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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21b
                Seite :                     1 / 12
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                  GRI-N 20
                Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                           ETA BETA
                Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                              5R
                Radausführungskennz.:                                       5R
                Radgröße:                                               8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                       45,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
§22 100069*03




                Lochzahl:                                                    5
                Mittenlochdurchmesser:                                   66,55 mm
                Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                     moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         DW495       130 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         DW495      150 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21b
                Seite :                     2 / 12
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2A                           e1*2007/46*1829*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 165      Mercedes A-Klasse      225/35R20                                 A01) bis A10)
                                (Kompaktlimousine 5-   K25)                                      A11) BF1)
                                türig)
                                                       235/30R20
                                                       K04) T88)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2A                             e1*2007/46*1829*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 165      Mercedes A-Klasse        225/35R20                               A01) bis A10)
                                (Limousine 4-türig)                                              A11) BF1) K25)
§22 100069*03




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2A                           e1*2007/46*1829*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                285 bis 310     Mercedes A-Klasse      245/30R20                                 A02) bis A10)
                                AMG A 45, AMG A 45 S                                             BF1) EB1)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                            e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 165      Mercedes B-Klasse       235/30R20                                A01) bis A10)
                                (Ausführungen mit                                                A11) BF1) K03) K04) T88)
                                Mehrlenker-Hinterachse)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                           e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R20                                 A02) bis A10)
                                (Coupe C205, Cabrio    GCX) N235) T90)                           A11) BF1) E110a)
                                A205)
                                                       225/35R20 M+S
                                                       GCX) T90)

                                                         235/30R20
                                                         A94a) N245) T88)

                                                         235/30R20 M+S
                                                         A94a) T88)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                              K122) K132)        A11) BF1) E110a) V00)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21b
                Seite :                     3 / 12
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                           e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                                A02) bis A10)
                                (Limousine, W205)      GH1) N235) T90)                          A11) BF1) E103)

                                                        225/35R20 M+S
                                                        GH1) T90)

                                                        235/30R20
                                                        N245) T88)

                                                        235/30R20 M+S
                                                        T88)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
§22 100069*03




                                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                             K04) K122) T92)    A11) BF1) E103) GB6) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204K                          e1*2001/116*0457*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                                A02) bis A10)
                                (Kombi, S205)          N235)                                    A11) BF1) E103) GCX) T90)

                                                        225/35R20 M+S

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                             K04) K122) T92)    A11) BF1) E103) GCU) V00)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225             Mercedes CLA 35 AMG 245/30R20                                   A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                                              BF1) K14)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                285 bis 310     Mercedes CLA 45         245/30R20                               A02) bis A10)
                                AMG , CLA AMG 45 S                                              BF1) N255)
                                (Limousine, Kombi)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21b
                Seite :                     4 / 12
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                             e1*2001/116*0501*..
                212G                            e1*2007/46*0484*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 225     Mercedes E-Klasse         235/30R20                              A02) bis A10)
                                (W212, Limousine,                                                A11) BF1) E111) T88)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen in
                                16Zoll)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                           e1*2001/116*0501*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/35R20                                 A02) bis A10)
                                (W213, Limousine)      A94) N245) T92)                           A11) BF2) E111a) ER4)
§22 100069*03




                                                         245/35R20
                                                         N255) T95)

                                                         255/30R20
                                                         A94) N265) T92)

                                                         255/35R20
                                                         GEE) N265) T97)

                                                         HL 245/35R20
                                                         N255)

                                                         HL 255/35R20
                                                         GEE) N265)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/35R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                                         N235) T90)           A94) N265) T92)    A11) BF2) E111a) ER4) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1ES                          e1*2007/46*1560*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/35R20                                 A02) bis A10)
                                (S213, Kombi)          N255) T95)                                A11) BF2) ER4)

                                                         255/35R20
                                                         GEE) N265) T97)

                                                         HL 245/35R20
                                                         N255) T98)

                                                         HL 255/35R20
                                                         GEE) N265)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21b
                Seite :                     5 / 12
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      235/40R20                            A01) bis A10)
                                                       T96)                                 BF2) K01)

                                                         235/45R20
                                                         K120)

                                                         245/40R20
                                                         K04)

                                                         255/40R20
                                                         K02) K120)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
§22 100069*03




                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135     Mercedes EQE              235/45R20                         A02) bis A10)
                                (V295, ohne und mit       N245) T100)                       A94) BF2) E130) ER4)
                                Hinterachslenkung bis 5°,
                                SA Code 201, nicht für    235/45R20 M+S
                                AMG)                      T100) W245)

                                                         255/40R20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135     Mercedes EQE             235/45R20                          A02) bis A10)
                                (V295, Hinterachslenkung N245) T100)                        A94) BF2) E130a) ER4)
                                10°, SA Code 216, nicht
                                für AMG)                 255/40R20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                245G                          e1*2001/116*0470*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 155      Mercedes GLA           235/35R20                            A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                                         245/35R20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                245G                          e1*2001/116*0470*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG 245/35R20                                A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21b
                Seite :                     6 / 12
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 165      Mercedes GLA           235/45R20                         A01) bis A10)
                                (H247)                 K120)                             A11) BF1)

                                                        245/40R20
                                                        K01) K04)

                                                        255/40R20
                                                        K01) K04) K120)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225 bis 310     Mercedes GLA 35        235/40R20                         A02) bis A10)
§22 100069*03




                                AMG, GLA 45 AMG,                                         A11a) A94) BF1)
                                GLA 45 S AMG           235/45R20
                                (H247)
                                                       245/40R20

                                                        255/40R20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 165      Mercedes GLB           235/45R20                         A01) bis A10)
                                (X247)                 K120)                             BF1)

                                                        245/40R20
                                                        K01) K04)

                                                        255/40R20
                                                        K01) K04) K120)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225             Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20                            A02) bis A10)
                                (X247)                                                   A11a) A94) BF1)
                                                       235/45R20

                                                        245/40R20

                                                        255/40R20
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21b
                Seite :                     7 / 12
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                251                           e1*2001/116*0341*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 285     Mercedes R-Klasse      235/45R20                         A02) bis A10)
                                                       ER4) N245) T100)                  A94) BF2)

                                                        235/45R20 M+S
                                                        ER4) T100)

                                                        245/45R20
                                                        A01) ER3) K04) N255)

                                                        245/45R20 M+S
                                                        A01) ER3) K04)

                                                        255/45R20
                                                        A01) ER2) K04)
§22 100069*03




                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21b
                Seite :                     8 / 12
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
§22 100069*03




                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: DW495
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: DW495
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

                E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21b
                Seite :                     9 / 12
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20



                E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

                E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø350x32 mm

                ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§22 100069*03




                     einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1580 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                     225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                     225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21b
                Seite :                     10 / 12
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                     225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§22 100069*03




                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                       kürzen.

                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                       mm aufzuweiten.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21b
                Seite :                     11 / 12
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

                K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                         oder nach hinten/oben zu biegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

                K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
                      um 5 mm zu kürzen.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 100069*03




                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                21b
                Seite :                     12 / 12
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
§22 100069*03




                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 21b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100069*03




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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