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							               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Fahrzeughersteller                     : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB,
                                                        MERCEDES, MERCEDES-BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 20 EH2+          Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung                Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                          Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
               A105952048154    ET 48 PCD 5x112 CB 66.6      ohne                     66,6                     805      2422    06/24
               A105952048154    ET 48 PCD 5x112 CB 66.6      ohne                     66,6                     815      2385    06/24
               A105952048154    ET 48 PCD 5x112 CB 66.6      ohne                     66,6                     850      2280    06/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
§22 55528*00




               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDL8, KDL9, KDMA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 26.07.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDL8, KDL9, KDMA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen   Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*..  110 - 270 275/30R20 97Y           GAB; YAT; 11A; 27P; Baureihe W213; nicht
                                                                                  5IM; 57F; KDL8; KDL9 All Terrain; nicht
                                                                                                       E300de; nicht E300e;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
§22 55528*00




                                                                                                       73C; 74A; 76B
               R1ES           e1*2007/46*1560*..      143 - 270 275/35R20 102     57F; 6BN; KDL8; KDL9 All Terrain; Kombi;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                       73C; 74A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                                            MERCEDES-BENZ

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDL8, KDL9, KDMA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : R1EC; R2ES; 204 X; R2EW; R2CW; R2CLECA; 204 K;
                                                            R2CS; 212; 204 AMG; 204; 204 K AMG; F2CLA; 251; F2B; 166; 164;
                                                            E2EQEW
               Zubehör                                    : C17D30


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : H1GLE; H1GLE
               Zubehör                                    : PC17-Q30-MW




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG
                                                            140 Nm für Typ : F2B; F2CLA
                                                            150 Nm für Typ : E2EQEW; H1GLE; R1EC; R2CLECA; R2CS; R2CW;
                                                            R2ES; R2EW; 164; 166; 212; 251
                                                            150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                            150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 245/40R20 95  11A; 24J; 248; 26B               GLA-KLASSE;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A
               F2B           e1*2007/46*1909*..     225        235/40R20 96                             AMG GLB 35;
                                                               245/40R20 95   11A; 26P                  Allradantrieb;
                                                               255/40R20 97   11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 265/30R20 94       11A; 248; 27I; 5HI; 57F; nicht All-Terrain;
§22 55528*00




                                                                              67J; KDL8; KDMA          nicht C 300 e; nicht
                                                                                                       C 300 de; nicht C 300
                                                                                                       de 4MATIC;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                       73C; 74A; 76B
               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 265/30R20 94      11A; 248; 27I; 5HI; 57F; nicht C 300 e; nicht
                                                                              67J; KDL8; KDMA          C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                       C 400 e 4MATIC; nicht
                                                                                                       C 300 de; nicht C 300
                                                                                                       de 4MATIC; Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                       73C; 74A; 76B
               204           e1*2001/116*0431*.. 350 - 375 275/30R20 97       11A; 24M; 27H; 27I;      C63 AMG; ab
               204 AMG       e1*2001/116*0464*..                              57F; 58K; KDL8; KDL9 e1*2001/116*0457*25;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                                                       AMG C 63;
               204 K         e1*2001/116*0463*..                                                       Kombilimousine;
               AMG                                                                                     Limousine;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                       73C; 74A; 76B; 864;
                                                                                                       97H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 28
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/30R20 92Y       YAP; 11A; 248; 57F        Nur Baureihe 205; nur
                                                          265/30R20 94Y       XFA; 11A; 248; 27I;       Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                              57F                       Allradantrieb; nicht
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 576; 71A;
                                                                                                        723; 73C; 74A; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     CLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW      Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2CLA        e1*2007/46*1912*..      225     255/30R20 92      11A; 24C; 24M; 26J;       AMG CLA 35; Kombi;
                                                                              27B; 27H                  Limousine;
                                                            265/30R20 94      11A; 24C; 24M; 26J;       Allradantrieb;
                                                                              27B; 27F                  Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A
               F2CLA         e1*2007/46*1912*..     285 - 310 255/30R20 92                              AMG CLA 45; AMG
                                                                                                        CLA
                                                            265/30R20 94      11A; 26P; 27I             45S; Kombi; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55528*00




                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     CLE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen   Auflagen
               R2CLECA      e1*2018/858*00311*.. 145 - 190 275/30R20 97       GAB; 11A; 248; 27H;  nicht e-/de Modelle
                                                                              57F; KDL8; KDL9      (PHEV); Coupe;
                                                            285/30R20 95      YAQ; 11A; 244; 247;  Allradantrieb;
                                                                              27F; 57F; KDL8; KDL9 Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                   73C; 74A; 76B; 768
               R2CLECA       e1*2018/858*00311*.. 280       275/30R20 97      GAB; 11A; 248; 27H;  Coupe; Allradantrieb;
                                                                              57F; KDL8; KDL9      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/30R20 95      YAQ; 11A; 244; 247;  12A; 51A; 71A; 723;
                                                                              27F; 57F; KDL8; KDL9 73C; 74A; 76B; 768;
                                                                                                   97H

