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							GUTACHTEN zur ABE Nr.50979 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55088016 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                            Seite 1 von 8
Auftraggeber                   Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                               An der Roßweid 23-25
                               76229 Karlsruhe
                               49 02 0212209

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RP13
Typ                            RP13-8019
Radgröße                       8JX19H 2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)
 MB            RP13-8019 / ohne Ring                 5/112/66,6        52         900      2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     50979
Herstellerzeichen              PLATIN
Radtyp und Ausführung          RP13-8019 (s.o.)
Radgröße                       8JX19H 2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
 S01   Schraube M14x1,5                  Kegel 60°               150                  28,3
 S02   Schraube M14x1,5                  Kegel 60°               150                  33
 S03   Schraube M14x1,5                  Kegel 60°               130                  28,3
 S04   Schraube M14x1,5                  Kegel 60°               180                  30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz
Spurverbreiterung              innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 A-Klasse                   66, 80        215/35R19       T85 Y18                        A12 A14 A16
 176, 245G                  66-160        225/35R19       T88                            A19 A57 Flh
 e1*2007/46*0928*..;        75,90,115     215/35R19       NoD T85                        S03
 e1*2001/116*
 0470*04-..




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GUTACHTEN zur ABE Nr.50979 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55088016 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                          Seite 2 von 8
 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 C-Klasse                  115-225       225/35R19        Cpe T88                       A12 A14 A16
 204                       88-215        225/35R19        Lim T88                       A19 S03
 e1*2001/116*0431*..       88-225        235/35R19        A01 Cpe G01 Lim T87 T91
 - Limousine/Coupe
 - incl. Facelift 2011
 (FIN: WDD204...)
 C-Klasse T-Modell         88-225        235/35R19        G01 T91                       A01 A12 A14
 204K                                                                                   A16 A19 Car
 e1*2001/116*0457*..                                                                    S03
 - incl. Facelift 2011
 (FIN: WDD204...)
 EQA-Klasse                80-139        225/50R19        M+S                           A12 A14 A16
 F2B                       80-139        235/50R19                                      A19 A57 S01
 e1*2007/46*1909*09-..     80-139        245/45R19
 - Elektro                 80-139        255/45R19
                           95            225/50R19
 EQB-Klasse                95-139        225/50R19        M+S T00                       A12 A14 A16
 F2B                       95-139        235/50R19                                      A19 A57 S01
 e1*2007/46*1909*12-..     95-139        245/45R19        T02 T98
 - Elektro                 95-139        255/45R19
 eVito/ eVito Tourer       70 (85)       245/40R19 HL     T01                           A12 A14 A16
 639/2, 639/4              70 (85)       245/45R19        A01 G01 T02                   A19 A58 AFa
 e1*2007/46*0457*20-..                                                                  Rm1 S04
 e1*2007/46*0458*15-..
 - 225er-Serienbereif.
 - Elektro
 GLA-Klasse                85-165        225/50R19        R37                           A12 A14 A16
 F2B                       85-165        225/50R19        M+S                           A19 A57 NoE
 e1*2007/46*1909*..        85-165        235/50R19                                      NoP S03
                           85-165        245/45R19
                           85-165        255/45R19
 GLB-Klasse                85-165        225/50R19        R37                           A12 A14 A16
 F2B                       85-165        225/50R19        M+S                           A19 A57 NoE
 e1*2007/46*1909*..        85-165        235/50R19                                      NoP S03
                           85-165        245/45R19
                           85-165        255/45R19
 GLE-Klasse                150-190       235/55R19        A10 R37 T01 T05               A14 A16 A19
 166                       150-190       245/50R19        A10 R37 T01 T05               A56 B03 MHy
 e1*2007/46*               150-335       255/50R19        A10                           NBF S02
 0598*16-...               150-335       265/50R19        A31
 (FIN: WDC1660...)
 M-Klasse                  140-285       255/50R19        A10                           A14 A16 A19
 164                                                                                    F38 S02
 e1*2001/116*0315*..
 - mit Luftfederung




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GUTACHTEN zur ABE Nr.50979 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55088016 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                          Seite 3 von 8
 Handelsbezeichnung             kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 M-Klasse                       140-285      255/50R19    A10                           A14 A16 A19
 164                                                                                    F39 S02
 e1*2001/116*0315*..
 - ohne Luftfederung
 M-Klasse                       150-190      235/55R19    A10 A84 R37 T01 T05           A14 A16 A19
 166                            150-190      245/50R19    A10 A84 R37 T01 T05           A56 B03 NBF
 e1*2007/46*                    150-320      255/50R19    A32 A84                       S02
 0598*00-15                     150-320      265/50R19    A12
 R-Klasse                       140-225      255/45R19    A10 R37 T00 T04 180           A14 A16 A19
 251                            140-285      255/50R19    A01 A12 K1c K2b 180           S02
 e1*2001/116*0341*..
 Vito/Viano (II)                65-190       245/40R19    T98                           A12 A14 A16
 639, -/2, -/4, -/5             65-190       245/45R19    A01 G03 T02                   A19 A57 S04
 e9*2001/116*0048*..,           65-190       245/45R19    R09 T02 T98
 e1*2007/46*
 0457*00-08,
 0458*00-07,
 0459*00-05,
 L275, L720
 - incl. MJ 2011
 V-Klasse/Vito (III)            100-176      235/45R19    A01 G90 G94 T99               A12 A14 A16
 639/2, 639/4                   100-176      235/45R19    R91 T99 X72                   A19 A58 AHa
 e1*2007/46*0457*09-..          100-176      245/40R19    T98                           NoE S04
 e1*2007/46*0458*08-..          100-176      245/45R19    A01 G90 T02 T98
 (Baureihe 447)                 100-176      245/45R19    R09 T02 T98
 - nur Heckantrieb
 - incl. Marco Polo, Mixto,..
 V-Klasse/Vito (III)            65-100       235/45R19    A01 G90 T99                   A12 A14 A16
 639/2, 639/4                   65-100       235/45R19    R91 T99                       A19 A58 AFa
 e1*2007/46*0457*09-..          65-100       245/40R19    T98                           NoE S04
 e1*2007/46*0458*08-..          65-100       245/45R19    A01 G90 T02 T98
 (Baureihe 447)                 65-100       245/45R19    R09 T02 T98
 - nur Frontantrieb
 V-Klasse/Vito 4matic (III)     100-176      235/45R19    A01 G90 G94 T99               A12 A14 A16
 639/2, 639/5                   100-176      235/45R19    R91 T99 X72                   A19 A56 NoE
 e1*2007/46*0457*09-..          100-176      245/40R19    T98                           S04
 e1*2007/46*0459*06-..          100-176      245/45R19    A01 G90 T02 T98
 (Baureihe 447)                 100-176      245/45R19    R09 T02 T98
 - nur Allradantrieb
 - incl. Marco Polo, Mixto,..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.50979 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55088016 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                 Seite 4 von 8

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

180       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.50979 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55088016 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                               Seite 5 von 8

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an der Hinterachse verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winterreifen
(M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

AFa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

AHa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).

Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.


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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55088016 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                               Seite 6 von 8

F38      Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39      Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

G90      Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G94      Ist die Reifengröße 235/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoD      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55088016 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                               Seite 7 von 8
R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R91     Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Rm1       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Serienbereifung 225/55R17
(u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.50979 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55088016 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19H 2 Typ RP13-8019
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                 Seite 8 von 8
T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

X72     Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/55R17,
235/50R18 oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Y18      Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit manuellem Schaltgetriebe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. April 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 23. April 2025
Tufan                                                                                    00446196.DOCX




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