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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     1 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     68R9955
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                RONAL
                Montageposition:                                         Hinterachse **)
                Radausführung:                                             68R9955.27
                Radausführungskennz.:                                      68R9955.27
                Radgröße:                                                  9½J-Nx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           52 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      76,00 mm
§22 54215*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            3 Ø76 Ø66.45
                geprüfte Radlast: *)                                          920 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2150 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr.
               54214*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZP50706     130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZP50706    150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZP50705    130 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     2 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
                                                       ET40               ET52
               115 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                                (Coupe, C204)                             M00) N235)                      BF1) E110) G9R)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
§22 54215*05




                                                       ET40               ET52
               88 bis 225       Mercedes C-Klasse      225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                (Limousine, W204)                         K04)                            BF1) E104) GEV) V00)
                                                       225/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E104) G8V) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                           e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
                                                       ET40               ET52
               88 bis 200       Mercedes C-Klasse      225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                (Kombi, S204)                             K04)                            BF1) E104) V00)
                                                       225/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E104) G1R) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     3 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
                                                       ET40               ET52
               110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                                (Coupe C205, Cabrio                       M00) N235)                      A11) BF1) E110a) T88)
                                A205)                  225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          M00)                            A11) BF1) E110a) T88)
                                                       235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          N245)                           A11) BF1) E110a)
                                                       235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) E110a)
                                                            245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) E110a)
                                                            255/30R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) E110a)
§22 54215*05




                                                            255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) E110a)
                                                            225/35R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) E110a) V00)
                                                            225/40R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) E110a)
                                                            225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) E110a)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     4 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
                                                       ET40               ET52
               85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                                (Limousine, W205)                         M00) N235)                      A11) BF1) E103) T88)
                                                       225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          M00)                            A11) BF1) E103) T88)
                                                       235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          N245) T91)                      A11) BF1) E103)
                                                       235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          T91)                            A11) BF1) E103)
                                                       245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) T93)                       A11) BF1) E103)
                                                       255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) T91)                       A11) BF1) E103)
§22 54215*05




                                                       255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF1) E103) GB9)
                                                       225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) T91)                       A11) BF1) E103) V00)
                                                       225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) T93)                       A11) BF1) E103)
                                                       225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF1) E103) GB9)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     5 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                           e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
                                                       ET40               ET52
               85 bis 245       Mercedes C-Klasse      235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                (Kombi, S205)                             N245) T91)                      A11) BF1) E103) GCT)
                                                       235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          T91)                            A11) BF1) E103) GCT)
                                                       245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) T93)                       A11) BF1) E103) GCT)
                                                       255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) T91)                       A11) BF1) E103)
                                                       255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF1) E103) GCV)
                                                       225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) T91)                       A11) BF1) E103) V00)
§22 54215*05




                                                       225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) T93)                       A11) BF1) E103) GCT)
                                                       225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF1) E103) GCV)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                            e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET40              ET52
               120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/40R19         255/35R19                       A02) bis A10)
                                (Limousine, W206, nur                                                     A11a) BF2) E131)
                                Fahrzeugausführungen
                                ohne Hinterachslenkung)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     6 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                             e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET40             ET52
               120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/40R19        255/35R19                       A02) bis A10)
                                (Limousine, W206, nur                                                     A11a) BF2)
                                Fahrzeugausführungen
                                mit Hinterachslenkung)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                            e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                                                        Vorderachse       Hinterachse
§22 54215*05




               (kW)
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET40              ET52
               120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/40R19         255/35R19                       A02) bis A10)
                                (Kombi, S206, nur                                                         A11a) BF2) E131)
                                Fahrzeugausführungen
                                ohne Hinterachslenkung)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                             e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET40             ET52
               120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/40R19        255/35R19                       A02) bis A10)
                                (Kombi, S206, nur                                                         A11a) BF2)
                                Fahrzeugausführungen
                                mit Hinterachslenkung)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     7 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET40             ET52
               120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/40R19        235/40R19                       A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                           A94)                            A11) BF2)
                                Ausführungen mit         245/35R19        245/35R19                       A02) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen                    A94)                            A11) BF2)
                                ab 225/..)
                                                         245/40R19        245/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2)
                                                            255/35R19              255/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2)
                                                            255/40R19              255/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2)
                                                            245/40R19              275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2)
§22 54215*05




