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							               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                                Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 19.09.2024
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                               Fahrzeughersteller              DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OSO9K8KL48H666          PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      780      2260    07/24
               OSO9K8RA48H666          PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      780      2260    07/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55456*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse          zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OSO9L KBA: 55455 Lochkreis: 5x112 ET:                    25   oder
               Radtyp: OSO9L KBA: 55455 Lochkreis: 5x112 ET:                    45   oder
               Radtyp: OSO9L KBA: 55455 Lochkreis: 5x112 ET:                    35   oder
               Radtyp: OSO9N KBA: 55454 Lochkreis: 5x112 ET:                    44   oder
               Radtyp: OSO9N KBA: 55454 Lochkreis: 5x112 ET:                    35   oder
               Radtyp: OSO9N KBA: 55454 Lochkreis: 5x112 ET:                    25


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDKK, KDKL, KDKM, KDKN,
               KDKO, KDKP
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 204 K
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 212; (Baureihe W212)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 176; F2CLA; 204 K; F2B; F2A; 204; 245G
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                           Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2024
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 176; 204; 204 K; 245G
                                                        130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                        150 Nm für Typ : F2B
               Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2A          e1*2007/46*1829*..  70 - 165 225/35R19 88           11A; 26N; 26P; 5FE      Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               176           e1*2007/46*0928*..   66 - 160 225/35R19 88W        KDKM                    A-Klasse;
                                                  265 - 280 225/35R19 M+S       52J; KDKM               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                                        855; DBW; 4B8

               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
§22 55456*00




               245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W   KDKM                           A-Klasse;
                                                265 - 280 225/35R19 M+S  52J; KDKM                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                                        855; DBW; 4B8

               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*..  95 - 139 235/50R19 99   11A; 246; 248                   EQB-Klasse; Elektro;
                                                         245/45R19 102                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/45R19 100  11A; 246; 248                   12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               F2B           e1*2007/46*1909*..   80 - 139 235/50R19 99         11A; 246; 248           EQA-Klasse; Elektro;
                                                           245/45R19 98                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/45R19 100        11A; 246; 248           12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               F2B           e1*2007/46*1909*..   85 - 165 235/45R19    95                              GLA-KLASSE;
                                                           235/50R19    99      11A;   24J; 248; 26P    Allradantrieb;
                                                           245/45R19    98      11A;   26P              Frontantrieb; inkl.
                                                           245/50R19    101     11A;   24J; 248; 26B    Hybrid;
                                                           255/45R19    100     11A;   24J; 248; 26P    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                           Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2024
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                                                                                                                  Seite: 3 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 235/50R19 99   11A; 26P                        GLB-KLASSE;
                                                         245/45R19 98   11A; 26P                        Allradantrieb;
                                                         255/45R19 100  11A; 26P                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen
                                                                                                 Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y          XFC; 6AE; 672;   Nur Baureihe 205;
               204 K        e1*2001/116*0457*..                                 KDKK; KDKL;      Cabrio;
                                                                                KDKM; KDKN;      Kombilimousine; Coupe;
                                                                                KDKO; KDKP       Limousine;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 Heckantrieb; nicht
                                                                                                 Hybrid;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7AC; 7FG;
                                                                                                 7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 77E; 98A; DEN; 4B8
§22 55456*00




               204           e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/40R19 93Y        5HA; KDKK; KDKL; Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                                KDKM; KDKN;      Cabrio;
                                                                                KDKO; KDKP       Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                 Limousine;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 Heckantrieb; nur
                                                                                                 Hybrid;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7AC; 7FG;
                                                                                                 7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 77E; 98A; DEN; 4B8
               204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   225/35R19 88Y       5FE; 670; 673;   Nur Baureihe 204;
                                                                                KDKM; KDKN;      Limousine;
                                                                                KDKO; KDKP       Heckantrieb;
                                                            235/35R19 91Y       671; 68X; KDKM;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KDKN; KDKO; KDKP 12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                 7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 77E; 98A; DEN; 4B8
               204           e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y        5FE; KDKM; KDKN; bis
                                                                                KDKO; KDKP       e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                 Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                 7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 77E; 98A; DEN; 4B8




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                           Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y         5FE                     Nur Baureihe 204; Nur
                                                                                                        4-MATIC; Limousine;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                        7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        77E; 98A; DEN; 4B8
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 200   225/35R19 88        57E; 670; 673;          bis
                                                                                KDKM; KDKN;             e1*2001/116*0457*24;
                                                                                KDKO; KDKP              Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7PH;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76A;
                                                                                                        77E; 98A; DEN; 4B8

               Verkaufsbezeichnung:     CLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2CLA        e1*2007/46*1912*..    85 - 165 225/40R19 93                                 Kombi; Limousine;
                                                           235/40R19 92         11A; 248; 26P           Allradantrieb;
                                                           245/35R19 93         11A; 248; 26N; 26P;     Frontantrieb; inkl.
                                                                                27I                     Hybrid;
§22 55456*00




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y         KDKP                    Baureihe W212; nicht
                                                                                                        AMG-Paket;
                                                                                                        Stufenheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7AC;
                                                                                                        7MT; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76T; 854; DEN; 4B8
               212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y        51J; KDKN; KDKO         Baureihe W212; nicht
                                                                                                        AMG-Paket;
                                                                                                        Stufenheck;
                                                  100 - 245 235/35R19 91Y       57E; 68X; KDKN;         Heckantrieb;
                                                                                KDKO                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R19 93Y       KDKN; KDKO              12A; 51A; 7AC; 7MT;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76T;
                                                                                                        854; DEN; 4B8




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                            Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 14
               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§22 55456*00




                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Rei fens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                            Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.09.2024
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                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreit e nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 55456*00




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterac hse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführunge n bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                           Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2024
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                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/35R19
                                   Hinterachse:                         255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 55456*00




                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         225/40R19
                                   Hinterachse:                         255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/35R19
                                   Hinterachse:                        265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                            Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.09.2024
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                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/40R19
                                   Hinterachse:                        245/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
§22 55456*00




               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                           Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2024
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               7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
§22 55456*00




                    der Vorderachse nicht zulässig.
               DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               KDKK) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse OSO9L KBA: 55455 Lochkreis 5x112 ET: 25
               KDKL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse OSO9N KBA: 55454 Lochkreis 5x112 ET: 25
               KDKM) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse OSO9L KBA: 55455 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KDKN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse OSO9N KBA: 55454 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KDKO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse OSO9N KBA: 55454 Lochkreis 5x112 ET: 44
               KDKP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse OSO9L KBA: 55455 Lochkreis 5x112 ET: 45
               XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/40R19
                                   Hinterachse:                        265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                           Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 14
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55456*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                           Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 14


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2A
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1829*..
                      Handelsbez.:     A-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55456*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            15                HA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                           Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 310                  VA
                            26P                     x = 260              y = 260                  VA
                            27B                     x = 270              y = 290                  HA
                            27I                     x = 220              y = 240                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55456*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 290            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 290             8                HA
                            26J                  x = 310        y = 310            30                VA
                            26N                  x = 310        y = 310             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                           Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 400                  VA
                            26B                     x = 300              y = 450                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 55456*00




                            26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0042-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55456
               ANLAGE: 49 DAIMLER, DB                                           Radtyp: OSO9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 55456*00




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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