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 275/30R20 97Y       GAB; YAT; 11A; 27P;       Coupé; Cabrio;
                                                                              57F; KDL8; KDL9           Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 28
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2ES         e1*2018/858*00214*.. 145 - 150 275/35R20          GAF; 57F; 953; KDL8;      E 300 e; E 300 de; E
                                                                              KDMA                      300 de 4MATIC; nicht
                                                                                                        All-Terrain;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                                        768; 97H
               R2ES          e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 275/35R20 102     GAF; 57F; KDL8;           nicht E 300 e; nicht
                                                                              KDMA                      E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        E 300 de; nicht E 300
                                                                                                        de 4MATIC; nicht E
                                                                                                        350 e; nicht E 350 e
                                                                                                        4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                        4MATIC; nicht All-
                                                                                                        Terrain;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; 768
§22 55528*00




               R2EW          e1*2018/858*00213*.. 145 - 185 275/35R20         GAF; 57F; 953; KDL8;      E 300 e; E 300 e
                                                                              KDMA                      4MATIC; E 300 de; E
                                                                                                        300 de 4MATIC; E 400
                                                                                                        e 4MATIC;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                                        768; 97H
               R2EW          e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 275/35R20 102     GAF; 57F; KDL8;           nicht E 300 e; nicht
                                                                              KDMA                      E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        E 300 de; nicht E 300
                                                                                                        de 4MATIC; nicht E
                                                                                                        350 e; nicht E 350 e
                                                                                                        4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                        4MATIC; Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; 768
               212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97       GAB; YAT; 11A; 27P;       Baureihe W213; nicht
                                                                              57F; KDL8; KDL9;          E300de; Allradantrieb;
                                                                              KDMA                      Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 28
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 295 - 320 275/30R20 97          GAB; 57F; KDMA           AMG E 53; AMG E43;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 76B; 97T

               Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
               E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 245/40R20 99         5JK                      nicht AMG EQE 43
                                                                                                         4MATIC; Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 768; 869

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/40R20 99  CF5; 57F; KDL8; KDL9 GLK-Klasse;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                          255/40R20 101 GDE; 11A; 24M; 57F; Heckantrieb;
§22 55528*00




                                                                        KDL8; KDL9           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76B; 977

               Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
               H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 285/40R20 104          11A; 26P; 5MA            inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                                         FGC; NAV
               H1GLE         e1*2007/46*1885*..     143 - 360 305/45R20 112     57F; 99W; KDL8;          inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                KDL9                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                                         76B; FGC; NAW
               H1GLE         e1*2007/46*1885*..     143 - 270 275/50R20   109   11A; 24J;   26P          inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                              285/45R20   112   11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              285/50R20   112   11A; 24J;   26B; 26N     12A; 51A; 71A; 723;
                                                              295/45R20   110   11A; 26P                 73C; 74A; 74E; 75I;
                                                              305/45R20   112   11A; 24J;   26B; 26N     FGC; NAW
               H1GLE         e1*2007/46*1885*..     143 - 270 275/50R20   109   11A; 24J;   26P; KDL8;   GLE Coupe; inkl.
                                                                                KDL9                     Hybrid;
                                                             285/45R20    112   11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             285/50R20    112   11A; 24J;   26B; 26N     12A; 51A; 71A; 723;
                                                             295/45R20    110   11A; 26P                 73C; 74A; 74E; 75I;
                                                             305/45R20    112   11A; 24J;   26B; 26N     FGC




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 7 von 28
               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
               251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20                11A; 24J; 24M; 5KK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          101W
                                                          275/40R20                11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71A; 723;
                                                          102W
                                                140 - 225 255/45R20         101Y   11A;   24J; 24M; 5KK     73C; 74A
                                                          265/45R20         104    11A;   24D; 24J
                                                          275/40R20         102Y   11A;   24C; 24D
                                                          285/40R20         104    11A;   24C; 24D

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
               164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 275/40R20                11A; 24C; 24M; 5LA       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          102W
                                                140 - 225 265/45R20 104            11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71A; 723;
                                                          275/40R20 106            11A; 24C; 24M            73C; 74A
                                                          285/40R20 104            11A; 24C; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105                                      nicht GLE Coupé; GLE
                                                         265/40R20 104 11A; 248                             SUV; nicht GL-Klasse;
§22 55528*00




                                                         265/45R20 104 11A; 248                             nicht GLS;
                                                         275/40R20      11A; 246; 248                       Allradantrieb;
                                                         102W
                                                         275/45R20 106 11A; 246; 248                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         285/40R20 104 11A; 24J; 24M                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                            75I; DEL


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDL8, KDMA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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                                                                                                                  Seite: 8 von 28
               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2S          e1*2007/46*2115*..  220 - 270 285/35R20 104       57F; 6CS; KDMA            S 580 e; S 580 e
                                                                                                        4MATIC; S 450 e;
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B
               R2S           e1*2007/46*2115*..     210 - 370 285/35R20 104   57F; 6CS; KDL8;           nicht S 580 e; nicht
                                                                              KDMA                      S 580 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
§22 55528*00




