35R20   R02 T91 T95                     A01 A12 A16
               Cabrio                 120-220        255/35R20   K1a K1b R02                     A18 A58 B60
               R1EC                                                                              Cbo Cpe NoP
               e1*2007/46*1666*..                                                                V20 VA1 S02
               E-Klasse Coupé /       135-270        245/35R20   R02 T91 T95                     A01 A12 A16
               Cabrio 4matic          135-270        255/35R20   K1a K1b R02                     A18 A56 B60
               R1EC                                                                              Cbo Cpe NoP
               e1*2007/46*1666*..                                                                V20 VA1 S02
               E-Klasse T-Modell      110-210        245/35R20   K1c K5d K5i K5k R02 T95         A01 A12 A16
               R1ES                   110-210        255/35R20   K1c K5d K5i K5k R02 T97         A18 A58 B60
               e1*2007/46*1560*..                                                                Car KOV NoP
                                                                                                 V20 VA1 S02
               E-Klasse T-Modell      135-270        245/35R20   K1c K5d K5i K5k R02 T95         A01 A12 A16
               4matic                 135-270        255/35R20   K1c K5d K5i K5k R02 T97         A18 A56 B60
               R1ES                                                                              Car KOV NoP
               e1*2007/46*1560*..                                                                V20 VA1 S02
               S-Klasse               150-345        245/40R20   R02 T95 T99                     A12 A16 A18
               222, 221                                                                          A57 BnK Lim
               e1*2007/46*0960*..;                                                               NoP V20 Y92
               e1*2001/116*                                                                      VA1 S02
               0335*19-..
               ab Modell 2013
               (FIN: W..222...)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               S-Klasse               210-280        245/40R20    R02 R37 T99                           A01 A12 A16
               R2S                    210-330        255/40R20    R02 T01 T97                           A18 A57 A60
               e1*2007/46*2115*..     210-330        265/40R20    R02                                   B77 Lim LM4
               - max. 4,5°                                                                              NoP V20 Vn2
               Hinterachslenkung                                                                        VA1 S02
               S-Klasse               210-280        245/40R20    R02 R37 T99                           A01 A12 A16
               R2S                    210-330        255/40R20    R02 T01 T97                           A18 A57 A60
               e1*2007/46*2115*..     210-330        265/40R20    R02                                   B77 L05 Lim
               - ohne                                                                                   NoP V20 Vn2
               Hinterachslenkung                                                                        VA1 S02
               S-Klasse               270-345        245/40R20    R02                                   A12 A16 A18
               Coupé/Cabrio                                                                             A57 Cbo Cpe
               221                                                                                      V20 VA1 S02
               e1*2001/116*
               0335*23-..
               (FIN: W..217...)
               S-Klasse PHEV          220, 270       255/40R20    R02 T01                               A01 A12 A16
               R2S                    220, 270       265/40R20    R02                                   A18 A57 A60
               e1*2007/46*2115*..                                                                       B77 L05 Lim
§22 55495*00




               - Plug-in Hybrid                                                                         V20 Vn2 VA1
               - ohne                                                                                   S02
               Hinterachslenkung
               S-Klasse PHEV          220, 270       255/40R20    R02 T01                               A01 A12 A16
               R2S                    220, 270       265/40R20    R02                                   A18 A57 A60
               e1*2007/46*2115*..                                                                       B77 Lim LM4
               - Plug-in Hybrid                                                                         V20 Vn2 VA1
               - max. 4,5°                                                                              S02
               Hinterachslenkung
               SL                     225-335        255/30R20    R02                                   A01 A12 A16
               230, 231                                                                                 A18 V20 X36
               e1*2007/46*0803*..;                                                                      VA1 S01
               e1*98/14*0169*19-23
               Baureihe 231
               (FIN: W..231...)

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55803624, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55502 , RADTYP A107C 20105) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 4 von 8

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 55495*00




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                   Seite 5 von 8
               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B60     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
               zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.

               B77    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
               Achse 1.

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 55495*00




               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                               Seite 6 von 8
               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§22 55495*00




               R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
               Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
               Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
               Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 7 von 8
               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 55495*00




                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20      285/40R20
               Nr. 14   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20      295/40R20
               Nr. 18   265/50R20      295/45R20
               Nr. 19   275/35R20      305/30R20
               Nr. 20   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20      305/40R20
               Nr. 22   285/35R20      335/30R20
               Nr. 23   285/40R20      325/35R20
               Nr. 24   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 8 von 8
               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55803624, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55502 , RADTYP A107C 20105) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               X36    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
               Achse 1.

               Y89     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
               zulässig an Fahrzeugausführungen mit einem Bremsscheibendurchmesser von max. 360 mm an
               Achse 1.

               Y92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis
§22 55495*00




               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 4. April 2024




               Kocher                                                               00425478.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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