                                                            255/35R19              285/30R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET40             ET52
               120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/35R19        245/35R19                       A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                           A94) N255)                      A11) BF2)
                                Ausführungen mit         245/40R19        245/40R19                       A02) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen                    N255)                           A11) BF2)
                                ab 245/..)
                                                         255/35R19        255/35R19                       A02) bis A10)
                                                                          N265)                           A11) BF2)
                                                         255/40R19        255/40R19                       A02) bis A10)
                                                                          N265)                           A11) BF2)
                                                         245/40R19        275/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2)
                                                            255/35R19              285/30R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     8 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                            e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
                                                       ET40               ET52
               110 bis 270      Mercedes E-Klasse      235/40R19          235/40R19                       A02) bis A10)
                                (W213, Limousine)                         A94) T95)                       A11) BF2) E111a) N245)
                                                       245/35R19          245/35R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94) N255) T93)                 A11) BF2) E111a)
                                                       245/40R19          245/40R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94) N255)                      A11) BF2) E111a)
                                                       255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94a) N265) T96)                A11) BF2) E111a)
                                                       255/40R19          255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          N265)                           A11) BF2) E111a) GA2)
                                                       215/40R19          245/35R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94) N255) T93)                 A11) BF2) E111a) V00)
§22 54215*05




                                                       215/40R19          285/30R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2) E111a) V00)
                                                            225/40R19              255/35R19              A02) bis A10)
                                                                                   A94a) N265) T96)       A11) BF2) E111a) V00)
                                                            225/45R19              285/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2) E111a) V00)
                                                            235/40R19              265/35R19              A02) bis A10)
                                                                                   N275)                  A11) BF2) E111a) V00)
                                                            245/35R19              285/30R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2) E111a) V00)
                                                            245/40R19              275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2) E111a)
                                                            HL 245/40R19           275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2) E111a) V00)
                                                            255/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2) E111a) V00)
                                                            255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2) E111a) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     9 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                           e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
                                                       ET40               ET52
               110 bis 270      Mercedes E-Klasse      235/40R19          235/40R19                       A02) bis A10)
                                (S213, Kombi)                             A94) T95)                       A11) BF2) N245)
                                                       245/40R19          245/40R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94) N255) T98)                 A11) BF2)
                                                       255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94a) N265) T96)                A11) BF2)
                                                       255/40R19          255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          N265)                           A11) BF2) GA2)
                                                       245/40R19          275/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2)
                                                            HL 245/40R19           275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2) V00)
§22 54215*05




                                                            255/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                                   T98)                   A11) BF2) V00)
                                                            255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½J-Nx19H2,     9½J-Nx19H2,
                                                          ET40            ET52
               109 bis 135      Mercedes EQE              255/40R19       255/40R19                       A01) bis A10)
                                (V295, ohne und mit                       T100)                           BF2) E130) ER1) G01)
                                Hinterachslenkung bis 5°, 255/45R19       255/45R19                       A02) bis A10)
                                SA Code 201, nicht für                                                    BF2) E130)
                                AMG)                      265/45R19       265/45R19                       A01) bis A10)
                                                                                                          BF2) E130)
                                                            235/50R19              285/40R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   BF2) E130) V00)
                                                            235/50R19 M+S          285/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   BF2) E130) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     10 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
                                                       ET40               ET52
               100 bis 225      Mercedes GLK           245/45R19          245/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) M00)                       BF3)
                                                       255/45R19          255/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94)                            BF3)
                                                       235/45R19          265/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04)                      BF3) V00)
                                                       235/45R19          275/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF3) V00)
                                                       235/50R19          255/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94)                            BF3) V00)
                                                       235/50R19          265/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04)                      BF3) V00)
§22 54215*05




                                                       235/50R19          285/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF3) V00)
                                                       245/45R19          265/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04)                      BF3) V00)
                                                       245/45R19          275/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF3) V00)
                                                       245/45R19          285/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF3) V00)
                                                       255/45R19          285/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF3) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     11 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
§22 54215*05




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     12 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955



               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50705
                      Anzugsmoment: 130 Nm
§22 54215*05




               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                     nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                     die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     13 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
§22 54215*05




                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
                    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer
                    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     14 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 54215*05




               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD3
               Seite :                     15 / 15
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 54215*05




                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage CD3 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 68R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.12.2025
						
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