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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55522 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55807224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A103 2095
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            A103
               Typ                               A103 2095
               Radgröße                          9.5J X 20 EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
                                                        Lochzahl/                   Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                  Lochkreis- (mm)/            tiefe     last    (mm)
                                                        Mittenloch-ø                (mm)      (kg)
                                                        (mm)
               A103952 A103 2095 5X112 ET48 / ohne Ring 5/112/66,6                  48         835    2280
               048154

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55522
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             A103 2095...(s.o.)
§22 55522*00




               Radgröße                          9.5J X 20 EH2+
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                 28
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                 30
               S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                 28
               S04       Schraube M15x1,25 (2-        Kegel 60°       150                 30
                         teilig)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55522 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55807224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A103 2095
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               AMG GLA 35              225            245/40R20                                  A12 A56 S01
               F2B                     225            255/40R20   A01 K5v
               e1*2007/46*1909*..
               AMG GLA 45, 45s         285, 310       245/40R20                                  A12 A56 S01
               F2B                     285, 310       255/40R20   A01 K5v
               e1*2007/46*1909*07-..
               AMG GLB 35              225            245/40R20                                  A12 A56 S01
               F2B                     225            255/40R20   A01 K5v
               e1*2007/46*1909*..
               GLE-Klasse              150-335        255/45R20   R37 T01 T05 167                A12 A56 MHy
               166                     150-335        265/40R20   T00 T04 167                    NBF S02
               e1*2007/46*             150-335        265/45R20   167
               0598*16-...             150-335        275/40R20   A01 K2b T02 T06 167
               (FIN: WDC1660...)       150-335        285/40R20   A01 K1b K2b 167
               GLE-Klasse              180-270        255/45R20   K2b T01 T05 167                A01 A12 A56
               H1GLE                   180-270        265/45R20   K1a K2b 167                    KFS NoP R78
               e1*2007/46*1885*..      180-270        275/40R20   K1a K2b T02 T06 167            V20 S04
               - ohne AMG-Line         180-270        285/40R20   K1c K2c 167
§22 55522*00




               - ohne Coupé
               M-Klasse                140-285        255/45R20   T01 T05 167                    A12 F38 V20
               164                     140-285        265/45R20   A01 K1b 167                    S03
               e1*2001/116*0315*..     140-285        275/40R20   A01 K1b 167
               - mit Luftfederung      140-285        285/40R20   A01 K1c K2b 167
               M-Klasse                140-285        255/45R20   K1b T01 T05 167                A01 A12 F39
               164                     140-285        265/45R20   K1c 167                        V20 S03
               e1*2001/116*0315*..     140-285        275/40R20   K1c K2b 167
               - ohne Luftfederung     140-285        285/40R20   K1c K2b 167
               M-Klasse                150-320        255/45R20   R37 T01 T05 167                A12 A56 NBF
               166                     150-320        265/40R20   A01 K2b T00 T04 167            S03
               e1*2007/46*             150-320        265/45R20   A01 K2b 167
               0598*00-15              150-320        275/40R20   A01 K1a K1b K2b T02 T06 167
                                       150-320        285/40R20   A01 K1a K1b K2c 167
               ML 63 AMG               386, 410       255/45R20   A84 A90 M+S T05 167            A56 S03
               166, 166AMG             386, 410       265/45R20   A12 167
               e1*2007/46*0598*..;     386, 410       275/40R20   A12 T06 167
               e1*2007/46*0826*..;     386, 410       285/40R20   A12 167
               R 63 AMG                375            255/45R20   A01 K1c K2b M+S                A12 S03
               251, 251AMG             375            265/45R20   A01 K1c K2c
               e1*2001/116*0341*..,    375            275/40R20   A01 K1c K2c
               e1*2001/116*0404*..     375            285/40R20   A01 K1c K2c K75
               R-Klasse                140-285        255/45R20   A01 K1c K2b 167                A12 S03
               251                     140-285        265/45R20   A01 K1c K2c 167
               e1*2001/116*0341*..     140-285        275/40R20   A01 K1c K2c 167
                                       140-285        285/40R20   A01 K1c K2c K75 167




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55522 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55807224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A103 2095
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 7

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 55522*00




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Für Radausführungen ohne Zentrierring gilt:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55522 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55807224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A103 2095
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 4 von 7

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               167      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1670 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
               Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
§22 55522*00




               werden.

               F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55522 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55807224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A103 2095
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 5 von 7

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K75     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               KFS    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).
§22 55522*00




               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R78    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
               Serienbereifung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55522 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55807224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A103 2095
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 6 von 7

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 55522*00




                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20     285/40R20
               Nr. 14   255/50R20     285/45R20
               Nr. 15   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 16   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 17   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 18   265/45R20     295/40R20
               Nr. 19   265/50R20     295/45R20
               Nr. 20   275/35R20     305/30R20
               Nr. 21   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 22   275/45R20     305/40R20
               Nr. 23   285/35R20     335/30R20
               Nr. 24   285/40R20     325/35R20
               Nr. 25   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55807224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A103 2095
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juli 2024 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 55522*00




               Lambsheim, 16. Juli 2024




               Schmidt                                                                      00431346.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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