Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 1 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: VTX 80837
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 112 K
Radausführungskennz.: LK 112 K
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 51939*08
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 670 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 130 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 205/40R18 A01) bis A10)
K03) BF1) K15) K23)
215/35R18
K03) K04) K26)
225/35R18
K01) K04) K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51939*08
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur M00) N215) T86) BF1) E93) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 215/40R18
ab EG-Genehmigungs-Nr. N225)
e1*2001/116*0470*04)
225/40R18
235/40R18
A01) G01) K04) K13) K25)
245/35R18
A01) K01) K04) K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
M00) N215) T86) BF1) E93) E100) V00)
205/45R18 235/40R18 A01) bis A10)
M00) N215) T86) K04) BF1) E93) E100) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K04) BF1) E93) E100) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 3 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/40R18 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb und T86) BF1) E95) E100)
Allrad; Beim Typ 245G
nur zulässig an 205/45R18 M+S
Fahrzeugausführungen M00) T86)
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04) 215/40R18 M+S
215/45R18 M+S
A01) K13) K25)
225/40R18
N235)
225/40R18 M+S
§22 51939*08
235/35R18
A01) K04)
235/40R18
A01) ECE) K04) K13)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Kompaktlimousine 5- M00) N215) A11) BF1)
türig)
205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
W225)
225/40R18
225/45R18
A01) K25)
235/40R18
245/40R18
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 4 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine 4-türig) M00) N215) A11) BF1)
205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
W225)
225/40R18
225/45R18
A01) K25)
§22 51939*08
235/40R18
245/40R18
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A93a) BF1) E99)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 215/40R18
bis EG-Genehmigungs- A01) A93a) K03)
Nr.
e1*2001/116*0470*02) 225/35R18
A01) K01) K04)
225/40R18
A01) A93a) K01) K04) K81)
235/35R18
A01) K01) K04) K81)
245/35R18
A01) K01) K04) K81)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 5 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A93a) N215) T86) BF1) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 205/45R18
ab EG-Genehmigungs-Nr. M00) N215)
e1*2001/116*0470*04)
215/40R18
N225)
225/40R18
235/35R18
245/35R18
§22 51939*08
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R18 235/35R18 A02) bis A10)
A93a) N215) T86) BF1) E100) V00)
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
M00) N215) BF1) E100) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K04) BF1) E100) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Mercedes B-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
electric drive BF1)
225/40R18
225/45R18
235/40R18
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Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 6 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit M00) N215) A11) BF1)
Verbundlenker-
Hinterachse) 205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
W225)
225/40R18
235/40R18
§22 51939*08
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit M00) N215) A11) BF1)
Mehrlenker-Hinterachse)
205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
W225)
225/40R18
235/40R18
245/40R18
A01) K04)
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Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 7 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, C204) A94) N225) BF1) E110)
225/40R18
N235)
235/35R18
N245)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF1) E110)
§22 51939*08
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, W204) N225) T89) BF1) E104) EF0)
225/40R18
N235)
235/40R18
G2G) N245)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF1) E104) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 8 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, S204) N225) T89) BF1) E104)
225/40R18
N235)
235/40R18
A01) G01) N245)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF1) E104)
§22 51939*08
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94) N235) A11) BF1) E110a) EB1) EB2)
A205)
225/40R18 M+S
A94)
225/45R18
A94a) N235)
225/45R18 M+S
A94a)
235/40R18
A94) N245)
235/40R18 M+S
A94)
235/45R18
A01) G01) N245)
235/45R18 M+S
A01) G01)
245/40R18
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A94a) A11) BF1) E110a) EB1) EB2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 9 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, W205) A94) N225) T93) A11) BF1) E103) EB1) EB2)
EF0) ER2)
215/45R18 M+S
A94) T93) W225)
225/40R18
A94) N235) T92)
225/40R18 M+S
A94) T92)
225/45R18
A94) N235)
§22 51939*08
225/45R18 M+S
A94)
235/40R18
A94) N245)
235/40R18 M+S
A94)
245/40R18
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A94a) A11) BF1) E103) EB1) EB2)
EF0) ER2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 10 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, S205) A94) GCT) N225) T93) A11) BF1) E103) EB1) EB2)
ER2)
215/45R18 M+S
A94) GCT) T93) W225)
225/40R18
A94) N235) T92)
225/40R18 M+S
A94) T92)
225/45R18
A94) GCT) N235)
§22 51939*08
225/45R18 M+S
A94) GCT)
235/40R18
A94) GCT) N245)
235/40R18 M+S
A94) GCT)
245/40R18
A94a) GCT)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A94a) A11) BF1) E103) EB1) EB2)
ER2) GCT)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 11 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00) N215) BF1) E93a) E100)
215/40R18
N225)
225/40R18
235/40R18
A01) G01) K04) K13) K25)
245/35R18
A01) K04) K13)
§22 51939*08
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) BF1) E93a) E100)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; M00) BF1) E95a)
Serie auch 235/40R18 )
215/40R18 M+S
215/45R18 M+S
A01) K13) K25)
225/40R18 M+S
235/40R18
A01) ECE) K13)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 12 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00) N215) A11) BF1)
205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
W225)
235/40R18
A01) K04)
§22 51939*08
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(W212, Limousine, N225) A11) BF1) E111) EB3) EB4)
Ausführungen mit ER2)
kleinsten Serienreifen in 225/40R18
16Zoll)
235/40R18
245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(W212, Limousine, BF1) E111) EB3) EB4) EB5)
Ausführungen mit ER2)
kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)
(S212, Kombi, T95) BF1) E111) EB3) EB4) ER2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/40R18
225/..)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 13 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(S212, Kombi, BF1) E111) EB3) EB4) EB5)
Ausführungen mit ER2)
kleinsten Serienreifen
245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 225/55R18 A02) bis A10)
ER2) N235) BF2)
225/55R18 M+S
ER2)
§22 51939*08
225/60R18
ER1) N235)
225/60R18 M+S
ER1)
235/55R18
A01) ER2) K01) K04)
245/50R18
A01) ER2) K01) K02)
245/55R18
A01) ER1) K01) K02) K120)
255/50R18
A01) ER2) K01) K02) K61) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 14 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 225/55R18 A02) bis A10)
(H247) N235) A11) BF1)
225/60R18
N235)
235/55R18
A01) K01) K04)
245/50R18
A01) K01) K04)
245/55R18
A01) K01) K04) K120)
255/50R18
§22 51939*08
A01) K01) K02) K61) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 225/55R18 A02) bis A10)
(X247) ER2) N235) BF1)
225/60R18
ER1) N235)
235/55R18
A01) ER2) K01) K04)
245/50R18
A01) ER2) K01) K04)
245/55R18
A01) ER1) K01) K04) K120)
255/50R18
A01) ER2) K01) K02) K61) K120)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 15 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 51939*08
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
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Teiletyp : VTX 80837
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
§22 51939*08
Anzugsmoment: 150 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. : 20b
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E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter Scheibe Ø318x30 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø342x32 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm
EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
§22 51939*08
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. ATE / Mercedes-Emblem mit belüfteter und
gelochter Scheibe Ø360x36 mm
EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø344x32 mm
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1330 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1340 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 18 / 20
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Teiletyp : VTX 80837
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 51939*08
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 19 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
• Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
§22 51939*08
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-I0-021
Anlage-Nr. : 20b
Seite : 20 / 20
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
§22 51939*08
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 20b mit den Seiten 1-20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VTX 80837 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 17.04.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 51939*08
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024