Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 1 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 68R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: 68R8805.073
Radausführungskennz.: 68R8805.073
Radgröße: 8Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 53631*05
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-
Nr. 53630*04) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3044 130 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, C204) K01) K13) BF1) E110) N225)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
§22 53631*05
ET30 ET45
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio K01) A11) BF1) E110a)
A205) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a)
225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K01) K13) A11) BF1) E110a) G01)
235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10)
K01) K13) A11) BF1) E110a) G01)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K13) A11) BF1) E110a) V00)
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K01) K13) A11) BF1) E110a) G01) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
C43 AMG K01) BF1)
(Coupe C205, Cabrio 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
A205) K01) BF1)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53631*05
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 4 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K01) A11) BF1) E103)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103)
225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103)
§22 53631*05
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GB9) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) V00)
235/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K13) A11) BF1) E103) GB9) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 5 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
C43 AMG K01) BF1)
(Limousine, W205) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
K01) BF1)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53631*05
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 6 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, S205) K01) A11) BF1) E103)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103)
225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GCT)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GCT)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GCT)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GCT)
§22 53631*05
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GCT)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GCT)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GCV) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) V00)
235/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GCT) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K13) A11) BF1) E103) GCV) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E103) GCT) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 7 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
C43 AMG K01) BF1)
(Kombi, S205) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
K01) BF1)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53631*05
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
150 Mercedes CLS 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; EF1) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/40R18 275/35R18 A02) bis A10)
245/45R17) EF1) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF2)
Ausführungen mit 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A11) BF2)
ab 225/..) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K03) A11) BF2)
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 8 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF2)
Ausführungen mit 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen K03) A11) BF2)
ab 245/..) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
§22 53631*05
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K03) A11) BF2) E111a) N235)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) N245)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a)
HL 245/40R18 HL 245/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) GA2)
215/50R18 265/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) N225) A11) BF2) E111a) V00)
225/50R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) N235) A11) BF2) E111a) V00)
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K01) N245) A11) BF2) E111a) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 9 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(S213, Kombi) K03) A11) BF2) N235)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) N245)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) GA2)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
§22 53631*05
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2EW e1*2018/858*00213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
(W214, Limousine) A11) BF2) E134) EF0)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E134) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES e1*2018/858*00214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
(S214, Kombi, nicht A11) BF2) EF0)
AllTerrain) 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EF0)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 10 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES e1*2018/858*00214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
145 bis 280 Mercedes E-Klasse 255/50R18 255/50R18 A02) bis A10)
AllTerrain A11) BF2) EF0)
(X214, Kombi) 235/55R18 285/45R18 A02) bis A10)
A11) BF2) EF0) V00)
255/50R18 285/45R18 A02) bis A10)
A11) BF2) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
§22 53631*05
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
K01) BF3)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K01) BF3)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01) BF3)
235/50R18 265/45R18 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
235/55R18 285/45R18 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
245/50R18 265/45R18 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
255/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
255/50R18 285/45R18 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 11 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET45
210 bis 370 Mercedes S-Klasse 245/50R18 245/50R18 A02) bis A10)
(W223, mit A11) BF2) E130) EF0) N255)
Hinterachslenkung bis 255/50R18 255/50R18 A02) bis A10)
4,5°, nicht für S63 AMG) A11) BF2) E130) EF0)
255/50R18 285/45R18 A02) bis A10)
A11) BF2) E130) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.173 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
§22 53631*05
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 12 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
§22 53631*05
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3044
Anzugsmoment: 130 Nm
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 13 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 53631*05
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 14 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
§22 53631*05
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1g
Seite : 15 / 15
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Die Anlage AB1g mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 09.12.2025
§22 53631*05