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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3c
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  GT7-9021
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                        TEC-Speedwheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                              W3
               Radausführungskennz.:                                  GT7-9021 W3
               Radgröße:                                                9Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 52365*04




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          Ø 72,6/ Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03)
               an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP022       150 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3c
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                         e1*2007/46*1818*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               143 bis 270      Mercedes CLS           245/30R21          295/25R21                       A01) bis A10)
                                                       T91)                                               A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               204X AMG                       e1*2007/46*1884*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
§22 52365*04




                                                       ET30               ET30
               350 bis 375      Mercedes GLC 63        265/35R21          265/35R21                       A02) bis A10)
                                AMG, GLC 63S AMG,                                                         BF1)
                                GLC 63 AMG Coupe,      265/40R21          265/40R21                       A02) bis A10)
                                GLC 63S AMG Coupe                                                         BF1)
                                (X253, C253)           275/35R21          275/35R21                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            245/40R21              275/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            245/40R21              315/30R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            245/45R21              305/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            255/40R21              285/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            265/35R21              305/30R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            265/40R21              295/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            275/35R21              315/30R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            275/40R21              305/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3c
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                         ET30             ET30
               120 bis 270      Mercedes GLC             265/40R21        265/40R21                       A01) bis A10)
                                (X254, ohne              K01)                                             A11e) BF1)
                                Verbreiterung, Mild-
                                Hybrid)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
§22 52365*04




                                                         9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                         ET30             ET30
               120 bis 270      Mercedes GLC             265/40R21        265/40R21                       A01) bis A10)
                                (X254, mit               K01)                                             A11e) BF1)
                                Verbreiterung, Mild-
                                Hybrid)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                         ET30             ET30
               145 bis 185      Mercedes GLC             265/35R21        305/30R21                       A01) bis A10)
                                (X254, mit               K01)                                             A11f) BF1) ER1) V00)
                                Verbreiterung, Plug-in-
                                Hybrid)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3c
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               145              Mercedes EQC           245/40R21          275/35R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF1) V00)
                                                       255/40R21          285/35R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF1) V00)
                                                       265/35R21          305/30R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF1) V00)
                                                       265/40R21          295/35R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF1) V00)
                                                       275/35R21          305/30R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
§22 52365*04




               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               410 bis 430      Mercedes GLE AMG       265/35R21          265/35R21                       A02) bis A10)
                                63, AMG 63S                                                               BF1) E108)
                                                       265/40R21          265/40R21                       A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) E108)
                                                            275/35R21              275/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) E108)
                                                            275/40R21              275/40R21              A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) E108)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                            e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               140 bis 285      Mercedes ML-Klasse     265/40R21          265/40R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF1)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3c
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               386 bis 410      Mercedes ML63 AMG      265/40R21          265/40R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF1)
                                                       275/40R21          275/40R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF1)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
§22 52365*04




               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               150 bis 390      Mercedes S-Klasse      265/30R21          265/30R21                       A01) bis A10)
                                (W222, ab Modell 2014) K01)                                               A11) BF1) E98b)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               430 bis 463      Mercedes S63 AMG,      265/30R21 M+S      265/30R21 M+S                   A01) bis A10)
                                S65 AMG                K01)                                               BF1) E98b)
                                (Limousine, W222)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3c
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               270 bis 345      Mercedes S-Klasse      255/35R21          255/35R21                       A01) bis A10)
                                Coupe, Cabrio          K03)                                               BF1)
                                (C217, A217)           265/30R21          265/30R21                       A01) bis A10)
                                                       K03)                                               BF1)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
§22 52365*04




               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET30               ET30
               430 bis 463      Mercedes S63 AMG       255/35R21 M+S      255/35R21 M+S                   A01) bis A10)
                                Coupe, S65 AMG Coupe, K01)                                                BF1)
                                S63 AMG Cabrio         265/30R21 M+S      265/30R21 M+S                   A01) bis A10)
                                (C217, A217)           K01)                                               BF1)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                        ET30              ET30
               109 bis 135      Mercedes EQS            265/40R21         265/40R21                       A01) bis A10)
                                (V297,                                                                    BF1) E134a) ER1)
                                Hinterachslenkung
                                4,5° SA Code 201)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3c
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
§22 52365*04




                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB3c
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021



               A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP022
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.
§22 52365*04




               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB3c mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 11.03.2025
						
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