                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 26.07.2024
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               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55528*00




               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist di e Freigängigkeit
§22 55528*00




                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                    am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                    Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                    den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 28
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zuläs sig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         255/30R20
                                    Hinterachse:                         275/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugaus führungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
§22 55528*00




               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bi s zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               67J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R20
                                    Hinterachse:                          265/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/40R20
                                    Hinterachse:                          275/35R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nic ht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/40R20
                                    Hinterachse:                        285/35R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§22 55528*00




               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               864) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
                    "Akebono" an der Vorderachse nicht zulässig.
               869) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 440x40mm
                    des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
               953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
                    vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
               977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                    Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                    Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                    sein.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 26.07.2024
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                     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
                     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               97T) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 bis 1½ Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse. Die Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß
                    mindestens der der Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
               99W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          275/50R20
                                   Hinterachse:                          305/45R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55528*00




               CF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/40R20
                                   Hinterachse:                        245/40R20
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                    390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R20
                    Hinterachse: 275/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R20
                    Hinterachse: 275/35R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 28
                                  Vorderachse:                          235/45R20
                                  Hinterachse:                          255/40R20
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KDL8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KDL9) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis 5x112 ET: 42
               KDMA) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässi g:
                     Vorderachse A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis 5x112 ET: 20
               NAV) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                    bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
                    eingetragen ist.
               NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                    bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
                    eingetragen ist.
               XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         225/35R20
                                   Hinterachse:                         265/30R20
§22 55528*00




                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R20
                                   Hinterachse:                          255/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es i st
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
               YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R20
                                   Hinterachse:                        285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/30R20
                                   Hinterachse:                          275/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55528*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 28


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 350              y = 300                 VA
                            26P                      x = 300              y = 250                 VA
                            27B                      x = 270              y = 370                 HA
                            27I                      x = 220              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55528*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 370            20                HA
                            27H                  x = 270        y = 370             8                HA
                            26J                  x = 350        y = 300            15                VA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 K
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0457*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 350              y = 300                 VA
                            26P                      x = 300              y = 250                 VA
                            27B                      x = 270              y = 370                 HA
                            27I                      x = 220              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55528*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 370            20                HA
                            27H                  x = 270        y = 370             8                HA
                            26J                  x = 350        y = 300            15                VA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 350                 VA
                            26P                      x = 240              y = 285                 VA
                            27B                      x = 300              y = 350                 HA
                            27I                      x = 250              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55528*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27B                      x = 280              y = 280                 HA
                            27I                      x = 230              y = 230                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 280        y = 280            30                HA
§22 55528*00




                            27H                  x = 280        y = 280             8                HA
                            26J                  x = 325        y = 310            30                VA
                            26N                  x = 325        y = 310             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 K AMG
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0463*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 350              y = 300                 VA
                            26P                      x = 300              y = 250                 VA
                            27B                      x = 270              y = 370                 HA
                            27I                      x = 220              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55528*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 370            20                HA
                            27H                  x = 270        y = 370             8                HA
                            26J                  x = 350        y = 300            15                VA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 325              y = 310                 VA
                            26P                      x = 275              y = 260                 VA
                            27B                      x = 280              y = 280                 HA
                            27I                      x = 230              y = 230                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55528*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 280        y = 280            20                HA
                            27H                  x = 280        y = 280             8                HA
                            26J                  x = 325        y = 310            20                VA
                            26N                  x = 325        y = 310             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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                                                                                                                  Seite: 22 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 AMG
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0464*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 350              y = 300                 VA
                            26P                      x = 300              y = 250                 VA
                            27B                      x = 270              y = 370                 HA
                            27I                      x = 220              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55528*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 370            20                HA
                            27H                  x = 270        y = 370             8                HA
                            26J                  x = 350        y = 300            15                VA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA
                            26P                      x = 250              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 55528*00




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 250              y = 400                 VA
                            26B                      x = 300              y = 450                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 55528*00




                            26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CLECA
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00311*..
                      Handelsbez.:     CLE-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 290                 VA
                            26P                      x = 250              y = 240                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 310        y = 320             8                HA
§22 55528*00




                            27F                  x = 310        y = 320            30                HA
                            26N                  x = 300        y = 290             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 290            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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                                                                                                                  Seite: 26 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     H1GLE
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1885*..
                      Handelsbez.:     GLE-Klasse, GLS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 270              y = 270                 VA
                            26P                      x = 320              y = 320                 VA
                            27I                      x = 280              y = 330                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55528*00




                            27F                  x = 280        y = 330             8                HA
                            27H                  x = 280        y = 330            30                HA
                            26J                  x = 320        y = 320             8                VA
                            26N                  x = 320        y = 320            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 27 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CS
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00017*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 305              y = 255                 VA
                            26P                      x = 255              y = 205                 VA
                            27B                      x = 285              y = 360                 HA
                            27I                      x = 235              y = 310                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55528*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 28 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00016*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 305              y = 255                 VA
                            26P                      x = 255              y = 205                 VA
                            27B                      x = 285              y = 360                 HA
                            27I                      x = 235              y = 310                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55528*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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